Tierwohl soll in die Verfassung
Bundesrat will Gegenvorschlag zur Massentierhaltungs-Initiative

Der Bundesrat lehnt die Massentierhaltungs-Initiative zwar ab. Weil er aber deren Stossrichtung unterstützt, will er einen direkten Gegenvorschlag ausarbeiten.
Publiziert: 29.01.2020 um 11:18 Uhr
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Aktualisiert: 29.01.2020 um 14:48 Uhr
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Der Bundesrat lehnt die Initiative für ein Verbot von Massentierhaltung ab. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Der Gegenvorschlag soll zentrale Anliegen der Massentierhaltungs-Initiative aufnehmen und die Kriterien für die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung in der Verfassung verankern, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Ziel sei es, die landwirtschaftliche Tierhaltung weiter zu verbessern.

Verfassung und Tierschutzgesetzgebung garantierten bereits heute einen hohen Schutz für Nutztiere, so die Landesregierung. Zusätzlich unterstütze der Bund besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme und den regelmässigen Auslauf ins Freie, ruft der Bundesrat in Erinnerung.

Standards unvereinbar

Die Initiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» lehnt der Bundesrat jedoch ab. Die Verankerung privater Biostandards in der Verfassung gehen seiner Ansicht nach zu weit. Zudem wäre die Anwendung dieser Standards auf Importe unvereinbar mit Handelsabkommen und nur sehr schwer umsetzbar.

Die Initiative würde den Bund verpflichten, die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu schützen. Das soll auch den Anspruch umfassen, nicht in Massentierhaltung zu leben. Als Massentierhaltung definiert die Initiative eine technisierte Tierhaltung in Grossbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.

Vera Weber, Greenpeace und Grüne

Der Bund müsste Kriterien festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Er soll auch Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken erlassen. Die Ausführungsgesetzgebung müsste sich bezüglich Würde des Tiers an Bio-Suisse-Standards orientieren.

Die Initiative müsste innert dreier Jahre umgesetzt werden. Für die Umstellung der Landwirtschaft räumt die Initiative eine Übergangsfrist von 25 Jahren ein. Hinter dem Volksbegehren stehen Personen aus 15 Organisationen. Darunter ist etwa Vera Weber von der Fondation Franz Weber und Vertreter von Greenpeace sowie der Grünen Partei. (SDA)

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