Darum gehts
- Berufungsverhandlung im Vincenz-Prozess läuft seit Montag, harte Attacken zwischen Verteidigung und Anklage
- Staatsanwalt zog heimlich Strafrechtsprofessor hinzu – Verteidigung nutzt Fehler aus
- Star-Verteidiger Lorenz Erni als Höhepunkt der ersten Prozess-Woche
Staatsanwalt: «Argumentation der Verteidigung ist dreist und schlicht falsch»
Die Staatsanwaltschaft schiesst scharf zurück. Die Argumentation der Verteidigung sei «dreist und schlicht falsch», sagt Oliver Labhart an einer Stelle. Der Staatsanwalt geht die Plädoyers der Verteidiger einzeln durch und erklärt, warum diese die Vorwürfe nicht entkräftigen würden.
Nach den langen und zeitweise einschläfernden Plädoyers der vergangenen Tage, ist heute ein deutlich schnellerer Rhythmus angesagt. Die Parteien haben jeweils nur rund eine Stunde, um nochmals auf die wichtigsten Punkte einzugehen. Das lockt auch deutlich mehr Besucher ans Obergericht. Die Ränge sind gut gefüllt, viele wollen wohl die letzte Chance nutzen, den Prozess vor Ort zu verfolgen.
«Verteidigung versucht überzeugendes Urteil mit Rundumschlägen zu Fall zu bringen»
Drei Tage lang konnten die Verteidiger ihre Argumente ausrollen, versuchten mit Verve darzulegen, dass ihre Mandanten unschuldig seien. Jetzt kontert die Staatsanwaltschaft und spart nicht mit Kritik: «Die Verteidigung versucht, das sehr überzeugende Urteil der Vorinstanz mit diffusen Rundumschlägen zu Fall zu bringen.»
Viele Verteidiger hatten die vorgelegten Beweise kritisiert. Das lässt die Staatsanwaltschaft nicht gelten: «Das Beweisfundament steht auf sehr starkem Grund», so Damian Graf. Es gebe ein Überangebot an Belastungsbeweisen. Mit der Methode der Verteidiger geht die Staatsanwaltschaft hart ins Gericht : «Sie greifen einzelne Beweismittel heraus und versuchen, diese seitenlang zu zerpflücken.»
Ein weiterer Mangel aus Sicht der Staatsanwaltschaft: All die Bundesgerichtsurteile, die die Anklage angeführt habe, würden als «nicht einschlägig» bezeichnet oder schlicht «ignoriert».
Wie kontert jetzt die Staatsanwaltschaft?
Tag 8 am Obergericht in Zürich. Nach der ersten Runde an Plädoyers haben die Parteien ab heute die Möglichkeit auf die anderen Vorträge zu antworten. Den Start macht die Staatsanwaltschaft. Ab 8.00 Uhr wird sie nochmals auf die Plädoyers der einzelnen Angeklagten eingehen und probieren, die vorgebrachten Argumente in einer zweiten Runde zu entkräften. Eine Stunde hat sie dafür angekündigt.
In den letzten Tagen musste sich Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel anhören, was er alles falsch gemacht hatte. Jetzt hat er die Chance zurückzuschlagen.
«Dazu ist das Freispruch-Trommelfeuer zu stark»
Der Vincenz-Prozess biegt auf die Zielgerade ein. Schon am Mittwochabend könnte die Berufungsverhandlung im grössten Wirtschaftsprozess des Jahrzehnts zu Ende gehen. Was noch aussteht: Vor allem die Schlussworte der Angeklagten. Wie werden sich Vincenz, Stocker & Co aus dem Prozess verabschieden? Werden sie gar eine gewisse Schuld eingestehen, sich dafür entschuldigen? Wohl kaum, dazu ist das Freispruch-Trommelfeuer der Verteidiger zu stark. Verteidiger und Angeklagte rechnen damit, dass sie das Gericht mit einer weissen Weste verlassen werden.
Zu optimistisch? Schwer zu sagen. «Ein Gericht ist ein Gericht», meint eine Juristin, die den Prozess mitverfolgt. Will heissen: Was ein Gericht entscheidet, ist nicht vorhersehbar, da es ergebnisoffen beraten und unabhängig entscheiden wird. Sich also gegen all die Beeinflussungsversuche von Anklage und Verteidigung stemmen muss, wenn es sein Urteil fällt.
Von diesen Versuchen, das Gericht auf ihre Seite zu ziehen, machten am Dienstag, die Verteidiger rege Gebrauch. Zum Teil mit grosser Raffinesse, zum Teil recht deftig. «Killerbeweis», «Skandal» oder «Schnappatmung» trommelte Wüst-Anwalt Fatih Aslantas. Den Richtern ist keine Regung anzusehen. Mit «Unlogik der Vorinstanz» oder «Vielzahl von nebulösen Einzelumständen» versuchte Cornel Borbély das Gericht zugunsten seines Mandanten Andreas Etter zu beeinflussen.
Um welche Nuancen es gehen kann, zeigte Jürg Wernli, der sich lange über den Satz «Den kann man nicht hochgehen lassen» aus einem Mail seines Klienten Ferdinand Locher aufhielt. Konkret: Meinte Locher damit, dass man Vincenz nicht verraten (Auslegung Staatsanwaltschaft) oder ihn mit Geld unter die Arme greifen sollte (Auslegung Verteidigung). Der Hintergrund dieser Interpretation: Vincenz brauchte dringend Geld, weil eine Geliebte von Vincenz im Streit ein Hotelzimmer in Zürich zerlegt hatte.
All das und viele weitere Akten und Indizien muss das Gericht bewerten. Wie lange es dafür braucht? Noch völlig offen. Bleibt zu hoffen, dass es dieses Mal schneller geht als vor Bezirksgericht, als Wochen zwischen dem letzten Verhandlungstag und der Urteilseröffnung lagen.
Der Prozess wird morgen um 8 Uhr fortgesetzt. Mit der Replik der Staatsanwaltschaft auf die Plädoyers der Verteidiger.
«Der Vorwurf der Privatbestechung ist verjährt»
Verjährung. Dieses Wort haben wir seit dem ersten Prozesstag nicht mehr oft gehört. Während bei den Vorfragen zu Prozessbeginn alle Angeklagten davon sprachen, dass wichtige Taten bereits verjährt seien, konzentrierten sie sich dann in den Plädoyers auf andere Argumente. Nicht so Verteidiger Landshut. Für ihn ist klar: «Der Vorwurf der Privatbestechung ist verjährt und muss eingestellt werden.»
Auch die Verteidigung von Stéphane Barbier-Mueller fordert einen vollumfänglichen Freispruch und die Abweisung der Zivilansprüche von der Raiffeisen und der Aduno. Das gesperrte Vermögen von Barbier-Mueller sei freizugeben.
Der Prozess wird morgen um 8 Uhr fortgesetzt. Mit der Replik der Staatsanwaltschaft auf die Plädoyers der Verteidiger.
200 Millionen Franken – «with a little help of some friends»
Jetzt geht es um die Refinanzierung der GCL. Landshut zitiert aus einer Mail von Stocker. Laut Stocker sei die Refinanzierung nur möglich «with a little help of some friends» – also mit «ein bisschen Hilfe von ein paar Freunden». Freunde, die mal eben 200 Millionen Franken einschiessen können, muss man haben.
Was der Verteidiger damit zeigen möchte: Stocker und Barbier-Mueller hätten einen völlig normalen Refinanzierungsvertrag abgeschlossen und sich nicht – wie es die Anklage vorwirft – zu einer möglichweise illegalen Zahlung verabredet.
«Ausdruck von blosser Verzweiflung»
Beim letzten Plädoyer der Verhandlung bekommen die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerinnen nochmals ihr Fett weg. Landshut kritisiert ihre «komplizierten und verwirrenden Ausführungen». Diese seien «der untaugliche Versuch, ihren Straffall zu retten und Ausdruck von blosser Verzweiflung», so Landshut.
Das erkenne man daran, «dass die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft mit Dreiecksverhältnissen, mit Retrozessionsprinzipien und mit schlicht unhaltbaren Auslegungen sonnenklarer Bundesgerichtsentscheide in ihr Gegenteil umkehren wollen», erklärt der Rechtsanwalt.
Pause bis 16.45 Uhr.
«Dogmatische Fehlerhaftigkeit» und «ökonomischer Nonsens»
Jetzt plädiert Rechtsanwalt Nathan Landshut. Er ist einer von drei Verteidigern des Beschuldigten Stéphane Barbier-Mueller. Sein Mandant ist ein bekannter Genfer Geschäftsmann und Kunstsammler. Im Plädoyer wird es vor allem um die Unternehmenstransaktion der Genève Credit & Leasing (GCL) und der Eurokaution durch die Aduno gehen.
Gleich zu Beginn fällt auf: Landshut argumentiert geschickt – trägt sein Plädoyer rhetorisch ansprechend vor. So auch als er auf die Argumentation der Staatsanwaltschaft zu sprechen kommt. Diese gehe laut Anklage beim Verkauf der GCL an die Aduno von einer Preisreduktion von 100 Prozent aus. Gemäss der Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte die GCL der Aduno ihre Assets also schenken sollen, so Landshut. Abgesehen von der «dogmatischen Fehlerhaftigkeit», sei das «ökonomischer Nonsens», ruft der Rechtsanwalt.
Letztes Plädoyer steht bevor
Auch Ferdinand Lochers Verteidiger fordert einen vollumfänglichen Freispruch für seinen Mandanten. Er sei zudem für seine zwei Tage in Haft und seine Verteidigungskosten zu entschädigen. Damit geht das vorletzte Plädoyer zu Ende. Nach der Pause ist die Verteidigung von Stéphane Barbier-Mueller gefordert.
Pause bis 15.05 Uhr
Interessenkonflikt der Migros Bank?
Anwalt Wernli dreht den Spiess um und verwendet den Vorwurf des Interessenkonflikts nun gegen Privatklägerin Aduno – und natürlich gegen Anklage und Bezirksgericht.
Im Visier ist die Migros Bank bzw. ihr damaliger Chef Harald Nedwed. Dieser sass als einer von zwei Bankenvertretern im Verwaltungsrat der Aduno.
Wir erinnern uns: Schon Beat Stocker stellte in seiner Befragung die Rolle von Nedwed negativ dar, machte den erfolgreichen Banker zum «Bedenkenträger».
Zur Frage, warum der Verwaltungsrat der Aduno gegen die Übernahme der Eurokaution stimmte, führt Wernli aus: Um keine neue Konkurrentin ihrer «Entsenderbanken» zu schaffen, hätten sie – entgegen der Interessen der Aduno – gegen die Transaktion gestimmt.
Sein Argument: Interessenskonflikte gab es hüben wie drüben, könnten also nicht nur den Angeklagten im Vincenz-Prozess angelastet werden. Das Vorgehen im Verwaltungsrat der Aduno Holding AG zeige, «dass es die Aduno mit Interessenkollisionen nicht so genau nahm», so Wernli.
Selbst wenn das heute ein No-Go wäre, schien sich damals niemand daran zu stossen, so das Argument. Sein Schluss: Stocker musste seine Beteiligung an Eurokaution gar nicht verschleiern, da im Aduno-VR Interessenkonflikte offenbar ohnehin häufiger vorkamen.
Die Bühne ist eine ganz andere – und das Gericht auch: Im Prozess um Pierin Vincenz (70) vor der ersten Instanz im Zürcher Volkshaus stapelten sich links und rechts der Richterbank die Bundesordner mit den Beweismaterialien. Der Saal am Montag im Zürcher Obergericht ist nüchtern und zweckmässig, einzig die allerwichtigsten Gesetzestexte sind hinter dem Richtergremium unter dem Vorsitz von Christian Prinz (54) zu erkennen. Prinz führt sachlich und ruhig durch die Verhandlung, hakt nur dort nach, wo es nötig ist.
Und liefert Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit Bressel (62) die Rampe für den emotionalen Höhepunkt des Tages: «Der Kampf um Fehlervermeidung ist nie unfair!», schmettert der Ankläger in den Saal. Es habe nichts mit Doping zu tun und es habe nichts mit Hinterhältigkeit zu tun. Das sei einfach eine legitime Arbeitsmethode.
Der Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft hatte einen externen Strafrechtsprofessor zur Beurteilung der Anklageschrift beigezogen – ohne dies transparent zu machen. Möglicherweise ein Fehler, der dem Staatsanwalt auf die Füsse fallen könnte. Und den die Verteidigung genüsslich auskostet.
Klar ist: Es wird mit harten Bandagen gekämpft, Staatsanwaltschaft und Verteidigung schenken sich nichts.
Verteidiger versuchen, den Prozess platzen zu lassen
Der Auftakt zur Berufungsverhandlung im Vincenz-Prozess vor dem Zürcher Obergericht war die erwartete Juristenschlacht. Unter dem harmlos klingenden Programmpunkt «Vorfragen» ging es am Montag heftig zur Sache. Am Vormittag fuhren die diversen Verteidiger scharfes Geschütz auf, zerzausten Anklage und erstinstanzliches Urteil nach allen Regeln der Juristenkunst.
Die durchschaubare Absicht: den Berufungsprozess am besten noch am ersten Tag platzen zu lassen. Die Stossrichtung: Viele Straftaten seien schon verjährt, viele Teile der Anklage gar nicht zulässig.
Nur: Darauf wird das Gericht nicht eintreten, sondern all die Anträge einstweilen ablehnen. Und diese dann erst bei der Beratung über das Urteil berücksichtigen.
Nun muss Vincenz Auskunft geben
Am Dienstag steht nun die Eröffnung des Beweisverfahrens auf dem Programm. Mit Spannung wird die Befragung des ehemaligen Raiffeisen-CEOs Pierin Vincenz zu seiner Person erwartet – mit neuen Details, wie er die Zeit seit dem erstinstanzlichen Urteil verbracht hat. «Kämpfen, kämpfen, kämpfen – und vorbereiten», sagt Vincenz auf die Frage, was er die letzten vier Jahre seit dem Urteil des Bezirksgerichts Zürich gemacht habe.
Mehr will er zu seinem Privatleben nicht preisgeben. Immerhin: Auch mit Beat Stocker (66), seinem ehemaligen Geschäftspartner und dem zweiten Hauptangeklagten, hat Vincenz einige Worte gewechselt. Die Atmosphäre zwischen den beiden war auch schon frostiger.
Vincenz wirkt fast so, wie man ihn von früher kennt! Er ist jovial, geht auf Leute zu, redet – und ab und zu ist auch sein Vincenz-Lächeln zu sehen.
Im kurzen Gespräch mit Blick wirkt der Ex-Raiffeisen-Boss entspannt und erzählt: «Ich bin um 6.30 Uhr aufgestanden. Das war hart. Dabei bin ich früher immer um 5 Uhr aufgestanden.» Seit vier Jahren lebt Vincenz im Tessin, wie er sagt, und hält sich fit: «Ich musste auf die harte Tour lernen, wie es ist, sich selber eine Struktur für den Tag zu geben.» Zu seiner finanziellen Situation meinte Vincenz: «Ich bin sehr knapp gehalten.» Wie knapp, das dürfte am Dienstag zu hören sein.