Darum gehts
- Die EU verschärft ab 2030 das Verbot von Einwegverpackungen aus Kunststoff
- Gastrobetriebe dürfen dann keine Mini-Verpackungen aus Kunststoff mehr anbieten, wenn diese nur eine Portion umfassen
- Bereits 2021 trat in allen EU-Mitgliedstaaten eine verschärfte Verordnung zum Umgang mit Einwegplastik in Kraft
Die EU sagt Einweg-Plastik den Kampf an – erneut. Bereits 2021 trat ein Verbot von bestimmten Wegwerfprodukten wie Plastik-Röhrli, -Teller oder -Besteck in Kraft. Jetzt geht sie noch einen Schritt weiter: Ab 2030 sollen auch kleine Einweg-Verpackungen unter anderem von Lebensmitteln verboten werden.
Dazu gehören Ketchup- und Mayo-Sachets, die kleinen Sojasaucen-Fischli oder die braunen Kafirähmli. Stattdessen sollen laut dem Deutschen Verpackungsinstitut nachfüllbare Spender in Gastro-Betrieben Einzug halten. Für Konfitüre kämen Gläschen oder Schälchen infrage, für Milchprodukte kleine Kannen. Die neue Verpackungsverordnung (PPWR) wurde von den Abgeordneten des Parlaments bereits 2024 beschlossen. Das Verbot hat auch Folgen für die Schweiz. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen.
Welche Produkte sind betroffen?
Beim Inkrafttreten der neuen Verordnung – voraussichtlich am 1. Januar 2030 – dürfen Restaurants in der EU keine Einwegverpackungen aus Kunststoff mehr anbieten, sofern diese nur eine einzelne Portion umfassen. Neben den oben genannten Produkten gehören beispielsweise auch einzeln verpackte Gewürze wie Salz, Zucker und Pfeffer dazu. Ebenso die Mini-Plastikfläschchen für Shampoo, Duschgel oder Body Lotion, die es häufig in Hotels gibt.
Wichtig zu beachten ist, dass die Verordnung die verschärften Bestimmungen bei den Lebensmitteln lediglich für den Konsum vor Ort vorsieht. Beim Take-away, im Drive-in oder bei Salaten aus dem Supermarkt sind Einzelportionen weiterhin erlaubt. Auch Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen solche Verpackungen aus hygienischen Gründen weiter verwenden.
Was ist der Hintergrund der neuen Verordnung?
Das Ziel der EU ist klar: Die Menge der Einwegverpackungen soll reduziert werden. Die Plastikbehälter der Mini-Portionen sorgen nämlich für riesige Mengen an Verpackungsmüll, der nur schwer recycelt werden kann und die Umwelt belastet.
Bereits im Juli 2021 wurde darum die 2019 beschlossene Richtlinie «EU 2019/904» in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt. Betriebe mussten statt Plastik-Besteck oder -Tellern auf Alternativen aus Papier, Karton, Holz oder Aluminium umsteigen. Eine Bilanz der EU zum Erfolg nach knapp fünf Jahren liegt derzeit noch nicht vor. Die EU-Kommission gab aber Ende 2025 bekannt, die Richtlinie umfassend evaluieren zu wollen. Umweltorganisationen bemängeln derweil, dass viele Länder die Verordnung nur minimalistisch umgesetzt haben. Eine Stichprobe der Deutschen Umwelthilfe von 20 Berliner Imbissständen aus 2024 zeigte, dass der Grossteil weiterhin verbotene Plastikartikel oder Umgehungslösungen anbot.
Zieht die Schweiz mit?
Auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» erklärt das Bundesamt für Umwelt (Bafu), dass die Schweiz die neue Verordnung nicht übernehme. Selbiges gilt im Übrigen auch für die EU-Verordnung von 2019.
Eine Verschärfung ist aber auch hierzulande geplant: Die bestehende Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) – die seit 2000 in Kraft ist und Verpackungen aus Glas, PET oder Aluminium reguliert – soll überarbeitet und zu einer «umfassenderen Verpackungsverordnung weiterentwickelt» werden. Diese würde sich dann nicht mehr nur auf Getränke, sondern auf Verpackungen generell ausweiten. Dabei orientiere man sich an den Zielsetzungen der EU. Doch Verbote von bestimmten Verpackungsformaten seien nicht geplant.