Darum gehts
- Neophyten-Ranger kämpfen gegen invasive Pflanzen in Zürcher Gemeinden wie Küsnacht
- Immobilienmakler Claude Ginesta kritisiert auf Linkedin Kontrolle seines Gartens durch Ranger
- Schweiz verbietet Verbreitung invasiver Arten, Entfernung bleibt freiwillig
Sie sind schön und praktisch, aber mittlerweile als Bedrohung eingestuft: Lange waren invasive, exotische Pflanzen wie Kirschlorbeer und Sommerflieder die Stars in unseren Gärten und wurden massenweise in die Schweiz geholt. Aber weil sie sich hier so wohlfühlen und sich auf Kosten einheimischer Gewächse breitmachen, geht man ihnen nun an den Kragen.
Sogenannte Neophyten sind in der ganzen Schweiz ein verbreitetes Problem. An der Goldküste greifen die Gemeinden aber zu drastischen Massnahmen im Kampf gegen die Invasoren. Sie setzen auf sogenannte Neophyten-Ranger. Diese Pflanzen-Cops patrouillieren mittlerweile in verschiedenen Gemeinden – von Zollikon bis Stäfa ZH.
Der Blick in fremde Gärten
Ihre Aufgabe: die grünen Eindringlinge zu identifizieren und zu erfassen, kleine Vorkommen zu entfernen und Hausbesitzer in spontanen Gesprächen für das Thema zu sensibilisieren. Dabei scheuen sie offenbar auch den Blick in fremde Gärten nicht.
«Heute erfahre ich, dass jemand im Auftrag der Gemeinde Küsnacht meinen Garten kontrolliert hat», macht der bekannte Luxusimmobilienmakler Claude Ginesta (53) auf der Netzwerk-Plattform Linkedin öffentlich.
Grund für die Aufregung: In seinem Briefkasten fand er ein Schreiben des örtlichen Neophyten-Rangers. Dieser teilt ihm mit, er kontrolliere Naturschutzgebiete, Gemeindeland und private Parzellen. In Ginestas Garten ist er offenbar fündig geworden: Henrys Geissblatt.
Bei Ginesta wirft das Vorgehen der «Gartenpolizei» Fragen auf: «Werden jetzt private Gärten systematisch kontrolliert? Wie viele Steuergelder kosten solche Spitzelgänge? Haben wir wirklich keine wichtigeren Probleme?», heisst es in seinem Post, der auf Linkedin viel Zuspruch erfährt.
Über 20 Millionen jährlich
Blick fragt bei der Gemeinde nach. In Küsnacht und der Nachbargemeinde Zumikon patrouilliert ein gemeinsamer Ranger. Dieser sei befugt, invasive Pflanzen auf öffentlichem Grund zu entfernen und Grundeigentümer zu informieren und zu beraten. Private Grundstücke betreten? Ein Tabu. «Das Betreten von Privatgrundstücken ohne Zustimmung der Eigentümer gehört nicht zu den Befugnissen des Rangers», versichert die Gemeinde.
Und die Kosten? Der Ranger ist in einem 25-Prozent-Pensum beschäftigt und kostet die beiden Gemeinden zusammen rund 20'000 Franken im Jahr. Schweizweit fliessen laut Pro Natura über 20 Millionen Franken in die Bekämpfung invasiver Pflanzen. Darin nicht enthalten ist der wirtschaftliche Schaden, den Neophyten anrichten – durch Ernteausfälle, Infrastrukturschäden und Gesundheitskosten. Dieser sei schwer zu beziffern, sagt die Umweltorganisation.
Bitte der Ranger ist unverbindlich
Er habe nichts gegen Naturschutz, betont Ginesta in seinem Post. Er stellt aber die Frage in den Raum, ob es sich hier noch um sinnvollen Naturschutz oder eher um eine Gartenpolizei auf Steuerkosten handle. Weiter möchte er sich zur Situation gegenüber Blick nicht äussern.
Immerhin: Die Aufforderung des Rangers, das Geissblatt zu entfernen, ist rechtlich nicht bindend. Der Ranger ist weder Naturschutzaufseher noch Polizeiorgan, sondern ein Berater, wie Küsnacht klarstellt. Generell gilt: Gepflanzt werden dürfen invasive Pflanzen wie Geissblatt und Kirschlorbeer zwar nicht mehr. Betroffenen Hauseigentümern steht es aktuell aber frei, ob sie diese entfernen oder weiterwuchern lassen.
Seit dem 1. September 2024 gilt in der Schweiz ein striktes Verkaufs-, Import- und Weitergabeverbot für besonders aggressive Neophyten (darunter Kirschlorbeer, Sommerflieder und Tessiner Palme).
Warum? Exotische Wucherer verdrängen einheimische Pflanzen. Die Folge: Vögel, Bienen und Schmetterlinge finden keine Nahrung mehr, die Biodiversität stirbt. Einige Neophyten wie Ambrosia und Riesenbärenklau sind zudem ein Gesundheitsrisiko für den Menschen. Und der Japan-Knöterich kann mit seinen kräftigen Wurzeln Asphalt und Beton sprengen.
Das kannst du tun: Wenn du in deinem Garten Neophyten entdeckst, kannst du diese vor dem Absamen bodeneben abschneiden oder samt Wurzeln ausgraben. Anschliessend gehört die Pflanze in den Abfall und nicht auf den Kompost.
Seit dem 1. September 2024 gilt in der Schweiz ein striktes Verkaufs-, Import- und Weitergabeverbot für besonders aggressive Neophyten (darunter Kirschlorbeer, Sommerflieder und Tessiner Palme).
Warum? Exotische Wucherer verdrängen einheimische Pflanzen. Die Folge: Vögel, Bienen und Schmetterlinge finden keine Nahrung mehr, die Biodiversität stirbt. Einige Neophyten wie Ambrosia und Riesenbärenklau sind zudem ein Gesundheitsrisiko für den Menschen. Und der Japan-Knöterich kann mit seinen kräftigen Wurzeln Asphalt und Beton sprengen.
Das kannst du tun: Wenn du in deinem Garten Neophyten entdeckst, kannst du diese vor dem Absamen bodeneben abschneiden oder samt Wurzeln ausgraben. Anschliessend gehört die Pflanze in den Abfall und nicht auf den Kompost.