Nutzung von Liedtexten
Niederlage für ChatGPT bei Urheberrecht in Deutschland

Ein Deutsches Gericht bremst OpenAI und seine Künstliche Intelligenz ChatGPT. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern verstösst in den Augen der Richter des Münchner Landesgerichts gegen das Urheberrecht.
Publiziert: 11:05 Uhr
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Aktualisiert: vor 31 Minuten
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Soll in Deutschland wegen der Verwendung von Liedtexten gegen das Urheberrecht verstossen haben: Die ChatGPT-Betreiberin OpenAI. (Archivbild)
Foto: Peter Morgan
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Sie gaben damit einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema recht, die konkret wegen neun Musik-Hits geklagt hatte. Unter den Liedern waren bekannte Titel wie «Atemlos», «Männer» von Herbert Grönemeyer, «Über den Wolken» von Reinhard Mey und «In der Weihnachtsbäckerei» von Rolf Zuckowski. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet und auf einfache Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch wieder ausgegeben worden. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert worden waren.

Es verurteilte OpenAI unter anderem dazu, es zu unterlassen, die Texte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben. Das Unternehmen wurde ausserdem zu Schadenersatz und dazu, Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge herauszugeben, verurteilt.

Folgen für KI und Kreativbranche

Es gilt als wahrscheinlich, dass das Urteil angefochten und noch weitere Instanzen beschäftigen wird. Die letztliche Entscheidung könnte Auswirkungen weit über Liedtexte hinaus haben, wie die Expertin Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb vor der Entscheidung erklärt hatte. Sie sieht «grundlegende Bedeutung für alle Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder jegliche andere Werke, die für Generative KI benutzt werden. Hier geht es darum, wie die schon jetzt existierenden Gesetze auszulegen sind.»

Sollte die Gema auch in der letzten Instanz gewinnen, würde dies die Machtverhältnisse zwischen Kreativwirtschaft und den Technologieunternehmen ein Stück weit zugunsten der Urheber und anderer Rechteinhaber verschieben, zeigte sie sich überzeugt. «Bevor ein Text für Generative KI genutzt werden kann, müssten die Rechteinhaber dann ihre Zustimmung geben und hätten die Möglichkeit, dafür eine Vergütung zu erhalten.»

Genau dies dürfte auch Ziel der Gema mit ihrer Klage sein.

Wurden Texte vervielfältigt oder neu erzeugt?

Dass die KI mit den neun Lieder trainiert wurde, war in dem Prozess unstrittig. Was danach passierte, war allerdings eine zentrale Frage. Wurden die Daten der Lieder memorisiert, also abgespeichert und damit vervielfältigt - oder führte das Training mit den Daten dazu, dass ChatGPT die Liedtexte neu erzeugte, ohne sie abgespeichert zu haben?

Das Gericht positionierte sich eindeutig und wertete die Tatsache, dass das System die Texte, mit denen es trainiert worden war, wieder ausgab, als Beleg dafür, dass es die Texte memorisiert haben muss. Eine zufällige Ausgabe sei ausgeschlossen.

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