Einigung im Spesen-Streit
Postauto entschädigt geprellte Chauffeure

Der gelbe Riese pfiff bei seinen Chauffeuren aufs Arbeitsgesetz. Jetzt zieht Postauto einen Strich unter die Vergangenheit und zahlt. Ein Sieg für die Gewerkschaften.
Publiziert: 22.03.2019 um 10:57 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2019 um 19:36 Uhr
Den Chauffeuren wurden Zulagen und Spesen verweigert, auf die sie Anrecht hatten.
Foto: Keystone

Wie BLICK letzten September publik machte, nahm es Postauto mit dem Arbeitsgesetz in der Vergangenheit nicht so genau. Den Chauffeuren wurden Zulagen und Spesen verweigert, auf die sie Anrecht hatten. Und die Fahrer berichteten, dass sie unter riesigem Zeitdruck stehen und nicht einmal Zeit für WC-Gänge hätten.

Das soll sich nun ändern. Die Arbeitszeit von Postauto-Chauffeuren wird künftig genauer erfasst. Für Arbeiten, die die Fahrer nicht am Steuer ausführen – etwa Sicherheitschecks oder Fahrzeugübergaben – erhalten sie mehr Zeit.

Darauf einigten sich Postauto Schweiz AG und die Gewerkschaften Syndicom und Transfair, wie sie am Freitag gemeinsam mitteilten. Die Verhandlungspartner seien insgesamt zufrieden mit dem Ergebnis. Die zuständigen Gremien müssen der Einigung aber noch zustimmen.

Sheila Winkler von der Gewerkschaft Syndicom ist hoch erfreut über den Ausgang der Verhandlungen. «Wir haben eine partnerschaftliche Lösung gefunden», sagt die Zentralsekretärin zu BLICK. Mit dem alten Postauto-Kader sei dies wohl kaum möglich gewesen. Ziel sei es gewesen, dass die Chauffeure Mitspracherecht erhalten. Das habe man erreicht.

Zeit für Sicherheitscheck zu knapp bemessen

Den Ausschlag für die aufgenommenen Verhandlungen gegeben hatte unter anderem die Petition «Keine Gratisarbeit bei Postauto» von Syndicom. Rund 1300 Fahrerinnen und Fahrer hatten unterschrieben, laut Syndicom rund die Hälfte der Fahrer von Postauto und mehr als ein Fünftel der Angestellten von Postauto-Unternehmen. 

Die Zeiten für Arbeiten wie Sicherheitschecks oder Übergabe der Fahrzeuge seien so knapp bemessen, dass viele Chauffeure zeitweise faktisch unbezahlt arbeiteten, kritisierten die Petitionäre. Unvorhergesehenes - etwa Verspätungen, Wartezeiten oder zusätzliches Putzen - würden in den Dienstplänen oft nicht abgebildet.

Zusätzlich geleistete Arbeit müsse vom Fahrpersonal handschriftlich erfasst und der Rapport den direkten Vorgesetzten ausgehändigt werden, schrieb Syndicom zur Petition. Wegen des Aufwandes und weil die Angaben schwierig zu überprüfen seien, verzichteten aber die Meisten darauf und arbeiteten gratis.

Am meisten kritisiert worden war die zu knapp bemessene Zeit für den Sicherheitscheck am Bus, den das Fahrpersonal ausführt. Die Chauffeure und Chauffeusen erhalten für diese Ergänzungsarbeit neu zehn statt wie bisher vier Minuten zur Verfügung.

In dieser Zeit sind auch kleinere Wartungsarbeiten zu erledigen wie Öl-Nachfüllen oder Birnen-Auswechseln. Der erhöhte Minutenwert garantiere, dass das Fahrpersonal seiner Pflicht nachkommen könne und die Arbeit vollumfänglich vergütet werde, hiess es im Communiqué.

Zusätzliche Ruhetage für die Chauffeure

Bei den übrigen so genannten Ergänzungsarbeiten verständigten sich die Sozialpartner auf einen neuen Prozess. Damit soll sichergestellt sein, dass bei der Festlegung betriebsspezifischer Arbeiten am Bus, die je nach Region unterschiedlich ausfallen können, die Bedürfnisse des Personals und des Bushofes berücksichtigt werden.

Gleichzeitig wollen die Sozialpartner sicherstellen, dass auf Landesebene ausgehandelte Regelungen auf lokaler Ebene korrekt umgesetzt werden. Die neuen Zeiten für Ergänzungsarbeiten gelten ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019.

Die Sozialpartner einigten sich ausserdem darauf, die Dienstpläne des Fahrpersonals zu überprüfen und zu verbessern – hier geht es um eine Vereinbarung zum Arbeitsgesetz. Geplant ist auch hier, Neuerungen auf den Fahrplanwechsel umzusetzen.

Für die laufende Fahrplanperiode erhalten die Chauffeusen und Chauffeure von Postauto als Einmal-Entschädigung zusätzliche Ruhetage. Angestellte von Postauto-Unternehmen mit Personalreglement erhalten einen einmaligen Betrag, der nach Möglichkeit ebenfalls in Freizeit umgewandelt werden kann. (zas)

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