Darum gehts
- Seit 2003 ist die Geister-Raststätte an der A3 bei Obstalden geschlossen
- Besitzer Moravcik fordert 1,3 Millionen Franken, das Astra bietet maximal 800'000
- Moravcik ist krebskrank und drängt auf eine Lösung mit Kanton Glarus
Die Geschichte der Geister-Raststätte an der A3 in Obstalden GL am Walensee ist ein Drama, das kein Ende zu nehmen scheint. Seit 2003 ist sie geschlossen. Ihr Zustand ist desolat, der Zerfall deutlich sichtbar. Längst ist der markante Betonbau zu einem Pilgerort für Lost-Place-Fans verkommen, die dort wahlweise für Fotos und Videos posieren, die Wände versprayen oder wilde Partys feiern.
Das tut Heinz Peter Moravcik (85) im Herzen weh. 2013 kaufte der Österreicher die Raststätte für 800'000 Franken, weil er sich in sie verliebt hatte. Er hegte grosse Pläne, die aber alle scheiterten – auch wegen Widerständen der Behörden. Mittlerweile hat der langjährige Besitzer nur noch einen Wunsch: «Ich möchte endlich eine Lösung finden für mein Lebenswerk und noch zu Lebzeiten damit abschliessen können», sagte Moravcik Mitte Dezember zu Blick. Er ist schwer krebskrank, hat nicht mehr lange zu leben. Die Zeit drängt also. Darum macht er nun Druck: auf den Kanton Glarus.
«Das kommt einer Enteignung gleich»
«Ich fordere den Kanton auf, sich für eine tragfähige Lösung aktiv in die laufenden Verhandlungen einzubringen», sagt Moravcik zu Blick. «Der Kanton muss alle notwendigen Schritte unternehmen, um den Prozess zu beschleunigen – als neutraler Vermittler.» Der Ruf nach einem Mediator? Dazu muss man wissen: Seit Jahren verhandelt der Raststätten-Besitzer mit dem Bundesamt für Strassen (Astra) über einen Verkauf. Bisher ohne Einigung. Auch weil es zwischen den beiden Parteien eine lange Vorgeschichte gibt.
2017 liess das Astra den Parkplatz der Raststätte schliessen – aus Sicherheitsgründen. Zu kurz ist der Streifen zum Einspuren, zu gross der Verkehr. Mit dem Auto darf man seither nicht mehr zum Gebäude fahren. Nur noch zu Fuss über einen Wanderweg oder mit dem Velo kommt man hin.
Das Astra beruft sich auf das Nationalstrassengesetz. Dieses verbietet, dass private Liegenschaften über eine Autobahn direkt erschlossen sind. «Wir setzen damit keine neuen Vorgaben, sondern vollziehen die bestehende Rechtslage», teilt das Bundesamt auf Anfrage mit. Moravcik versteht die Parkplatzschliessung bis heute nicht und spricht von Willkür. «Das kommt einer Enteignung gleich.»
Streit um den Preis für die Raststätte
Darum pocht er auf Gerechtigkeit. Für ihn hat das Astra eine moralische Verpflichtung, weil es «meinen Lebenstraum zerstört hat». Darum soll die Behörde ihm die Raststätte abkaufen. Und das Astra hat durchaus Interesse am Grundstück in idealer Lage direkt am See. Nur: Die Preisvorstellungen liegen weit auseinander.
Im Dezember unterbreitete Moravcik dem Astra ein Angebot: 1,5 Millionen Franken. 800'000 Franken für die Liegenschaft und 700'000 Franken für entgangenen Gewinn und entstandene Kosten. Bei einem kürzlichen Treffen reduzierte er seine Preisforderung auf 1,3 Millionen Franken. Aber auch das ist dem Astra zu viel. «Ein Erwerb zu diesem Preis kommt nicht in Frage. Der Bund ist verpflichtet, mit den ihm anvertrauten Steuergeldern haushälterisch umzugehen», heisst es dazu. Das von Moravcik unterbreitete Verkaufsangebot liege «deutlich über dem effektiven Wert der Liegenschaft».
Astra macht zwei Gegenangebote
Im Gegenzug machte das Astra zwei Gegenangebote: den Kauf der Raststätte zum von Moravcik einst bezahlten Preis von 800'000 Franken, wobei der Kanton Glarus einen Teil der Summe tragen soll. Oder dann eine unabhängige Schätzung der Liegenschaft samt Grundstück, um den Marktwert zu bestimmen. Dieser soll dann als Verkaufspreis gelten.
Der Raststätten-Besitzer kann über die Vorschläge nur den Kopf schütteln: «Die beiden Varianten sind in dieser Form für mich in keiner Weise akzeptabel. Sie berücksichtigen weder die entstandenen Schäden noch meine langjährige Belastung. Das ist ein Versuch, die Verantwortung nicht wahrnehmen zu müssen.»
Insbesondere die zweite Variante stösst ihm sauer auf: «Diese Option ist paradox und inakzeptabel. Die Behörde, die mit der Parkplatzschliessung meine Raststätte nahezu wertlos gemacht hat, möchte nun ein Gutachten in Auftrag geben, um diesen Wertverlust zu bestätigen.»
Kanton Glarus gibt sich offen
Weil die Verhandlungen so zerfahren sind, setzt Moravcik nun auf den Kanton Glarus. Und findet beim zuständigen Baudepartement durchaus Gehör: Man beurteile die derzeitige Situation als nicht tragbar. Und: «Eine konsensbasierte Lösung wird seitens Kanton grundsätzlich angestrebt.» Das Departement biete aktiv Unterstützung an und ziehe dabei verschiedene Möglichkeiten in Erwägung.
Moravcik hat genaue Vorstellungen: «Ich erwarte, dass sich der Kanton für eine unabhängige Expertise einsetzt, um meinen Schaden an der Liegenschaft objektiv zu bewerten. Damit ich endlich meine faire Entschädigung erhalte – bevor es zu spät ist.» Vielleicht nimmt das Geister-Raststätten-Drama noch ein gutes Ende.