Schlafen in fremden Betten
Wohnungstausch für deine Ferien – das sind die Gefahren

Wohnungen tauschen, statt teures Hotelzimmer mieten: Das schont das Portemonnaie. Doch es kann leicht zu rechtlichem Ärger kommen.
Publiziert: 15:20 Uhr
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Aktualisiert: 15:26 Uhr
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Damit die Nacht im fremden Bett nicht mit Ärger endet, sollten die Beteiligten vorher einen schriftlichen Vertrag aufsetzen (Symbolbild).
Foto: Shutterstock

Darum gehts

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Julia Gubler
Beobachter

Wer nicht mit zehn Fremden im Massenschlag schlafen will, zahlt für ein Hotelzimmer in Manhattan oder London schnell einmal über 400 Franken pro Nacht. Doch es gibt eine günstige Alternative: einen Wohnungstausch. Auf verschiedenen Plattformen wie Homelink.org, Homeexchange.com oder Intervac-homeexchange.com kann man die eigenen vier Wände zur Verfügung stellen und dafür kostenlos im Heim einer anderen Person übernachten. Die Mitgliedschaft auf den Plattformen kostet jährlich zwischen rund 130 und 230 Franken.

Auch schön: Man hat während der Reise jemanden, der zur Wohnung schaut, den Hamster füttert und Pakete entgegennimmt. Und vielleicht entstehen Freundschaften fürs Leben. 

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Klingt einfach – bringt aber einige rechtliche Fallstricke mit sich. Wir erklären, worauf Reiselustige achten müssen, damit es nach dem Tausch nicht zu bösen Überraschungen kommt. 

Den Tauschpartner kennenlernen

Es ist wichtig, die potenziellen Gäste kennenzulernen, bevor man ihnen das traute Heim zur Verfügung stellt. Die Bewertungen von vorherigen Partnern geben einen ziemlich verlässlichen ersten Eindruck.

Für ein gutes Bauchgefühl empfiehlt es sich auch, vorgängig zu telefonieren oder zu mailen und Fotos auszutauschen. 

Immer alles schriftlich machen

Er ist das A und O der Juristerei: der schriftliche Vertrag. Gewisse Plattformen bieten einen Mustervertrag an, den man auch nutzen sollte. 

Darin geregelt sind etwa die Anzahl der Gäste, die Schlüsselübergabe, welche Zimmer tabu sind, wo geraucht werden darf und wie Kosten für Strom, Wasser et cetera verteilt werden. Man sollte auch festhalten, ob die Gäste die Dosenravioli im Küchenschrank öffnen dürfen – und ob es bei der Abreise genügt, die Wohnung besenrein zu hinterlassen

Den Vermieter um Erlaubnis bitten?

Bei Eigentümern ist klar: Sie können mit ihrer Immobilie machen, was sie wollen. Aber auch Mieterinnen und Mieter dürfen die Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters tauschen, weil sie kein Geld dabei verdienen. 

Der guten Ordnung halber sollte man die Vermieterschaft trotzdem informieren – vielleicht auch die Nachbarinnen und Nachbarn, damit niemand unnötig die Polizei ruft beim Anblick von Fremden. 

Wichtig: Haftpflichtversicherung

Ein Unglück ist schnell passiert. Die Zigarette brennt ein Loch in die Balkonlounge, der Kaffee wird versehentlich über das wertvolle Parkett verschüttet. 

Dafür gibt es Haftpflichtversicherungen. Tauschpartner sollten dementsprechend versichert sein und das am besten vor der Reise nachweisen – auch, dass eine weltweite Deckung besteht.

Das Auto tauschen

Zusätzlich zur Wohnung kann man auch das Auto für Spritztouren zur Verfügung stellen. Am besten aber nur, wenn es vollkaskoversichert ist. Die Versicherung übernimmt Schäden, die die Gäste am Auto anrichten. 

Die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die an anderen Fahrzeugen, Gegenständen oder Personen entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Auto fährt.

Damit man im Schadenfall nicht auf Selbstbehalt und Bonusverlust sitzenbleibt, sollten die Tauschpartner eine entsprechende Versicherung haben. In der Schweiz ist das der Zusatz «gelegentliches Lenken fremder Fahrzeuge» im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung. Das gilt umso mehr, wenn das Auto keine Kaskoversicherung hat. 

Aber Achtung: Das Wort «gelegentlich» ist wichtig. Je nach Versicherung entfällt die Deckung, wenn das Fahrzeug über längere Zeit benutzt wird. Am besten fragt man direkt bei der Versicherung nach und prüft die allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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