Sonst wirds teuer!
Steuern, Vorsorge etc. – die wichtigsten Finanzfristen für 2026

Steuererklärung, Säule 3a, Krankenkasse, Hypothek – überall ticken andere Uhren. Wer die Fristen nicht einhält, riskiert unnötige Zusatzkosten.
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Die Steuererklärung wird in den meisten Kantonen Ende März 2026 fällig.
Foto: GAETAN BALLY

Darum gehts

  • Finanztermine für Steuern, Krankenkasse, Vorsorge und Hypotheken in der Schweiz
  • Fristverlängerung für Steuererklärung meist kostenlos, Versäumnis kann teuer werden
  • 2026 kannst du das erste Mal die dritte Säule nachzahlen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Robin WegmüllerRedaktor Wirtschaft

Post von der Gemeinde, der Krankenkasse oder der Bank machen Schweizerinnen und Schweizer meistens mit einem unguten Gefühl auf. Die Chance, dass sich darin eine Rechnung versteckt, ist gross. Kommt hinzu, dass Steuern, Hypotheken, Prämien und Vorsorge alle verschiedene Fristen haben. Schnell droht das Finanz-Chaos. Wenn du die Termine nicht einhältst, kann das ins Geld gehen. Blick zeigt dir, bis wann du was erledigen musst.

Steuern

Je nach Kanton gelten für die Steuererklärung und die dazugehörigen Beilagen unterschiedliche Abgabefristen. In den meisten Kantonen endet diese jedoch am 31. März 2026. Wer mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Da die Steuerhoheit in der Schweiz bei den Kantonen liegt, unterscheiden sich die Regelungen auch hier leicht.

Grundsätzlich ist aber eine erste Fristverlängerung für Steuerpflichtige kostenlos möglich. Damit gewinnst du mehrere zusätzliche Monate, um die Steuererklärung einzureichen. Wer danach noch mehr Zeit braucht oder die verlängerte Frist verpasst, muss mit einer Gebühr rechnen. Diese liegt in der Regel zwischen 40 und 60 Franken.

Die Steuererklärung gar nicht auszufüllen, ist übrigens keine clevere Lösung. In diesem Fall wirst du vom Steueramt selbst eingestuft. Das geht meistens nach hinten los.

Krankenkasse

Der Krankenkassenschub bleibt auch dieses Jahr nicht aus. 2026 steigt die durchschnittliche Prämie für die obligatorische Grundversicherung um 4,4 Prozent. Neu bezahlen Versicherte im Schnitt 393.30 Franken pro Monat.

Dabei herrscht unter Experten vor allem in einem Punkt Einigkeit: Die Prämien dürften hoch bleiben. Mit einem Wechsel der Krankenkasse kannst du also weiterhin dein Portemonnaie entlasten. Wer auf Jahresbeginn die Krankenkasse wechseln will, muss den Stichtag vom 30. November beachten. Bis dahin muss die bestehende Grundversicherung gekündigt sein, damit ein Wechsel möglich ist. 

Für das nächste Jahr ist diese Geschichte also bereits gelaufen. Du kannst frühestens auf 2027 hin reagieren. Sinnvoll ist es, die Prämienanpassungen im Herbst 2026 abzuwarten, die Angebote zu vergleichen und bei Bedarf den Anbieter zu wechseln.

Für die Zusatzversicherung gelten andere Regeln. Diese Verträge laufen meist ein Jahr und können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufgelöst werden. Entsprechend muss die Kündigung spätestens bis zum 30. September bei der Versicherung eintreffen.

Vorsorge

Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht die AHV allein nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer finanziell dazu in der Lage ist, sollte deshalb Einzahlungen in die Säule 3a prüfen. Doch wie hoch ist der Maximalbetrag im 2026 – und bis wann muss ich das Geld einzahlen?

Erwerbstätige mit Pensionskasse können auch 2026 höchstens 7258 Franken in die dritte Säule einzahlen. Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse liegt die Obergrenze bei 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal jedoch bei 36'288 Franken.

Grundsätzlich muss der Betrag bis spätestens am 31. Dezember 2026 auf dem Vorsorgekonto gutgeschrieben sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich eine Überweisung noch vor den Weihnachtsfeiertagen. Wer den Maximalbetrag bereits zu Jahresbeginn einzahlt, profitiert zudem länger von den Vorzugszinsen des Vorsorgekontos.

Mittlerweile ist es allerdings möglich, Nachzahlungen aufs Säule-3a-Konto vorzunehmen. Darum verliert diese Frist etwas an Wichtigkeit. Im 2026 kannst du das erste Mal fürs vergangene Jahr einzahlen. Dafür musst du allerdings zuerst den Maximalbetrag fürs 2026 ausschöpfen. Zudem kannst du den Betrag nur nachreichen, wenn du auch im letzten Jahr einen AHV-pflichtigen Lohn erhalten hast. Erfüllst du diese Kriterien, kannst du einen Einkaufsantrag bei deiner Bank oder Versicherung einreichen.

Hypotheken

Bei gewissen Banken muss eine Festhypothek mehrere Monate im Voraus gekündigt werden – obwohl ihr Enddatum eigentlich feststeht. Gleichzeitig melden sich viele Institute erst kurz vor Ablauf der Hypothek bei ihren Kundinnen und Kunden. Das kann dazu führen, dass ein Wechsel zu einer günstigeren Bank nicht mehr rechtzeitig möglich ist.

Deshalb gilt: Die Anschlussfinanzierung sollte idealerweise bereits ein Jahr vor dem Ablauf der Hypothek geplant werden. Je nach Vertragsabschluss und Laufzeit variiert dieser Zeitpunkt natürlich.

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