Vermögen, Erbvertrag, Erbvorbezug – grosse Studie
Wie ungleich Vermögen in der Schweiz vererbt wird

100 Milliarden Franken werden dieses Jahr in der Schweiz vererbt, besagt eine Studie des VZ Vermögenszentrums. Während die Summe in der Schweiz neue Rekordhöhen erreicht, drohen wachsende Ungleichheit und verbitterte Familienstreitigkeiten.
Publiziert: 05:00 Uhr
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Aktualisiert: 25.09.2025 um 21:33 Uhr
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Noch nie zuvor wechselt so viel Erbvermögen den Besitzer wie in diesem Jahr. Eine Studie des Vermögenszentrums VZ klärt auf.
Foto: IMAGO/Wolfilser

Darum gehts

  • Rekordvermögen vererbt in der Schweiz, Ungleichheit wächst weiter
  • Erbstreitigkeiten können Familien zerstören, offene Kommunikation ist wichtig
  • 96 Prozent sorgen für Absicherung des Partners im Erbfall
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Ein Geldregen über der Schweiz: Noch nie zuvor wurde so viel Vermögen vererbt wie in diesem Jahr – rund 100 Milliarden Franken. Das zeigen neuste Schätzungen der Universität Lausanne, die das Vermögenszentrum VZ analysiert hat. Doch was auf den ersten Blick wie ein Segen wirkt, ist ein wahres Pulverfass. 

Vermögen wächst, Ungleichheit auch

Rund 100 Milliarden Franken Vermögen wechseln dieses Jahr als Erbe oder Schenkung den Besitzer. Das sind zwölf Prozent des Bruttoinlandprodukts. Pro Ehepaar summiert sich das vererbbare Vermögen im Schnitt auf 1,4 Millionen Franken – fast fünfmal mehr als noch vor 30 Jahren. Die Summe wächst jährlich um drei bis vier Prozent.

Ein Viertel der Ehepaare hinterlässt dabei weniger als 829'000 Franken. Doch die Unterschiede sind enorm: Der reichste Viertel vererbt mehr als 2,4 Millionen. Eine Schere von über 1,5 Millionen Franken! So verfestigt sich der Unterschied zwischen Arm und Reich über Generationen hinweg.

Familien zerbrechen

Der Albtraum vieler Eltern: Nach ihrem Tod geraten die Kinder in Streit ums Erbe – mit fatalen Folgen. Nicht selten zerbrechen ganze Familien an solchen Auseinandersetzungen. Umso wichtiger ist es, den Nachlass nicht nur juristisch, sondern auch menschlich zu regeln. Dafür benötigt es eine offene Kommunikation. Selbst dann bleibt jedoch ein gewisses Konfliktpotenzial unter den Erben. Deswegen beauftragen neun von zehn Familien einen Willensvollstrecker.

Die letzte Verpflichtung

Mit dem eigenen Tod setzt sich niemand gern auseinander. 61 Prozent kümmern sich deshalb erst im Pensionsalter um ihren Nachlass. Die meisten Singles und Unverheirateten verfassen ein Testament, während rund die Hälfte der Ehepaare auf einen Erbvertrag setzen.

Doch was die wenigsten auf dem Schirm haben, ist die digitale Schatztruhe, die wir hinterlassen. Nach dem Tod existieren unsere Fotos, vertraulichen E-Mails und Onlinebankingkonten weiter. Nur ein Prozent regelt diesen Nachlass, obwohl ungesicherte Daten schnell zur tickenden Zeitbombe für Angehörige werden können: Sie gehen verloren, geraten in falsche Hände oder existieren unkontrolliert weiter.

Wenn der Partner trotz Kindern nichts erbt

Für viele unverheiratete Paare ist es eine schmerzhafte Realität: Das Schweizer Erbrecht behandelt Lebenspartner schlechter als Eheleute, selbst wenn sie gemeinsame Kinder haben. Fast die Hälfte versucht deswegen, den Partner möglichst gut abzusichern. Denn wenn eine klare Regelung fehlt, kann es zum finanziellen Fiasko kommen. Dann sieht der überlebende Partner trotz der gemeinsamen Kinder keinen Rappen vom Erbe. 

Erbe zu Lebzeiten

Ob es die Finanzierung der ersten Wohnung, Starthilfe für eine Firma oder die teure Ausbildung ist – Kinder benötigen in der Regel dann Unterstützung, wenn ihre Eltern noch leben. Rund 35 Prozent des Vermögens wird deshalb vorbezogen vererbt. Dieser Trend verstärkt sich besonders im Pensionsalter der Eltern, wenn Gelder aus der Pensionskasse frei werden.

Die Hälfte dieser Vorauszahlungen haben einen Wert von über 140'000 Franken, zeigt die Analyse. In einem Viertel der Fälle sind es sogar mehr als 400'000 Franken. Ein Grossteil dieses Erbes erfolgt in Form von Immobilien oder Land.

Kein Erbe da?

Alleinstehende Menschen, die keine direkten Erben haben, vermachen einen Fünftel ihres Vermögens an wohltätige Organisationen. Der Rest geht an Verwandte oder enge Freunde.

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