Darum gehts
- Schweizer Haushalte zahlen weniger für Strom.
- Tarifmodelle ändern sich
- Dynamische Preismodelle und Einfachtarife werden vermehrt eingeführt
- Winterstromreserve-Abgabe steigt um 80 Prozent auf 0.41 Rappen pro Kilowattstunde
Schweizer Haushalte zahlen im nächsten Jahr im Median etwas weniger für ihren Strom. Während es bei den Preisen vielerorts nur wenig Bewegung gibt, verändert sich punkto Tarifmodellen einiges.
Der Grund ist einerseits der Zubau im Bereich der erneuerbaren Energien und die Verbreitung von E-Autos und Wärmepumpen. Andererseits bringt auch das neue Stromgesetz Veränderungen. Die Versorger müssen die Kosten noch transparenter als bis anhin ausweisen.
Dynamische Tarife
Ab 2026 führen Versorger vermehrt dynamische Preismodelle ein. Flexibilisiert werden dabei vor allem die Netztarife, die durch den Zubau von Solaranlagen auf Hausdächern und Gewerbegebäude zu Spitzenzeiten an den Anschlag kommen. Primeo Energie bietet deshalb beispielsweise neu einen dynamischen Netztarif basierend auf der Netzauslastung ein. Wer seinen Strombezug aktiv steuert und damit zu einer Entlastung des Netzes beiträgt, kann jährlich bis zu 20 Prozent seiner Netzkosten einsparen.
Hoch- und Niedertarife verschwinden
Die in manchen Regionen rasant wachsende Produktion von Solarstrom hat zur Folge, dass zur Mittagszeit grosse Strommengen aufs Netz kommen. Bei einem solchen Überangebot machen günstige Nachttarife immer weniger Sinn. Versorger wie EWL mit Sitz in Lauterbrunnen BE führen deshalb vermehrt Einfachtarife ein. Weil Strom im Winter im Vergleich zum Sommer immer teurer wird, kommen zudem immer öfters saisonale Tarife zum Zug.
Messtarif gesondert ausweisen
Versorger müssen neuerdings den Messtarif als einzelne Kostenposition ausweisen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Zähler und fürs Erfassen und Verarbeiten der Daten zum Stromverbrauch. Diese Kosten waren bis anhin Bestandteil der Netznutzung. Dies soll zu mehr Transparenz und Verursachergerechtigkeit führen. Für kleinere Kunden dürfte dies tendenziell leichte Kostenerhöhungen zur Folge haben.
Bund und Gemeinwesen
Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren belaufen sich weiterhin auf 1,23 Rappen pro Kilowattstunde. Darunter fallen etwa Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben. Hinzu kommt der Netzzuschlag: Er beinhaltet Bundesabgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien, die Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt. Diese bleibt bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.
Höhere Abgabe für Stromreserven
Für die Winterstromreserve fallen neuerdings jedoch 0,41 Rappen pro Kilowattstunde an – eine Zunahme von beinahe 80 Prozent. Dafür sinken jedoch die Kosten für Systemdienstleistungen des nationalen Netzbetreibers Swissgrid erheblich. Statt 0,55 Rappen pro Kilowattstunde sind es neu nur noch 0,27 Rappen.
Unterstützung für die Stahl- und Aluminiumbranche
Der Bund hat einen neuen Zuschlag «Solidarisierte Kosten» von 0,05 Rappen pro Kilowattstunde beschlossen. Damit werden einerseits Kosten für die Verstärkung der Niederspannungsnetze finanziert, die wegen der steigenden Produktion von erneuerbarer Energie anfallen. Zudem finanziert er eine Überbrückungshilfe für die Schweizer Eisen-, Stahl- und Aluminiumindustrie. Damit werden Firmen mit einer strategischen Bedeutung für die Schweiz unterstützt.