Fertig mit heimlich Homeoffice
Neue Microsoft-Teams-Funktion verrät Chef deinen Aufenthaltsort

In zwei Wochen ist es so weit: Microsoft Teams führt eine neue Funktion zur Standortüberwachung ein. Arbeitgeber wissen dann, ob du im Homeoffice oder im Büro bist.
Publiziert: 19:38 Uhr
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Wer nicht im Büro ist, …
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Microsoft Teams sieht, wo du bist
  • Du musst der Funktion zustimmen
  • Risiko auch für Arbeitgeber: Vertrauensverlust in der Belegschaft
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Es gibt zwei Arten von Chefinnen und Chefs: Die eine Gruppe überlegt sich, was für Rahmenbedingungen es braucht, damit die Angestellten gerne und motiviert arbeiten. Die zweite Gruppe ist überzeugt: Die Leute sind im Grunde faul und müssen überwacht werden. Genau diese Führungskräfte dürfen sich nun auf eine neue Funktion von Microsoft Teams freuen: Der grösste Anbieter von Bürosoftware hat für Dezember die Einführung einer Standorterkennung angekündigt. 

Das funktioniert so: Wer sich auf den firmeninternen Telefonie- und Kommunikationsplattform von Teams anmeldet, übermittelt automatisch den aktuellen Standort. Nutzt der Arbeitgeber diese Funktion, wird erfasst, ob sich jemand auf dem Firmengelände oder ausserhalb aufhält – also womöglich im Homeoffice. 

Angestellte müssen Funktion zustimmen

Die neue Funktion soll das hybride Arbeiten erleichtern. Klinken sich im mehrstöckigen Bürogebäude fünf Leute in eine Online-Sitzung und stellen fest, dass alle vor Ort sind, könnte man sich auch physisch treffen. Wobei es durchaus Angestellte geben soll, die dies lieber vermeiden.

Die neue Funktion ist, wie bereits erwähnt, aber auch für einige Führungskräfte toll: So fallen die Kontrollgänge durchs Grossraumbüro weg und man kann guten Gewissens auch auf die Strichliste über die Präsenz der Angestellten im Team verzichten. Wer hie und da mehr Arbeitszeit im Homeoffice verbringt, als im Betrieb erlaubt, droht damit aufzufliegen.

Experte ordnet ein

Dabei müssen aber auch die Angestellten mitspielen: Sie müssen der Standorterkennung auf ihren Geräten zustimmen. Das kann kein Chef oder Administrator von aussen erledigen. Die Funktion kann zudem auf die Bürozeiten eingeschränkt werden. Eine Weigerung kann aber auch zu Ärger führen.

Wie die Situation rechtlich aussieht? Anwalt Martin Steiger (46) ist Experte für digitales Recht und sagt gegenüber dem Newsportal Nau, dass Arbeitnehmer den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahren müssten und die Überwachung Transparenz kommunizieren. Da kaum je Fälle von Überwachung am Arbeitsplatz vor Gericht kommen, gebe es noch viele rechtliche Grauzonen.

Steiner stellt gegenüber Nau eine starke Überwachung der Angestellten jedoch grundsätzlich infrage: «Ich halte es für ein Alarmzeichen, wenn ein Unternehmen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Generalverdacht stellt.»

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