Darum gehts
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Die Pharmaindustrie rühmt sich seit über zehn Jahren für die eigenen Transparenzregeln, den Pharma-Kooperations-Kodex. Jedes Jahr veröffentlichen über 60 Pharmaunternehmen, welchem Arzt sie die Kongressgebühren zahlen und Reisespesen erstatten, welche Professorin sie als Beraterin oder Referentin engagieren und welches Spital und welche Fachgesellschaften sie sponsern. Das Problem dabei: Jedes Unternehmen veröffentlicht seine Zahlen für sich. Wer also wissen will, ob eine bestimmte Ärztin mit der Industrie verbandelt ist, muss theoretisch über 60 Websites durchforsten.
Pharmagelder.ch, ein Rechercheprojekt von Ringier Medien Schweiz, macht diese Daten durchsuchbar.
Jedes Jahr erhalten Ärzte, Spitäler und Fachgesellschaften üppig Geld von Pharmaunternehmen. 2025 waren es 234 Millionen Franken. Auf Pharmagelder.ch kannst du prüfen, ob und wie viel Geld ein bestimmter Arzt, ein Spital und andere Akteure des Gesundheitswesens von der Pharmaindustrie erhalten.
Jedes Jahr erhalten Ärzte, Spitäler und Fachgesellschaften üppig Geld von Pharmaunternehmen. 2025 waren es 234 Millionen Franken. Auf Pharmagelder.ch kannst du prüfen, ob und wie viel Geld ein bestimmter Arzt, ein Spital und andere Akteure des Gesundheitswesens von der Pharmaindustrie erhalten.
Die Analyse der Daten von 2025 zeigt: Am meisten Geld erhielt mit rund 97’000 Franken Oliver Distler, Professor und Direktor der Klinik für Rheumatologie am Universitätsspital Zürich (USZ). Der überwiegende Teil – rund 87’000 Franken – stammt vom grössten Pharmaunternehmen Deutschlands: Boehringer Ingelheim. Der Konzern stellt eine breite Palette von Medikamenten für unterschiedliche Therapien her, unter anderem auch für die Rheumatherapie – Distlers Spezialgebiet.
«Keine Auswirkungen auf die tägliche Arbeit»
57’000 Franken zahlte Boehringer Ingelheim dem Zürcher Rheumatologie-Professor für Beratungsdienstleistungen, 30’000 Franken für Spesen. Gemäss Angaben des Pharmakonzerns war Distler siebenmal als Redner engagiert, hatte elf Beratungsaufträge und war in einem wissenschaftlichen Komitee (Advisory Board) tätig.
Der Beobachter wollte von Distler wissen, wie er mit diesem potenziellen Interessenkonflikt umgehe. Er liess die Anfrage unbeantwortet, stattdessen antwortete der Mediendienst des Unispitals: Seine ärztliche Unabhängigkeit und seine Funktionen am USZ seien durch die Nebentätigkeiten «nicht beeinträchtigt».
Zu einem früheren Zeitpunkt hielt Distler gegenüber dem Beobachter fest: «Auf meine tägliche Arbeit haben diese Zahlungen keine Auswirkung.» Er arbeite «unabhängig nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohl der Patienten». Seine Beratungen beträfen etwa das Design von wissenschaftlichen Studien, was wiederum «zur Entwicklung von Medikamenten für unsere Patienten» beitrage.
Kontrolle existiert nicht
Neben Boehringer Ingelheim arbeitet Distler auch noch für vier weitere Pharmakonzerne: UCB Pharma, MSD, Bristol-Myers Squibb und AbbVie. Ob die Angaben der Pharmaunternehmen korrekt und vollständig sind, lässt sich nicht überprüfen. Der Branchenverband Scienceindustries kontrolliert die Zahlungen nicht, sondern stellt lediglich sicher, dass die Firmen auch tatsächlich jedes Jahr die Daten veröffentlichen, wie es der Branchenkodex fordert.
Im Fall von Distler zeigt sich: Auch das Transparenzregister des Unispitals Zürich hat seine Mängel. Seit Juni 2026 müssen Kaderärzte ihre Nebentätigkeiten offenlegen. Dieses öffentliche Register ist eine direkte Folge der Diskussion rund um fragwürdige Interessenkonflikte von prominenten Kaderärzten am Unispital, etwa dem einstigen Leiter der Herzchirurgie, Francesco Maisano.
Unvollständiges Transparenzregister
Die Nebenbeschäftigungen des Rheumatologie-Professors für das deutsche Pharmaunternehmen sind im USZ-Transparenzregister allerdings nicht aufgeführt. Das Unispital stellt sich auf den Standpunkt, das Transparenzregister sei «keine rückwirkende Auflistung sämtlicher Tätigkeiten aus Vorjahren», deshalb seien die Angaben der Pharmaunternehmen von 2025 nicht enthalten. Aufgeführt werden müssten nur «bestehende Interessenbindungen».
Für Patientinnen und Patienten ergibt das neue Transparenzregister des USZ damit wenig Sinn: Denn wer sich beispielsweise im Vorjahr von einem Kaderarzt behandeln liess, kann im Nachhinein nicht mehr feststellen, ob dieser allenfalls einem Interessenkonflikt ausgesetzt war.
Aktuell führt Distler im USZ-Transparenzregister 19 Nebenbeschäftigungen auf – von 15 verschiedenen Firmen und Institutionen. Die Frage, ob die Angaben der Kaderärzte überprüft und welche Sanktionen allenfalls ergriffen werden, beantwortet das Unispital nicht. Wie viel Distler für seine Engagements kassiert, ist im Transparenzregister nicht aufgeführt.
Zwei weitere Kaderärzte des Unispitals, die bei Pharmagelder.ch aktuell zu denjenigen mit den höchsten Entschädigungen gehören, sind im neuen Transparenzregister des Unispitals gar nicht aufgeführt.
Luc Biedermann, leitender Arzt im Gebiet der Darmerkrankungen, kommt mit seinen Nebenbeschäftigungen für Pharmaunternehmen auf Einnahmen in der Höhe von 94’600 Franken. Professor Andreas Kremer, Spezialist für Leber- und Gallentransplantationen, erzielte 58’300 Franken. Beide Ärzte liessen eine Anfrage des Beobachters unbeantwortet. Warum sie nicht im Transparenzregister aufgeführt sind, ist nicht klar. Beide Kaderärzte hätten ihre Nebenbeschäftigungen intern gemeldet, heisst es beim USZ. «Im Rahmen eines der nächsten Roll-outs» würden sie demnächst veröffentlicht.
Ständerat Hurni: «Schlichtweg nicht hinnehmbar»
Für den Neuenburger Ständerat Baptiste Hurni (SP) ist die Situation «inakzeptabel». Das Transparenzregister des Unispitals sei in dieser Form «schlichtweg nicht hinnehmbar». Es brauche eine gesetzliche Regelung «mit klaren Vorgaben», sagt Ständerat Hurni. Für ihn, der mehrfach im Bundeshaus mehr Transparenz bei Ärzten forderte, ist ausserdem ohnehin klar: «Sie haben kein Recht, das Geld für sich zu behalten», Ärzte müssten diese Zuwendungen an die Patienten weitergeben. Sprich: beispielsweise dem Unispital abliefern.
Ärzte, die neben ihrer eigentlichen Tätigkeit auch noch für die Pharmaindustrie arbeiten, befinden sich tatsächlich in einem Spannungsfeld. Das Krankenversicherungsgesetz hält fest, dass ärztliche Verordnungen und Behandlungen nicht durch monetäre Zuwendungen (beispielsweise von Lieferanten) gesteuert werden dürfen. Die Frage ist, ob ein Honorar eine Entschädigung für eine tatsächlich erbrachte Leistung darstellt oder nur eine indirekte Vergünstigung oder einen unangemessenen Vorteil verschleiert.
Mitarbeit: Simon Huwiler
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
- Reports gemäss Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) von über 60 in der Schweiz tätigen Pharmaunternehmen
- Ringier Medien Schweiz: Pharmagelder.ch
- Universitätsspital Zürich (USZ): Transparenzregister (abrufbar jeweils direkt unter den Personalangaben von Kaderärzten)
- Stellungnahme USZ (14.10.2026)
- Stellungnahme Pfizer (14.10.2026)
- Stellungnahme AstraZeneca (14.10.2026)
- Scienceindustries: Pharma-Kooperations-Kodex
- Baptiste Hurni (SP): Parlamentarische Initiative 20.490
- Baptiste Hurni (SP): Motion 26.4540
- Baptiste Hurni (SP): Motion 26.4541
- Fedlex: Krankenversicherungsgesetz
- Fedlex: Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich
- Kanton Zürich: Gesetz über das Universitätsspital Zürich
- Reports gemäss Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) von über 60 in der Schweiz tätigen Pharmaunternehmen
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- Scienceindustries: Pharma-Kooperations-Kodex
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- Baptiste Hurni (SP): Motion 26.4540
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- Fedlex: Krankenversicherungsgesetz
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- Kanton Zürich: Gesetz über das Universitätsspital Zürich