Wegen Eishockey-Übertragung
Beschwerde abgelehnt – Sunrise muss 29,1 Mio. Fr. Strafe zahlen

Heftige Busse gegen Sunrise: Der Telekomanbieter muss 29,1 Millionen Franken wegen früheren Eishockey-Übertragungen bezahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde abgelehnt.
Publiziert: 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 12:05 Uhr
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Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde von Sunrise ab.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

  • Sunrise muss 29,1 Millionen Franken Strafe für wettbewerbswidriges Verhalten zahlen
  • UPC Schweiz hatte marktbeherrschende Stellung bei Eishockey-Übertragungen ab 2017
  • Exklusive Übertragungsrechte für fünf Jahre ab Saison 2017/2018 erworben
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Sunrise muss als Nachfolgerin der früheren UPC Schweiz für deren wettbewerbswidriges Verhalten beim Bereitstellen von Eishockey-Übertragungen eine Sanktion von 29,1 Millionen Franken zahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Telekommunikationsfirma abgewiesen.

Die frühere UPC Schweiz (heute Sunrise) hatte ab 2017 im nationalen Markt für das Bereitstellen von Übertragungen der Spiele der obersten zwei Eishockey-Ligen eine marktbeherrschende Stellung. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.

UPC Schweiz hatte die exklusiven Übertragungsrechte für die Eishockey-Spiele im Sommer 2016 ab der Saison 2017/2018 für fünf Jahren erworben. Das Unternehmen weigerte sich in der Folge, Offerten an Swisscom beziehungsweise deren Pay-TV-Plattformen zu unterbreiten.

Wirksame Konkurrenz

Die verweigerten Eishockey-Übertragungen betrafen laut dem höchsten Schweizer Gericht Inhalte, die notwendig waren, um auf dem TV-Plattformmarkt wirksam konkurrieren zu können.

Das Bundesgericht hat auch die Rügen zur Höhe der Sanktion abgewiesen. Es bleibt damit bei 29,1 Millionen Franken, wie es das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz bestimmte.

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