Brot-Bschiss in der Schweiz
Jedes zehnte Brot ist zu leicht

Wie schwer das Brot in der Bäckerei ist, ist immer angeben. In jedem zehnten Fall ist die Information allerdings falsch – und das Brot zu leicht.
Publiziert: 28.03.2023 um 10:53 Uhr
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Aktualisiert: 28.03.2023 um 14:09 Uhr
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11,3 Prozent der Betriebe verkauften 2022 zu leichte Brote: Historische Bäckerei im Freilichtmuseum Ballenberg bei Brienz BE. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER

Letztes Jahr haben 11,3 Prozent der Betriebe zu leichte Brote verkauft. Zudem nahmen es etliche Bäckereien und Konditoreien sowie angegliederte Tea-Rooms mit den Preisangaben nicht so genau. Das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nahmen in ihrer letztjährigen Kontrollkampagne Bäckereien, Confiserien, Tea-Rooms und Tankstellen unter die Lupe, wie sie am Dienstag mitteilten.

Die Gewichte der Brote kontrollierten die Eichmeisterinnen und Eichmeister in den Kantonen und in Liechtenstein. Gemäss dem dabei federführenden Metas kamen 9000 Brote bei 439 Bäckereien und Tankstellenshops auf die Waage.

Dabei waren bei 14,4 Prozent der handwerklichen Bäckereien Brote zu leicht, bei 10,4 Prozent der industriellen Betriebe und bei 5,7 Prozent der Tankstellenshops. Die Zahl der inkorrekten Betriebe blieb gleich hoch wie bei der Kontrolle vor zehn Jahren. Den betroffenen Betrieben schauen die Kantonsbehörden nun genauer auf die Finger.

Jeder vierte Betrieb schreibt Preise mangelhaft an

Das Seco liess die Preisanschriften von Bäckereien, Confiserien und angegliederten Tea-Rooms kontrollieren. 22 Kantone überprüften 1214 Geschäfte. Dabei stellten sie in 16 Prozent der Backbetriebe mit Tea-Rooms unvollständige oder fehlerhafte Preisanschriften fest. Bei vier Prozent fehlten die Angaben ganz.

Innerhalb der Geschäfte waren in 36 Prozent der kontrollieren Bäckereien und Confiserien Preisanschriften nicht korrekt und bei einem Prozent fehlten sie. In den Schaufenstern schrieben 22 Prozent der Betriebe die Preise mangelhaft an. Sieben Prozent stellte ihre Produkte ohne Preis aus.

Die Kantone führten die Mängel meist auf Unwissen über die Preisbekanntgabeverordnung zurück. In sechs Fällen gab es Strafanzeigen, in der Regel, weil die Betriebe trotz Mängelfeststellung, Belehrung und Frist die Vorschriften nicht erfüllten. (SDA)

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