Darum gehts
Martin Hubler konnte es kaum glauben, als er im Mai einen Zahlungsbefehl erhielt. Gut 500 Franken soll er für Urheberrechte von Hintergrundmusik für das Jahr 2024 bezahlen. Für ein Restaurant, das er vor 18 Jahren aufgegeben hatte.
«Wie kommen Sie auf die absurde ldee, dass ich noch etwas mit diesen Betrieben zu tun hätte?», schrieb Martin Hubler der Suisa. Sie hat die Rechnung gestellt.
Suisa setzt aufs Meldeprinzip
Die «Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik», wie sich die Suisa selbst bezeichnet, sorgt dafür, dass Komponisten, Textautoren oder Verleger Urheberrechtsentschädigungen erhalten, wenn ihr Werk öffentlich genutzt wird.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Doch wie kam sie auf Hubler und sein bereits seit Jahren aufgegebenes Restaurant?
Die Suisa arbeitet nach dem Meldeprinzip. Öffentliche Musiknutzende wie etwa Restaurants oder Bars sind verpflichtet, sich selbst zu melden, wenn sie im Hintergrund Musik laufen lassen.
Mailing-Aktion mit eingekauften Adressen
Viele Betriebe würden diese Meldepflicht aber «nicht kennen oder wahrnehmen», schreibt die Suisa dem «Beobachter». Darum habe sie im Juli 2024 «Adressen potenzieller Musiknutzer» gekauft und diese in einer «gezielten Mailing-Aktion» angeschrieben. Die Daten dafür stammten von kommerziellen Anbietern und seien öffentlich zugänglichen Quellen entnommen. Ergänzt würden sie mit einer «Plausibilitätsprüfung».
Durch diese Mailings generiere die Suisa jährlich zusätzliche Einnahmen in «einstelliger Millionenhöhe». Rund 87 Prozent davon würden an Komponistinnen, Textautoren und Musikverlage verteilt.
In den eingekauften Adressen stiess die Urheberrechtsorganisation auch auf Martin Hubler und sein ehemaliges Restaurant Brunnenhof in Köniz BE.
Im Handelsregister Bern ist es seit 1999 eingetragen und noch immer aktiv. Nicht vermerkt ist, dass er die Pacht des Restaurants – das er mit seiner Frau geführt hatte – bereits 2006 aufgegeben hat und die Pächter seither mehrfach gewechselt haben.
«Ich habe nie eine Mailing-Umfrage, Rechnung oder Mahnung erhalten. Diese wurden vermutlich an die Adresse des Restaurants geschickt», sagt Hubler zum «Beobachter». «Erst im Mai habe ich den Zahlungsbefehl vom Inkassobüro erhalten und von der ganzen Sache erfahren. Dieser wurde an unsere Wohnadresse geschickt, und ich habe sofort protestiert.»
Suisa hält vorerst an Forderung fest
Ganz anders sieht das die Suisa: Nachdem keine Rückmeldung auf die Mailing-Aktion erfolgte und die Rechnung «trotz mehrfacher Mahnungen» unbeantwortet blieb, habe man die Forderung im November 2024 der Inkassostelle übergeben, schreibt die Urheberrechtsorganisation. «Zu diesem Zeitpunkt war keine Kenntnis über eine Betriebsaufgabe vorhanden.»
Die Suisa hält darum vorerst an der Forderung fest. Die Beanstandung der Forderung sei erst «deutlich nach Ablauf der regulären Frist» eingegangen. Es sei nun am Inkassobüro, zu entscheiden, ob die Rechnung berechtigt sei oder nicht. Selbstverständlich habe man Herrn und Frau Hubler aber «aus unserem System abgemeldet, um zukünftige Zustellungen zu vermeiden».
Das zuständige Inkassobüro EOS Schweiz AG schreibt hingegen auf Anfrage: Da keine «einvernehmliche Lösung» gefunden werden konnte, wurde die Forderung an die Suisa zurückgegeben, die nun über das weitere Vorgehen entscheide.