Darum gehts
- Büezer auf dem Bauhauptgewerbe haben einen neuen Landesmantelvertrag
- Baumeisterverband und Gewerkschaften haben mehr als fünf Monate hart verhandelt
Zwischen dem Schweizer Baumeisterverband (SBV) und den Gewerkschaften Unia und Syna flogen monatelang die Fetzen. Erst bei der zehnten Verhandlungsrunde am Freitagnachmittag konnten sich die beiden Lager endlich auf einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) für die Büezer auf dem Bau einigen. Quasi in letzter Minute, denn der aktuelle Vertrag läuft zum Jahresende aus. Der LMV regelt die Arbeitsbedingungen für 80'000 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter.
Der neue Vertrag bringt weitreichende Änderungen bei Arbeitszeit, Reisezeit und Löhnen, wie die Gewerkschaften und der SBV in einer Medienmitteilung schreiben. So gilt ab dem 1. Januar 2027 eine neue Arbeitszeitregelung. Gemäss dieser können Baufirmen künftig auch ein Modell mit einer konstanten täglichen Arbeitszeit und dafür mehr Über- und Minderstunden wählen. Die Überstundenregelung wird vereinfacht und Büezer können auf einem Langzeitferienkonto ihre Überstunden ansparen.
Lohnpaket und Teuerungsausgleich
Auch bei der von den Gewerkschaften häufig kritisierten Reisezeit gibt es Neuerungen: Bis anhin wurde ein Teil der Reise überhaupt nicht entschädigt. Neu zählt die Reisezeit ab einem bestimmten Umfang zu den Überstunden.
Der letzte grosse Streitpunkt an diesem Freitag war der Lohn: Dort hat man sich auf ein Lohnpaket und die Absicherung der Teuerung geeinigt. Was das konkret in Franken bedeutet, bleibt unklar. Der neue Landesmantelvertrag sieht eine sechsjährige Laufzeit vor.
Ohne Last-Minute-Deal hätte im neuen Jahr ein vertragsloser Zustand gedroht: «Dann drohen auf dem Bau Zustände wie in Osteuropa: Schwarzarbeit, Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen. Die unseriösen Firmen werden das ausnutzen», warnte der Luzerner Bauunternehmer Hans Aregger (64) im Vorfeld der Verhandlung im Blick.
Bauarbeiter in einem bestehenden Arbeitsverhältnis wären zwar noch geschützt gewesen, insofern sie keine Änderungskündigung erhalten hätten. Bei Neuanstellungen hätten unseriöse Firmen jedoch deutlich schlechtere Konditionen bieten können.