«Mir wurde mitgeteilt, dass die Tötungen aufgehört haben»
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Trump über Iran-Hinrichtungen:«Mir wurde mitgeteilt, dass die Tötungen aufgehört haben»

Behauptung von Trump «falsch»
Irans Justiz dementiert Stopp von Hinrichtungen

Der Iran weist die Behauptung Donald Trumps zurück, die Hinrichtung von 800 Demonstranten sei gestoppt worden. Der Generalstaatsanwalt erklärt, es existiere weder eine solche Zahl noch eine solche Entscheidung.
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Zog seine Drohung vorerst zurück, militärisch im Iran einzugreifen.
Foto: imago/UPI Photo

Darum gehts

  • Iran weist Behauptung über Stopp von Hinrichtungen zurück
  • Tausende Demonstranten kamen bei Kundgebungen ums Leben
  • Erste Anklagen im Zusammenhang mit den Protesten in die Wege geleitet
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die iranische Justiz hat Äusserungen von US-Präsident Donald Trump zurückgewiesen, wonach die Exekution von 800 Demonstranten gestoppt worden sei. «Diese Behauptung ist völlig falsch. Weder existiert eine solche Zahl noch hat die Justiz eine derartige Entscheidung getroffen», zitierte der staatliche Rundfunk den Generalstaatsanwalt Mohammed Mowahedi-Asad. 

US-Präsident Donald Trump hatte vor einer Woche gesagt, ein Militärangriff auf die iranische Führung sei ausgeblieben, weil die Behörden die Hinrichtung von 800 Menschen abgesagt hätten. Während der Protestwelle hatte er den Demonstranten wiederholt seine Unterstützung zugesichert und rote Linien für die Führung in Teheran gezogen – bisher ohne Konsequenzen.

Von der Wirtschaftskrise zu Protesten

Die Proteste wurden Ende Dezember zunächst durch eine Wirtschaftskrise ausgelöst. Rasch entwickelten sich die Demonstrationen jedoch zu politischen Aufständen gegen das autoritäre Herrschaftssystem der Islamischen Republik. Der Sicherheitsapparat ging brutal gegen die Proteste vor und schlug sie nieder. Tausende Demonstranten wurden getötet. 

Vor zehn Tagen erklärte die iranische Justiz, erste Anklagen im Zusammenhang mit den Protesten in die Wege geleitet zu haben. Besonders schwere Fälle von «Randalierern» würden vorrangig und gesondert behandelt. Dazu zähle auch der Vorwurf der «Kriegsführung gegen Gott» – ein Tatbestand, der nach islamischem Recht im Iran mit der Todesstrafe geahndet werden kann.

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