Darum gehts
- Luxusteppich-Hersteller erlebt Ablehnung eines 20'000-Franken-Auftrags durch Künstler
- Teppich muss verschnitten werden, da Urheberrecht beim Künstler liegt
- Firma produziert seit über 38 Jahren Luxusteppiche in Altbüron LU
Seit über 38 Jahren stellt die Kramis Teppich Design AG Luxusteppiche in Altbüron LU her. Im Handtufting-Verfahren werden sie Faden für Faden eingeschossen. Hinter der Arbeit steckt viel Leidenschaft und jede Menge Geduld. Dadurch kann das Luzerner Familienunternehmen exklusive Teppiche in jeder Grösse, Farbe und Design herstellen.
Dazu arbeitet die Firma immer wieder mit weltberühmten Künstlern zusammen. Sie wollen oftmals Teppiche mit selbstgestalteten Mustern. Für die Hersteller bedeutet das zwar einen hohen Aufwand, zahlt sich allerdings meist aus. «Was aber vor wenigen Tagen passiert ist, haben wir aber noch nie erlebt», sagt Tim Kramis, Leiter Marketing und Verkauf, gegenüber Blick.
«Nicht verwendbar»
Ein Kunde hat bei Kramis einen Teppich für 20'000 Franken bestellt. Als dieser fertig produziert war, kam eine E-Mail: «Nicht verwendbar.» Dass jemand einen Teppich am Ende des Prozesses ablehnt, hat es noch nie gegeben, meint Kramis. «Es tut weh. Wir stecken unser ganzes Herz in die Produktion. In diesem Fall hing der Teppich über zwei Monate lang bei uns – mit unzähligen Spezialeinfärbungen, Korrekturen und Abstimmungen.»
«Es ist wie ein Schlag in die Magengrube», so Kramis weiter. Was ihn besonders aufregt: Der Kunde war nicht einmal vor Ort in Altbüron – hat den Teppich also nie live mit eigenen Augen gesehen. Wer der potenzielle Käufer ist, will Kramis gegenüber Blick nicht verraten. «Wir können nur sagen, dass es sich um einen Künstler handelt, der weltweit bekannt ist.»
Jetzt wird er verschnitten
Der Nicht-Verkauf schmerzt auch finanziell. «Zum Glück hat der Kunde eine Anzahlung von nicht ganz 50 Prozent geleistet. Das ist bei solchen Projekten üblich.» Der Restbetrag werde jedoch nicht mehr bezahlt – weil das Endresultat den Erwartungen des Künstlers nicht entsprochen hat.
Und der absolute Hammer: «So traurig es klingt, dürfen wir den Teppich 1:1 so wie er jetzt ist, nicht verkaufen oder behalten.» Motiv und Urheberrecht gehören dem Künstler. Ohne seine Zustimmung darf der Teppich nicht öffentlich verwendet werden. «Darum verschneiden wir ihn jetzt.»
Die einzelnen Teile darf Kramis dann verkaufen. «Wir wollen daraus etwas Neues machen. Als Symbol, dass im Geschäftsleben nicht alles Rund läuft und es wichtig ist, nach jeder Niederlage, wieder aufzustehen.» Für Käufer der kleinen Stücke gibt es zudem ein Zückerli obendrauf. «Wer ein Stück des Teppichs erwirbt, wird den Namen des Künstlers erfahren. Natürlich im Vertrauen.»