«Ich habe es gerne warm», sagt Tobias Rychen. Um dem nasskalten Schweizer Wetter zu entfliehen, fliegt der Rentner im Mai für eine Woche nach Mauritius. Paradiesische Strände, kristallklares Wasser und entspannte Tage – darauf freut sich der 65-Jährige. Stress und Ärger sind das, was er bekommt.
Über den Reiseanbieter Ebookers.ch bucht Rychen, der tatsächlich anders heisst, Flug, Mietauto und ein Apartment im Westen der Insel. Einen Tag vor Abreise schickt er der Vermieterin vor Ort ein E-Mail, denn von der Buchungsplattform hatte er – ausser der Adresse – keine Informationen zum Check-in erhalten. Ohne eine Antwort steigt Rychen ins Flugzeug: «Ich habe mir keine Gedanken gemacht und darauf vertraut, dass alles klappt.»
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Verschlossene Tür und kein Kontakt
Tut es nicht. Einige Stunden nach seiner Ankunft steht Rychen vor einem Apartmentkomplex – und vor verschlossenen Türen. Er tippt die Telefonnummer einer Aneesha ins Handy, die ihm in der Buchung als Kontakt angegeben wurde. Doch Aneesha geht nicht ran. Auch Ebookers erreicht er nicht.
Rychen wird nervös: «Es begann schon langsam einzudunkeln, und ich wollte die Nacht nicht draussen am Strand verbringen.» Zum Glück kommt ein Bewohner aus dem Komplex. Mit dessen Hilfe findet Rychen tatsächlich jemanden, der Aneesha heisst und an der angegebenen Adresse wohnt. Doch diese vermietet dort gar keine Wohnung. Zufälligerweise aber an einem anderen Ort.
Rychen ist erleichtert, ein Dach über dem Kopf zu haben. Für zwei Nächte zahlt er der falschen Aneesha 150 Euro. Erst später und nachdem er nochmals via Ebookers interveniert hat, meldet sich auch die richtige Aneesha und gibt ihm den Code für das Schlüsselkästchen an. Endlich kann er in die ursprünglich gebuchte Ferienwohnung. Doch lange freuen kann er sich nicht: «Die Wohnung war in einem desolaten Zustand.» Kein warmes Wasser, Ungeziefer, das aus dem Abfalleimer kriecht, übelriechende Bettwäsche und ein Jacuzzi, der ohrenbetäubend vor sich hinlärmt, auch nachts.
Nach einer Woche ist Rychen froh, wieder in der Schweiz zu sein. Er will einen Teil der rund 300 Euro zurück, die er für das schäbige Apartment bezahlt hat, und 150 Euro für die zusätzlich bezahlten Übernachtungen.
Für Rita Périsset vom Beobachter-Beratungszentrum ist klar: «Wenn eine Ferienwohnung Mängel hat, muss man sich bei der Gegenseite beschweren. Wird nichts unternommen, kann man eine Preisreduktion verlangen.» Fragt sich nur, wie hoch diese sein soll. Dazu kann man beispielsweise die sogenannte Frankfurter Tabelle beiziehen – eine Liste mit Mängeln, die ein deutsches Gericht erstellt hat. Zwar ist diese in der Schweiz nicht unmittelbar anwendbar, aber ein guter Gradmesser.
Expedia bietet 100 Euro Entschädigung an
Die Expedia Group, der Mutterkonzern, zu dem Ebookers gehört, will Rychen maximal 30 Euro zahlen. Inakzeptabel für den Rentner. Es beginnt ein mühsames Hin und Her. Am Schluss bietet das Reiseunternehmen Rychen 100 Euro an.
Gegenüber dem Beobachter hält die Expedia Group fest, dass Rychen die Anleitung zum Check-in am Anreisetag erhalten habe. Für das mangelhafte Apartment erachte man eine Entschädigung von 100 Euro als ausreichend. Bislang habe man aber nicht gewusst, dass Rychen auch noch zusätzliche Kosten geltend mache. Dies werde man nun prüfen.