Darum gehts
- Migros beantragt 2026 Markenschutz für KI-animierten Grittibänz mit Goldkette
- Gritti soll als Bildmarke für Kleidung und Plüschtiere geschützt werden
- Gesuchsnummer 01077/2026 umfasst Farben Braun, Gold und Weiss
Es scheint schon wieder eine kleine Ewigkeit her zu sein, seit die Migros zur Weihnachtszeit 2025 einen KI-animierten Grittibänz tanzen und rappen liess. Was damals für einen Hype in den sozialen Medien sorgte und den Teigmann-Singsang sogar kurzzeitig in die Schweizer Hitparade katapultierte, mag für viele Menschen Schnee von gestern sein.
Dieser Artikel wurde erstmals im Angebot von handelszeitung.ch veröffentlicht. Weitere spannende Artikel findest du unter www.handelszeitung.ch.
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Nicht aber für die Migros. Dieser Tage hat das Unternehmen Markenschutz für den teigigen Kerl mit Goldkette beantragt. Unter der Swissreg-Gesuchsnummer 01077/2026 will die Migros Gritti als Bildmarke schützen, dies unter anderem in Kategorien wie Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen oder Plüschtiere. Gemäss Gesuch jeweils mit diesem Farbanspruch: Braun, gold, weiss.
Der Gritti-Hype ist noch nicht gegessen
Was genau geplant ist, will man bei der Migros nicht verraten: «Aus juristischen Gründen können wir leider wie üblich im Vorfeld keine Auskunft zu strategischen Plänen mit unseren Produkten oder Marken geben.»
So bleibt vorerst unbeantwortet, warum die Migros erst jetzt Markenschutz beantragt und ob es nicht etwas dreist ist, ein so weit verbreitetes Produkt wie einen Grittibänz schützen zu lassen. So richtig gesichert scheint derzeit nur eines: Der Gritti-Hype ist noch nicht gegessen. Mindestens in der Einschätzung von Duttis Erben.