Umsteigezeiten an internationalen Flughäfen
So bleiben Sie beim Fliegen nicht am Boden

Wer seinen Anschlussflug wegen einer zu gering eingeplanten Umsteigezeit zwischen zwei einzelnen Flügen verpasst, hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
Publiziert: 30.03.2018 um 20:56 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 03:05 Uhr
Am Grossflughafen in Frankfurt am Main müssen international Reisende fürs Umsteigen 60 Minuten Zeit einplanen.
Foto: RALPH ORLOWSKI

Gerade jetzt über Ostern nutzen viele die Feiertage, um in wärmere Gefilde zu entfliehen. Hier können verpasste Anschlussflüge die Ferienpläne ganz schön über den Haufen werfen. «Bei der Buchung müssen unbedingt die Umsteigezeiten an den Flughäfen beachtet werden», warnt das Fluggastrechte-Portal Airhelp in einer Mitteilung.

Denn wer seinen Anschlussflug wegen einer zu gering eingeplanten Umsteigezeit zwischen zwei einzelnen Flügen verpasse, habe keinen Anspruch auf Entschädigung oder eine Alternativbeförderung, heisst es darin.

Besonders genau hinschauen bei der Buchung sollten jene, die ihre Flüge einzeln, also nicht gemeinsam über eine Airline oder einen Reiseveranstalter buchen.

Die Umsteigezeit gibt der Flughafen selbst vor. Sie kann je nach Flugroute variieren. «So können für internationale Flüge beispielsweise längere Gate- oder Terminal-Wechsel erforderlich sein, die bei nationalen Flügen nicht nötig sind», heisst es weiter.

Foto: Infografik

Für Anschlussflüge ab Zürich gilt etwa eine Umsteigezeit von 40 Minuten. In Miami sollten 90 Minuten eingeplant werden, in Peking sogar drei Stunden. 

Airhelp nennt den Fall einer vierköpfigen Familie, die ihren Anschlussflug in Frankfurt am Main verpasst hatte: «Auf diesem grossen Flughafen hatte sie nicht mal mehr zehn Minuten Zeit zum Umsteigen», sagt ein Sprecher. Die Airline habe argumentiert, die sich die Familie doch hätte beeilen sollen. Laut dem Grossflughafen sollten Passagiere für das Umsteigen 60 Minuten einplanen.

Fluggastrechte-Portale wie Airhelp, Euclaim und Co. helfen gestrandeten Passagieren, zu einer Entschädigung zu kommen. Im Erfolgsfall, also wenn die Airline den Kunden entschädigt, behalten diese Firmen eine Servicegebühr ein. Diese liegt meist im zweistelligen Prozentbereich. Gratis können Forderungen über ein Formular auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) geltend gemacht werden. Das Bazl empfiehlt aber, sich erst direkt an die Airline zu wenden und ihr eine Frist von sechs Wochen zu setzen. (uro) 

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