Darum gehts
Seit Jahren verkauft Evodrop ihre Wasseraufbereitungsanlagen mit fragwürdigen Werbeversprechen. Darüber berichtete der Beobachter mehrfach.
Schon nach dem ersten Artikel im April 2024 reagierte Evodrop mit einer «Stellungnahme», in der der Autorin unter anderem «ominöse Machenschaften», «mangelnde Sorgfaltspflicht» und «ungenügende Recherche» unterstellt wurden. Doch mehrere juristische Vorstösse gegen den Beobachter verliefen im Sand, die Beweise der Redaktion waren unangreifbar.
Anzeige erstattet
Nun liefert ein leitender Evodrop-Vertreter gleich selber einen weiteren Beweis, dass der Beobachter die Wahrheit geschrieben hat. Sein Name ist der Redaktion bekannt, wir nennen ihn aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes Mirko Münsterlinger.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Münsterlinger hatte 2024 und 2025 insgesamt dreimal bei der Staatsanwaltschaft 2 Emmen im Kanton Luzern eine Anzeige gegen eine frühere Kundin erstattet. Ihr angebliches Delikt: üble Nachrede und Missbrauch einer Fernmeldeanlage.
Sie habe der Firma mit negativen Rezensionen auf Google Schaden zufügen wollen. Zudem habe sie mit Geschäftspartnern von Evodrop Kontakt aufgenommen und ihnen gegenüber Evodrop als unzuverlässig und unseriös bezeichnet, monierte er.
Verfahren eingestellt
Am 15. Mai 2025 wurde das Verfahren eingestellt. Die Kundin habe den Gutglaubens- und Wahrheitsbeweis für ihre Aussagen erbracht, beschied die Staatsanwaltschaft. Die rechtskräftige Einstellungsverfügung, in der auch auf die Beobachter-Artikel Bezug genommen wird, liegt der Redaktion vor.
Darin steht auch: Münsterlinger habe eingeräumt, unter anderem Zertifikate wie jene von SGS, Swiso und CTI teils optisch verfälscht, teils missbräuchlich verwendet sowie einen Prüfbericht vom Interlabor Belp manipuliert zu haben, indem er Passagen aus dem Original gelöscht und die Seitenzahl von sechs auf vier gekürzt habe. Einen Prüfbericht von Labor Veritas habe er ohne Genehmigung sowie mit falschen Schlussfolgerungen betreffend der Effizienz der Filter und ohne Bestätigung des Labors veröffentlicht.
Urkundenfälschung steht im Raum
Vom Beobachter darauf angesprochen, lässt Evodrop verlauten, man halte an den «sehr guten Testergebnissen» fest und «habe keine einzige Zahl verändert». Zudem teile Evodrop die Einschätzung der Luzerner Staatsanwaltschaft nicht. Ob man den zivilrechtlichen Weg gegen die Frau beschreiten wolle, prüfe man derzeit.
Ob es sich bei den Veränderungen von Prüfberichten und Zertifikaten um das Offizialdelikt Urkundenfälschung handelt, muss jene Staatsanwaltschaft entscheiden, die derzeit eine Strafanzeige gegen Evodrop wegen Betrugs bearbeitet. Es gilt die Unschuldsvermutung.