Darum gehts
- Heftige Hagelstürme in der Schweiz verursachen massive Schäden an Autos und Häusern
- Hagelkörner in Tennisball-Grösse zerstören Fenster, Dächer und Gartenmöbel
- Versicherungen melden: Schäden ans Auto durch Teilkasko, Haus durch Gebäudeversicherung
Eine Kaltfront fegt über die Schweiz – inklusive heftiger Hagelstürme. Die Hagelkörner haben teilweise fast Tennisball-Grösse und hinterlassen entsprechende Schäden: Fensterscheiben sind zu Bruch gegangen, Autodächer haben riesige Beulen, und Gartenmöbel sind kaputt.
Wer kommt nun dafür auf? Je nach Schaden ist eine andere Versicherung zuständig. Blick klärt auf.
Hagelschäden am Auto
Hinterlassen Hagelkörner Schäden am Auto, kann das schnell teuer werden. Allein in der Schweiz gehen die Versicherungsschäden jedes Jahr in die Millionen. Hagelschäden gelten als sogenannte Umweltereignisse. Versicherungstechnisch zählen sie zu den Elementarschäden. Die obligatorische Autohaftpflichtversicherung deckt diese Art von Schäden nicht ab. Die Vollkasko- beziehungsweise Teilkaskoversicherung ist zuständig.
Was ist nun also zu tun? Du solltest den Schaden so schnell wie möglich der zuständigen Versicherung melden. Und zwar unbedingt bevor du den Wagen zur Reparatur bringst. Denn die Versicherung hat das Recht, die Schäden vorgängig zu begutachten. Kommt es zu grossflächigen Hagelniederschlägen, organisieren die grossen Versicherer oft einen sogenannten Drive-in. Dort können Betroffene ihre Autoschäden zeigen und erhalten dann gleich eine Einschätzung, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen.
Aber Achtung: Die Versicherung muss maximal den Zeitwert des Autos bezahlen. Wenn also die Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen, übernimmt der Versicherer nicht die gesamten Kosten für die Reparatur, sondern zahlt nur den aktuellen Wert des Autos. Und: Du hast die Wahl, ob du deinen Wagen reparieren oder dir die Schadensumme auszahlen lassen möchtest. Die Summe umfasst die tatsächlichen Reparaturkosten abzüglich Selbstbehalt. Nur: Lässt du dir die Schadenssumme auszahlen, trägt die Versicherung beim nächsten Hagelschaden nicht mehr die ganzen Kosten.
Hagelschäden am Haus
Der Sturm hat am Freitag Dachziegel durch die Luft fliegen lassen, Fenster eingeschlagen, Storen zertrümmert und Hauswände zerstört. Jetzt stehen bei vielen Tausende Franken Reparaturkosten an. Wer übernimmt die Kosten?
Bei Schäden am Eigenheim greift die Gebäudeversicherung. Sie ist in fast allen Kantonen obligatorisch. Und grundsätzlich haben die kantonalen Gebäudeversicherungen das Monopol. In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden kann man sich aber auch aussuchen, wo man die Versicherung für Elementarschäden abschliesst. In den Kantonen Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden ist die Gebäudeversicherung gar freiwillig.
Was ist nun also zu tun? Am besten meldet man den Schaden gleich online oder telefonisch der Gebäudeversicherung, damit Sofortmassnahmen eingeleitet werden können. Die meisten Versicherer haben dafür eine eigene Hotline. Trage alle Informationen zusammen und dokumentiere den Schaden so genau wie möglich.
Achtung: Wenn der Hagel bis ins Haus oder in die Wohnung dringt und die Möbel beschädigt, greift die Hausratversicherung.
Hagelschäden an der Mietwohnung
Mieter können aufatmen: Sie haften nicht für Unwetterschäden. Stattdessen greift grundsätzlich die Gebäudeversicherung des Vermieters. Aber: Untätig sollten Mieter trotzdem nicht bleiben.
Was ist nun also zu tun? Du musst den Schaden so schnell wie möglich der Verwaltung oder dem Vermieter melden. Dokumentiere alles! Mache Fotos von den beschädigten Stellen wie Fassade, Dach, Fenster und Storen. Noch zu beachten: Werden deine eigenen Möbel beschädigt oder deine privaten Gegenstände, ist wiederum deine Hausratversicherung zuständig. Melde dich unverzüglich bei der Versicherung.
Hagelschäden im Garten
Auch im Garten kann der Hagel so einiges zerstören: Die Wegbeleuchtung oder ein Biotop können in wenigen Sekunden zerschmettert werden. Die Schäden sind dann oft teuer. Damit eine Versicherung die Kosten übernimmt, müssen Eigenheimbesitzer eine freiwillige «Umgebungsversicherung» abgeschlossen haben.
Was ist nun also zu tun? In solchen Fällen dokumentiert man die Schäden sauber und meldet dies der Versicherung. Hat man diese Versicherung nicht, muss man die Kosten selbst tragen.
Für Gartenmöbel ist es anders: Da greift wieder die Hausratversicherung.