Darum gehts
- Blick-Leser empfehlen Kreditkartenrückerstattung als Lösung bei Problemen mit Fluggesellschaften
- Chargeback-Verfahren ermöglicht Rückforderung bei nicht erbrachten Dienstleistungen
- Raiffeisen-Sprecher: Erfolgsquote von Chargeback-Anträgen liegt bei über 90 Prozent
Daniel Schweizer (62) wartet seit Monaten auf eine Rückerstattung der Luxusairline Beond in Höhe von 4300 Franken. Das lange Warten des Baselbieters bewegte auch die Blick-Community.
Viele berichten in den Kommentaren von ähnlichen Erfahrungen mit anderen Airlines. Manche haben aber auch einen ganz konkreten Tipp für solche Fälle parat.
Was sagen Banken und Finanzdienstleister zum Kreditkarten-Trick?
«Wer mit Kreditkarte zahlt, lässt sich den Betrag von der Kreditkartenfirma zurückholen. Geht sehr schnell... », schreibt ein Nutzer. «Lieber Daniel Schweizer, folgender Tipp: bezahlen sie die Flüge mit Kreditkarte und bemängeln sie die Zahlung beim Kreditkartenbetreiber nicht bei der Airline», empfiehlt ein anderer. «Dann klappt die Rückerstattung zügig und unkompliziert.»
Doch ist das schlau? Blick hat Banken und Finanzdienstleister um ihre Einschätzung gebeten.
«Im Sinne des Verbrauchers geregelt»
«Grundsätzlich ist das Chargeback-Verfahren eine Möglichkeit, Geld für eine bereits bezahlte Ware oder Dienstleistung zurückzufordern, die nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurde», erläutert Jan Söntgerath, Mediensprecher bei der Bank Raiffeisen. «Voraussetzung ist, dass die Ware oder Dienstleistung mit einer Debit- oder Kreditkarte bezahlt wurde und sich die Kundin beziehungsweise der Kunde mit dem jeweiligen Händler oder Dienstleister nicht einigen konnte.» Grundsätzlich seien Händler und Dienstleister bei einem Chargeback-Antrag zu einer Rückerstattung verpflichtet, sofern keine Beweismittel für die Rechtmässigkeit der Belastung vorliegen würden.
Wer den Kreditkartenrückerstattungs-Trick nutzt, muss meist nicht damit rechnen, dass einem grosse Steine in den Weg gelegt werden. «Das Thema Rückzahlungen per Kreditkarte ist grundsätzlich im Sinne des Verbrauchers geregelt», bemerkt Oliver Jonas, Kommunikationschef von Mastercard Deutschland & Schweiz auf Anfrage.
Welche Probleme können auftreten?
Aber: Für die Rückerstattung gibt es oft Fristen, die laut Mastercard von den kartenherausgebenden Banken festgelegt werden. Und: Ein Chargeback-Verfahren kann sich laut Raiffeisen-Sprecher Söntgerath über einen längeren Zeitraum erstrecken, «da diverse Instanzen involviert sind».
«Probleme können auftreten, wenn die beanstandete Zahlung durch die Karteninhaberin beziehungsweise den Karteninhaber gar nicht oder nicht ausreichend dokumentiert werden kann und entsprechend keine Beweismittel vorliegen», erklärt der Raiffeisen-Mann. «Es kann zudem vorkommen, dass nur eine Teilgutschrift erfolgt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Ware oder Dienstleistung nicht vollständig beanstandet wurde.»
90 Prozent Erfolgsquote
Auch bei anderen Banken ist die Rückerstattung relativ problemlos möglich. So teilt Postfinance-Mediensprecherin Xhetare Rexhaj auf Anfrage von Blick mit, dass man «nicht gerechtfertigte Transaktionen» innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum beanstanden könne.
«Die Erfolgsquote von durchgeführten Chargeback-Anträgen liegt bei über 90 Prozent», verrät Raiffeisen-Mann Söntgerath. Fazit: Der Kreditkartentrick der Blick-Community kann funktionieren. Ob du ihn aber nutzen willst, musst du selbst entscheiden.