Das musst du über den Fall Vincenz wissen
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Blick-Experte Kolbe erklärt:Das musst du über den Fall Vincenz wissen

Vincenz-Prozess
«Angemessener Preis» und «unternehmerisches Risiko»

Es ist der Wirtschaftsprozess des Jahrzehnts. Pierin Vincenz und Beat Stocker sollen dank versteckter Deals abkassiert haben. Letzten Montag hat die Verhandlung am Obergericht begonnen. Heute geht es in die zweite Prozesswoche. Blick berichtet live aus dem Gerichtssaal.
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Pierin Vincenz auf dem Weg zum Obergericht.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Berufungsverhandlung im Vincenz-Prozess läuft seit Montag, harte Attacken zwischen Verteidigung und Anklage
  • Staatsanwalt zog heimlich Strafrechtsprofessor hinzu – Verteidigung nutzt Fehler aus
  • Star-Verteidiger Lorenz Erni als Höhepunkt der ersten Prozess-Woche
vor 33 Minuten

«Angemessener Preis» und «unternehmerisches Risiko»

Andreas Blattmann widmet nun schon Stunden dem Fall Investnet. Denn bei diesem geht es um viel Geld. Und sollte sich die Anwälte mit ihrer Argumentation durchsetzen, dann bliebe von der Anklage nicht mehr so viel übrig.

Bereits während der Befragung im Zuge des Beweisverfahrens betonte Stocker, dass er selbst bei den Transaktionen grosse unternehmerische Risiken eingegangen sein. Damit will er den Vorwurf entkräften, dass alles ein abgekartetes Spiel gewesen sei, bei dem er und Vincenz nur gewinnen konnten. In diese Kerbe schlägt auch sein Verteidiger. Stocker sei durchaus Risiko eingegangen und auch der Kaufpreis sei fair gewesen, so Blattmann. Dass zeige auch das Verhalten der Raiffeisen: «Es besteht somit kein Zweifel daran, dass der Kaufpreis, zu dem sich Herr Stocker damals verpflichtete, angemessen war.»

vor 50 Minuten

«Horrormontag» am Obergericht

Im grossen Gerichtssaal des Obergerichts versucht die Elite der Schweizer Wirtschaftsanwälte und Strafverteidiger wortreich, die Unschuld ihrer Mandanten zu belegen. Gleichzeitig sind alle anderen Gerichtssäle im Haus voll belegt: Hier schwitzt der juristische Nachwuchs. Es laufen die Anwaltsprüfungen. 

Dagegen ist der Plädoyer-Marathon im Hauptsaal fast ein Klacks. Die angehenden Anwälte und Anwältinnen müssen während 10 Stunden schriftlich darlegen, was sie aus dem Studium und den Praktika bei Gericht oder in einer Kanzlei mitgenommen haben. Und was sie in den letzten Monaten gepaukt haben. 

Unter Zürcher Juristen ist die schriftliche Hürde auf dem Weg zum Anwaltspatent als der «Horrormontag» bekannt. Zehn Stunden denken, argumentieren und schreiben – das braucht noch mehr Sitzleder als die Verhandlung im Vincenz-Prozess vor Obergericht. Und bleibt jedem, der es geschafft hat, ein Leben lang in Erinnerung. 

14:44 Uhr

«Vorinstanz ist unkritisch der Anklage gefolgt»

Der Hauptvorwurf von Blattmann an die Adresse des Bezirkgerichts: Viele Beweise, die die Unschuld der beiden Hauptangeklagten belegen könnten, seien im Urteil schlicht nicht gewürdigt worden.

Ein Darlehen ist ein Darlehen ist ein Darlehen – das haben schon andere Verteidiger versucht, darzulegen. Auch Blattmann widmet dem Darlehen im Fall Investnet jetzt auffallend viel Zeit und gipfelt in der Aussage: «Die Vorinstanz ist unkritisch der Anklage gefolgt.» 

Die Sicht der Staatsanwaltschaft: Das geflossene Geld sei Bestechungsgeld und eine verdeckte Gewinnbeteiligung. Die Antwort von Blattmann: Die Möglichkeit eines Darlehens passe nicht in die Argumentation der Vorinstanz – und wird deshalb geflissentlich ignoriert, so der Vorwurf des Verteidigers.

Das Darlehen von Stocker an Vincenz für die Villa in Morcote TI ist zentral für den Fall Investnet: Glaubt das Gericht der Verteidigung, dass die Zahlung von 2,9 Millionen Franken tatsächlich ein Darlehen war, dann könnte eine Verurteilung im Fall Investnet schwierig werden. Folgt das Gericht dagegen der Argumentation der Vorinstanz und der Staatsanwaltschaft, dann könnte es eng für die beiden Hauptangeklagten Vincenz und Stocker werden. 

Kurze Unterbrechung bis 15.15 Uhr

14:09 Uhr

Stocker-Verteidiger: «Wer weiss, dass er nichts weiss, irrt nicht»

Die Staatsanwaltschaft wirft Stocker vor, dass er seine Beteiligung an der Commtrain gegenüber der Viseca (früher Aduno) verheimlicht habe. Dem widerspricht sein Verteidiger Blattmann vehement. Laut ihm habe die Viseca gar kein Interesse daran gehabt, die wahren Beteiligungsverhältnisse zu erfahren. «Sie hat nicht einmal nachgefragt», so Blattmann. Dazu zitiert er das Bundesgericht: «Wer weiss, dass er nichts weiss, irrt nicht.»

Das erinnert an die Rolle der Raiffeisen bei den Spesenexzessen, so wie das die Verteidigung sieht. Vincenz selbst bezeichnete die Spesen in seiner Befragung als «firmenüblich». Und sein Verteidiger Lorenz Erni zitierte aus der Befragung des damaligem Raiffeisen-Präsidenten Johannes Rüegg-Stürm: «Position für Position» bzw. «Zeile für Zeile» habe dieser die Spesen kontrolliert. Also, offenbar hatte auch hier eine Privatklägerin kein Interesse, der Sache wirklich auf den Grund zu gehen. 

13:44 Uhr

Bimmeln, Blitz und Berufsverkehr

Das Gefährlichste am Vincenz-Prozess: Die Fahrt in die Mittagspause. Nicht nur Journalisten sondern auch viele Anwälte fahren über Mittag mit dem Tram eine Station vom Kunsthaus zum Bellevue unten beim Zürichsee. Eine Reise nicht ohne Risiko: Den auf diesem Abschnitt der Rämistrasse ist es sehr eng. Tram, Autos und Velofahrende teilen sich eine schmale Strassenschlucht. 

Die Ferien in Zürich sind zu Ende, die Autos stauen sich – und das Tram bimmelt andauernd. Der Grund: Autofahrer am Handy! Unachtsamkeit führt dazu, dass die Am-Steuer-Telefonierer immer weiter nach links driften. Und damit dem Tram gefährlich nahe kommen. Zwei abrupte Bremser später sind wir immerhin wohl behütet am Bellevue angekommen. 

Wohlbehütet, so füllt man sich auch im Gerichtssaal während sich ausnahmsweise mal ein Gewitter über Zürich entlädt. Mit einem extrem hellen Blitz und einem heftigen Donnerschlag. Doch davon lassen sich die Justiz-Profis nicht aus der Ruhe bringen. Ein kurzer Blick aus dem Fenster – und weiter geht das Plädoyer von Stocker-Verteidiger Blattmann. 

11:59 Uhr

«Kein Vincenz, keine geheime Absprache, also keine ‹Schattenbeteiligung›?»

Beim Prozess vor Bezirksgericht war es Beat Stocker, der mit seinen Aussagen zum besten Verteidiger von Pierin Vincenz wurde. Genützt hat es nichts, beide wurden zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. 

Vor Obergericht erweitert Stocker-Verteidiger Andreas Blattmann nun diese Strategie. Er stellt Stocker als Macher dar, der die Deals alleine eingefädelt hat, Vincenz hat in seinen Augen oft eine Nebenrolle gespielt. Was Vincenz hilft, bringt aber auch seinem Mandanten etwas: Denn – so wohl die Überlegung von Blattmann – kein Vincenz, keine geheime Absprache, also keine «Schattenbeteiligung»?

Etwas bizarr wird es dort, wo Blattmann Vincenz sogar als Darlehensgeber ins Spiel bringt. Bislang kannten wir Vincenz vor allem als einen, der grossen Bedarf an Darlehen hatte, etwa um Immobilienkäufe zu finanzieren. 

Zu Beginn seines Plädoyers zeichnet Blattmann von der Anklage und dem erstinstanzlichen Urteil ein sehr schlechtes Bild: Die Staatsanwaltschaft erfinde Begriffe wie «Retrozessionsprinzip» und zeichne Dreiecke in die Luft, um daraus irgendwelche Pflichten abzuleiten. «Das ist absurd und das ist zynisch.»

Für Blattmann ist klar: Das Urteil der Vorinstanz sei nicht einfach nur falsch. Es sei ein Fehlurteil. «Falsch im Sachverhalt, falsch im Recht und im Widerspruch zu Gesetz, Lehre und Rechtsprechung».

Wie falsch, das wird Blattmann nach der Mittagspause weiter begründen: Der Prozess wird um 13.30 fortgesetzt.

11:58 Uhr

«Mit Privatbestechung hat dies nichts zu tun»

«Mit Privatbestechung hat dies nichts zu tun», schliesst Stocker-Verteidiger Blattmann den ersten Teil seines Plädoyers. Bevor es weitergeht, macht das Gericht eine Mittagspause. Wie gewöhnlich gibt es jetzt einen Unterbruch von rund neunzig Minuten.

Die Verhandlung wird um 13.30 Uhr fortgesetzt. 

11:31 Uhr

Wie Stocker-Anwalt Blattmann Vincenz hilft

Die Strategie von Andreas Blattmann zeichnet sich immer klarer ab: Er stellt seinen Mandanten als den Macher und Dealmaker dar. Das passt zum Selbstverständnis von Stocker, der sich in seiner Befragung durch das Gericht mehrmals als «Möglichmacher» bezeichnete. 

Eine Strategie, die auch Vincenz hilft. Denn Blattmann versucht zu belegen, dass Stocker ohne Vincenz gehandelt habe. So zitiert er aus Mails zwischen Stocker und Ferdinand Locher (Angeklagter im Fall Eurokaution). Darin fragt Stocker «Und jetzt soll ich mithelfen, daraus 50 Millionem Franken an Wert zu schaffen?»

Was Blattmann damit sagen will: Stocker spreche von «seinem Geld», Vincenz kommt in der Mail nicht vor. Der mögliche Schluss: Kein Vincenz, keine geheime Absprache, also keine «Schattenbeteiligung»? Das hilft nicht nur seinem Mandanten, sondern eben auch Vincenz. 

11:04 Uhr

Commtrain als «Spielwiese» für Sohnemann?

Stocker-Anwalt Andreas Blattmann präsentiert eine neue Lesart der Commtrain-Transaktion: Weil der Vater des Geschäftsführers von Commtrain die Geschäfte seines Sohnes nicht mehr alleine finanzieren wollte, habe er sich an seinen «Freund» Pierin Vincenz gewandt. «Pierin Vincenz wurde also als möglicher Darlehensgeber angegangen», so Blattmann. Worauf Vincenz diesbezüglich Stocker kontaktierte. 

Weil aber der Zustand der Commtrain die Entgegennahme von Darlehen als Fremdkapital nicht zuliess, mussten Vincenz und Stocker ins Eigenkapital der Commtrain investieren. So kam es zu der Aktienbeteiligung, so Blattmann – und das noch bevor Stocker CEO der Aduno wurde. 

Bleibt die Frage, wann Stocker die Aduno über sein «privates» Investment hätte informieren sollen? 

10:41 Uhr

Scharfe Attacke auf Staatsanwaltschaft: «Umetikettiert» und «Zwängerei»

Blattmann kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe in ihrer Anklage mehrmals «umetikettiert» habe. Zuerst habe diese auf «überhöhte Unternehmenskäufe» gezielt. Als das dahin fiel, sei man auf «herausgabepflichtige Schmiergelder» umgeschwenkt. Doch als ein Bundesgerichtsurteil auch diesem Argument die Grundlage entzogen habe, habe die Staatsanwaltschaft einen dritten Ansatz ins Leben gerufen: Das des «Retrozessionsprinzips». Das wirke, so Blattmann, «bemüht – um nicht den Begriff ‹Zwängerei› zu verwenden».

Verteidiger Blattmann argumentiert damit gleich wie auch Rechtsexperten hinter vorgehaltener Hand verlauten lassen: Die Staatsanwaltschaft probiere irgendeinen Weg zu finden, die Menge an vielleicht zwielichtigen aber nicht unbedingt strafbaren Geschäftshandlungen als Straftaten zu klassifizieren.

Die Bühne ist eine ganz andere – und das Gericht auch: Im Prozess um Pierin Vincenz (70) vor der ersten Instanz im Zürcher Volkshaus stapelten sich links und rechts der Richterbank die Bundesordner mit den Beweismaterialien. Der Saal am Montag im Zürcher Obergericht ist nüchtern und zweckmässig, einzig die allerwichtigsten Gesetzestexte sind hinter dem Richtergremium unter dem Vorsitz von Christian Prinz (54) zu erkennen. Prinz führt sachlich und ruhig durch die Verhandlung, hakt nur dort nach, wo es nötig ist.

Und liefert Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit Bressel (62) die Rampe für den emotionalen Höhepunkt des Tages: «Der Kampf um Fehlervermeidung ist nie unfair!», schmettert der Ankläger in den Saal. Es habe nichts mit Doping zu tun und es habe nichts mit Hinterhältigkeit zu tun. Das sei einfach eine legitime Arbeitsmethode.

Der Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft hatte einen externen Strafrechtsprofessor zur Beurteilung der Anklageschrift beigezogen – ohne dies transparent zu machen. Möglicherweise ein Fehler, der dem Staatsanwalt auf die Füsse fallen könnte. Und den die Verteidigung genüsslich auskostet.

Klar ist: Es wird mit harten Bandagen gekämpft, Staatsanwaltschaft und Verteidigung schenken sich nichts.

Verteidiger versuchen, den Prozess platzen zu lassen

Der Auftakt zur Berufungsverhandlung im Vincenz-Prozess vor dem Zürcher Obergericht war die erwartete Juristenschlacht. Unter dem harmlos klingenden Programmpunkt «Vorfragen» ging es am Montag heftig zur Sache. Am Vormittag fuhren die diversen Verteidiger scharfes Geschütz auf, zerzausten Anklage und erstinstanzliches Urteil nach allen Regeln der Juristenkunst.

Die durchschaubare Absicht: den Berufungsprozess am besten noch am ersten Tag platzen zu lassen. Die Stossrichtung: Viele Straftaten seien schon verjährt, viele Teile der Anklage gar nicht zulässig.

Nur: Darauf wird das Gericht nicht eintreten, sondern all die Anträge einstweilen ablehnen. Und diese dann erst bei der Beratung über das Urteil berücksichtigen.

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Jetzt geht der Prozess um Pierin Vincenz vor dem Obergericht Zürich in die zweite Runde. Rückblick: ...

Nun muss Vincenz Auskunft geben

Am Dienstag steht nun die Eröffnung des Beweisverfahrens auf dem Programm. Mit Spannung wird die Befragung des ehemaligen Raiffeisen-CEOs Pierin Vincenz zu seiner Person erwartet – mit neuen Details, wie er die Zeit seit dem erstinstanzlichen Urteil verbracht hat. «Kämpfen, kämpfen, kämpfen – und vorbereiten», sagt Vincenz auf die Frage, was er die letzten vier Jahre seit dem Urteil des Bezirksgerichts Zürich gemacht habe.

Mehr will er zu seinem Privatleben nicht preisgeben. Immerhin: Auch mit Beat Stocker (66), seinem ehemaligen Geschäftspartner und dem zweiten Hauptangeklagten, hat Vincenz einige Worte gewechselt. Die Atmosphäre zwischen den beiden war auch schon frostiger.

Vincenz wirkt fast so, wie man ihn von früher kennt! Er ist jovial, geht auf Leute zu, redet – und ab und zu ist auch sein Vincenz-Lächeln zu sehen.

Im kurzen Gespräch mit Blick wirkt der Ex-Raiffeisen-Boss entspannt und erzählt: «Ich bin um 6.30 Uhr aufgestanden. Das war hart. Dabei bin ich früher immer um 5 Uhr aufgestanden.» Seit vier Jahren lebt Vincenz im Tessin, wie er sagt, und hält sich fit: «Ich musste auf die harte Tour lernen, wie es ist, sich selber eine Struktur für den Tag zu geben.» Zu seiner finanziellen Situation meinte Vincenz: «Ich bin sehr knapp gehalten.» Wie knapp, das dürfte am Dienstag zu hören sein.

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