E-Voting
E-Voting wird in Vernehmlassung als noch zu wenig sicher empfunden

Die Möglichkeit, statt zu Kugelschreiber und Stimmzettel auf Papier mit dem Handy oder am PC abzustimmen, wird in einer Vernehmlassung zwar begrüsst, aber als noch zu wenig sicher empfunden. Es werden weitere Erprobungen gefordert.
Publiziert: 30.04.2019 um 10:04 Uhr
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Aktualisiert: 30.04.2019 um 10:34 Uhr

Der Bundesrat will E-Voting nach rund 15 Testjahren und etwa 300 Versuchen im ordentlichen Betrieb zulassen, als dritten Weg neben der brieflichen Abstimmung und dem Gang zur Urne. Das Gesetz über die politischen Rechte soll deshalb entsprechend angepasst werden.

In der am Dienstag endenden Vernehmlassung stösst das Vorhaben zwar auf Verständnis, namentlich weil E-Voting für Auslandschweizer und -schweizerinnen einem Bedürfnis entspricht und Menschen mit Behinderungen das Abstimmen und Wählen erleichtern könnte. Doch selbst wer E-Voting grundsätzlich befürwortet, ist derzeit skeptisch.

Für SP, FDP, CVP, Grüne, GLP und BDP hat trotz Offenheit für den digitalen Weg die Sicherheit Vorrang. Die Sicherheitslage bei einer der im Einsatz stehenden Lösungen sei unklar, schreibt die FDP. Die Post unterzog ihr System im Februar und März einem öffentlichen Intrusionstest. Dieser brachte kritische Fehler zutage.

Die FDP hält eine Überführung in einen ordentlichen Betrieb von E-Voting für verfrüht. Sie und die BDP fordern eine Fortsetzung des Testbetriebes. Die CVP fordert ein vorsichtiges Vorgehen. Vor dem Hintergrund des eingestampften Votums über die Heiratsstrafen-Initiative müsse die Sicherheit noch höher gewichtet werden.

Auch für die SP kommt eine Einführung auf Dauer nur in Frage, wenn E-Voting sicher ist und mit einem rein staatlichen System abgestimmt wird.

Die Vorlage brauche Verbesserungen, etwa bei Datensicherheit, Rolle des Staates, Zuverlässigkeit und Nachvollziehbarkeit des Stimmergebnisses, hält die SP fest. Auch die Grünen verlangen ein «belastbares System mit universeller Verifizierbarkeit, offenem Quellcode und realistischen wiederkehrenden Tests".

Die Geschichte der IT zeige, dass die Liste möglicher Angriffswege nie abschliessend bekannt sein werde, begründet die GLP ihre ablehnende Position. Sie fragt sich, was geschehe, wenn künftig ein neuer Angriffsweg entwickelt werde. «Werden wir dann zur reinen Papierabstimmung zurückkehren?»

Die SVP sagt rundweg Nein. E-Voting sei teuer, unsicher und gefährde die Demokratie, weil es Kriminellen neue Möglichkeiten für Manipulationen gebe, schreibt sie und verlangt einen Marschhalt. SVP, SP und GLP argumentieren zudem dass mit E-Voting die Stimmbeteiligung nicht höher werden dürfte.

Laut der Auslandschweizer-Organisation (ASO) waren Anfang März 2018 172'100 Schweizer und Schweizerinnen mit Wohnsitz im Ausland in Stimmregistern eingetragen. Beim Abstimmen und Wählen dürften sie nicht diskriminiert werden, schreibt die ASO mit Verweis auf das Auslandschweizer-Gesetz von 2015.

Der Forderung, dass Sicherheit vor Tempo gehen müsse, werde im Rahmen des geplanten Bewilligungsverfahrens Rechnung getragen, so die ASO, etwa mit öffentlichen Intrusionstests. Die Post, die ihre E-Voting-Lösung wegen «kritischer Fehler» im Test am 19. Mai nicht zur Verfügung stellt, unterstützt die Bundesrats-Vorlage ebenfalls.

Der Dachverband Swiss ICT dagegen lehnt die Vorlage ab. Die bisherigen Schweizer Lösungen für E-Voting erfüllten die Sicherheitsanforderungen nicht, schreibt er - und verweist seinerseits auf den Test der Post. Zunächst müsse beim E-Voting die Weiterentwicklung im Zentrum stehen.

Ein Moratorium für die Einführung von E-Voting verlangt eine im März lancierte Volksinitiative. Hinter dem Begehren stehen unter anderen die Nationalräte und IT-Spezialisten Franz Grüter (SVP/LU) und Balthasar Glättli (Grüne/ZH) sowie Vertreter der Zivilgesellschaft.

Ein Ja kommt aus den Kantonen. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) spricht von einem Bedürfnis der Bevölkerung und weist auf die hohen Sicherheitsanforderungen für E-Voting hin. Begrüsst wird von den Kantonen, dass sie selbst entscheiden können, ob und wann sie die elektronische Urne zur Verfügung stellen wollen. (SDA)

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