Attentäter von München
Farhad N. zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht München verurteilte den Attentäter Farhad N. zu lebenslanger Haft. Anfang Februar 2025 hatte er in München 44 Menschen verletzt, zwei starben. Die besondere Schwere der Schuld erschwert eine frühzeitige Freilassung.
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Das Oberlandesgericht München verurteilte den Attentäter Farhad N. zu lebenslanger Haft.
Foto: AFP

Darum gehts

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  • Farhad N. raste im Februar 2025 in München in Demonstranten.
  • Gericht verurteilt ihn zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes.
  • 44 Verletzte, zwei Tote, besondere Schwere der Schuld festgestellt.
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Mattia JutzelerRedaktor News

Anfang Februar 2025 raste Farhad N.* mit einem Auto in einen Demonstrationszug in München und verletzte 44 Menschen. Eine Mutter (†37) und ihr Kleinkind wurden so schwer verletzt, dass sie im Spital verstarben.

Das Oberlandesgericht München hat den Attentäter nun wegen zweifachen und versuchten Mordes in 23 Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Weiter stellte die Justiz eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert. Das berichtet unter anderem der «Spiegel».

«Wollte sich als guter Muslim beweisen»

Der Vorsitzende Richter beschrieb den Tatort bei der Urteilsverkündung als «ein einziges Trümmerfeld». Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Verurteilte absichtlich von hinten in den Demonstrationszug fuhr. Der Anschlag sei die Reaktion von N. auf die Situation in islamischen Ländern gewesen. Deswegen habe er willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, so das Gericht.

«Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen», begründete der Richter weiter.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie.

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