Bank-Gebühren, Autos, Mieten
Diese Änderungen im April musst du kennen

Zahlreiche Änderungen stehen nächsten Monat in der Schweiz an. Zwei Banken schaffen Kontoführungsgebühren ab, neue Autos müssen bestimmten Sicherheitsstandards entsprechen und es gibt keine Ausflugsabos mehr. Hier erfährst du, was sich im April alles ändert.
Publiziert: 01.04.2024 um 09:03 Uhr
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Aktualisiert: 01.04.2024 um 10:40 Uhr
Für neue Fahrzeuge gelten ab April neue Regeln. Diese sollen vor allem der Sicherheit dienen.
Foto: Keystone
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Alexander TerweyTagesleiter Desk
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Keine Ausflugsabos mehr bei den SBB

Ab 1. April 2024 gibt es bei den SBB keine Ausflugsabos mehr. Mit diesen Abos konnten Reisende bisher den gesamten öffentlichen Verkehr in der Schweiz nutzen. So kostete das 20-Tage-Abo bei den SBB 45 Franken pro Tag in der 2. Klasse, das 30-Tage-Abo sogar nur 40 Franken pro Tag. Damit ist nun Schluss. Die SBB verweisen jedoch darauf, dass bereits gekaufte Ausflugsabos weiterhin ein Jahr lang gültig bleiben.

Als Alternative empfehlen die SBB das Halbtax Plus. Reisende ab 25 Jahren zahlen für das günstigste Halbtax-Plus-Paket 800 Franken. Dafür erhalten sie aber einen Bonus von 200 Franken. Sie können somit für ein Guthaben von 1000 Franken etwa (Spar)-Billette und (Spar)-Tageskarten erwerben.

Halbtax Plus lohnt sich insbesondere für alle Reisenden, die bereits im Besitz eines Halbtax-Abos sind, da hier der Sparvorteil grösser ausfällt. Das Halbtax kostet zusätzlich 190 Franken. Neukunden müssen also genau abwägen, ob sich die insgesamt 990 Franken für sie lohnen.

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Swisscom erhöht Löhne

Per 1. April 2024 erhöht die Swisscom die Löhne für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 1,9 Prozent. Profitieren sollen alle 10’000 Angestellten, die dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, wie die Swisscom in einer Mitteilung schreibt. Zugleich erhalten die meisten Angestellten eine generelle Lohnerhöhung, welche je nach Lage im Lohnband unterschiedlich hoch ausfällt. Angestellte, deren Lohn über dem Lohnband liegt, erhalten eine Einmalzahlung. Die Swisscom will so der Teuerung Rechnung tragen.

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Kosten für Telemedizinprogramme gegen Herzschwäche werden übernommen

Gute Nachricht für Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz (Herzschwäche). Ab dem 1. April 2024 werden die Kosten für die Betreuung mittels Telemedizinprogramm durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Das schreibt das Bundesamt für Gesundheit in einer Mitteilung. Und weiter: «Um die Prognose und Therapie dieser Personen zu verbessern und stationäre Behandlungen zu vermeiden, ist eine engmaschige Betreuung notwendig, die die konventionelle ambulante Präsenzversorgung oftmals nicht leisten kann.»

Zum Programm zählen etwa die tägliche Erfassung des Körpergewichts (Telemonitoring), regelmässige Schulungen zu Krankheitsbild, Medikation, Präventions- und Bewältigungsstrategien (Telecoaching) sowie Interventionen durch Fachpersonen bei kritischen Veränderungen.

Diese Leistung wird von der OKP bei Personen mit Herzschwäche übernommen, die wegen dieser in den vergangenen zwölf Monaten hospitalisiert worden sind. Ausserdem ist eine ärztliche Erstanordnung erforderlich – sowie weitere Anordnungen drei und zwölf Monate nach Erstanordnung.

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Post verändert Express-Angebot Urgent

Per 1. April 2024 nimmt die Post einige Veränderungen bei ihrem Express-Angebot Urgent vor. Bei diesem Angebot werden Sendungen besonders schnell an Empfängerinnen und Empfänger in über 200 Ländern weltweit zugestellt.

Neu können etwa zusätzlich zu Dokumenten und Waren auch Kleinwaren verschickt werden. Die Post reduziert allerdings bei Dokumenten das Höchstgewicht von 5 Kilogramm auf 0,5 Kilogramm. Bei Kleinwaren beträgt das Höchstgewicht 2,5 Kilogramm.

Die Höchstmasse werden bei Waren leicht, bei Dokumenten deutlich reduziert. Die Haftungsobergrenze im Falle von Verlust oder Beschädigung sinkt bei Dokumenten auf rund 90 Franken, bei Waren steigt sie auf maximal 44’700 Franken.

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Insel Gruppe erhöht Löhne

Die Insel Gruppe erhöht per 1. April 2024 die Löhne um zwei Prozent, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Angestellte mit einem Jahreslohn von bis zu 80’000 Franken erhalten pro Jahr 975 Franken mehr, Angestellte mit einem Jahreslohn über 80’000 Franken bis 100’000 Franken pro Jahr 650 Franken mehr. Angestellte mit höherem Lohn erhalten keine generelle Lohnerhöhung. Ausserdem, so die Insel Gruppe, stehen für individuelle Lohnmassnahmen 0,4 Prozent der Lohnsumme sowie für Einmalzahlungen ein zusätzliches Budget zur Verfügung.

Die Insel Gruppe beschäftigt nach eigenen Angaben rund 11’000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Zwei Kantonalbanken schaffen Kontoführungsgebühren ab

Per 1. April 2024 schaffen die St. Galler Kantonalbank (SGKB) und die Thurgauer Kantonalbank (TKB) die Kontoführungsgebühren für Privatkundinnen und Privatkunden ab. Die Ersparnis beträgt dadurch bis zu 60 Franken pro Jahr.


Es gibt aber auch eine schlechte Nachricht: Bei der SGKB kosten Bargeldbezüge, die nicht bei einer Kantonalbank getätigt werden, künftig jeweils zwei Franken. Bei der TKB ist das schon jetzt der Fall. SGKB-Kundinnen und -Kunden konnten bislang an allen Bankomaten in der ganzen Schweiz kostenlos Bargeld beziehen.

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Mieten steigen

Zuletzt wurde der Referenzzinssatz auf 1,75 Prozent erhöht. Für viele Schweizer heisst das: Sie müssen ab 1. April 2024 mehr Miete zahlen. Vermieter dürfen die Miete um bis zu drei Prozent erhöhen. Ausschlaggebend ist die Miete ohne Nebenkosten.

Wichtig: Vermieter müssen sich an bestimmte Regeln halten. So muss das Mitteilungsschreiben per Einschreiben zugestellt werden. Zudem muss die Erhöhung mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mitgeteilt werden. Darüber hinaus bedarf das Schreiben der Zustimmung des Kantons.

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Änderungen im Strassenverkehr

Ab 1. April 2024 müssen neue Fahrzeuge mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sein. Die Assistenzsysteme dienen etwa der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur Unterstützung beim Abbiegen oder beim Rückwärtsfahren oder zur automatischen Notbremsung bei Gefahr.

Zudem müssen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde ab 1. April mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Das gilt jedoch vorerst nur für neue E-Bikes, nicht für bereits im Verkehr stehende E-Bikes. Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass Höchstgeschwindigkeiten in Zonen mit Tempo 20 und 30 eingehalten werden.

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