Zürich erfasst 337 Anzeigen
Jagd nach illegalen Airbnb-Wohnungen geht jetzt richtig los

Seit 1. September gilt in Zürich ein Verbot kommerziell vermieteter Airbnbs in Wohnzonen. Bei der Stadt sind seither 337 Anzeigen und Tausende Hinweise eingegangen. Blick hat Liegenschaften ausgemacht, die munter weiter kommerziell vermieten.
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Businessapartments an der Albertstrasse in Zürich (links).
Foto: Leserreporter

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Seit 1. September schränkt Zürich kommerzielle Kurzzeitvermietungen in Wohnzonen ein
  • Seither gingen 337 Anzeigen und Tausende Hinweise ein
  • Geräumt wurde bisher nichts, weil für den Vollzug noch Personal fehlt
Dorothea Vollenweider
Dorothea VollenweiderRedaktorin Wirtschaft

Die Albertstrasse ist eine ruhige Wohnstrasse im lebendigen, ehemaligen Industriequartier der Stadt Zürich. Sie ist gesäumt von Blockrandbebauungen aus den 1880er- und 1890er-Jahren. Gemäss den Zonenplänen der Stadt gehört die Albertstrasse zu einer sogenannten Quartierhaltungszone. Das heisst: Die Liegenschaften hier dienen primär dem Wohnen.

Doch nicht nur Mietwohnungen finden sich an dieser Adresse. Eine der dicht aneinandergereihten Liegenschaften wird von Visionapartments betrieben. Die Firma vermietet Businessapartments für Kurzaufenthalter.

Auffallend: Auf jedem der sechs Balkone stehen identische Tische und Stühle, ähnlich wie bei Hotelbalkonen. Businessapartments im grossen Stil in einer Wohnzone – das hat Zürich vor einem Monat offiziell verboten!

Wohnanteil muss eingehalten werden

Die neue Regelung der Stadt verbietet Airbnbs zwar nicht ganz, schränkt sie jedoch stark ein. Neu dürfen befristet vermietete Zweitwohnungen, etwa Airbnbs oder Businessapartments, nicht mehr dem Mindestwohnanteil angerechnet werden, der in der Bau- und Zonenordnung festgelegt ist.

Beispiel: Liegt der vorgeschriebene Wohnanteil eines Grundstücks bei 80 Prozent, müssen 80 Prozent der Wohnungen langfristig vermietet werden. 20 Prozent dürfen kurzfristig vermietet werden. Privatpersonen, die ihre Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet haben, dürfen während eines Auslandsaufenthalts oder der Ferien weiterhin die eigenen vier Wände kurzzeitig über Airbnb vermieten.

Fokus auf kommerzielle Anbieter

«Im Fokus stehen dauerhaft kommerziell genutzte Wohnobjekte», sagt Markus Pfanner, Sprecher des Hochbaudepartements zu Blick. Businessapartments also, wie jene an der Albertstrasse.

Blick weiss: Für das betroffene Grundstück beträgt der Mindestwohnanteil 90 Prozent. Das heisst: Lediglich zehn Prozent dürften kurzfristig vermietet werden. Allerdings gilt dieser Mindestwohnanteil nicht für den einzelnen Block, sondern für das ganze Grundstück, auf dem mehrere Liegenschaften stehen.

Visionapartments weicht aus

Auf Anfrage von Blick verstrickt sich Visionapartments in Widersprüche. Zuerst heisst es, man nutze für die Umsetzung des Geschäftsmodells keine Räumlichkeiten, die zuvor als Wohnungen genutzt wurden. «Deshalb sind wir von der neuen Regelung nicht betroffen.»

Als die Redaktion die Liegenschaft an der Albertstrasse anspricht, heisst es dann, Visionapartments sei an diesem Standort lediglich Mieterin. Es sei Sache der Besitzerschaft, zu entscheiden, wie die Liegenschaft künftig betrieben werden soll.

Anja Graf (48), Gründerin und CEO von Visionapartments, verkündete erst kürzlich stolz, in und um Zürich 31 Liegenschaften mit über 1000 Businessapartments zu besitzen. Der Standort an der Albertstrasse soll gemäss eigenen Angaben der einzige in einer Wohnzone sein.

Tausende Hinweise eingegangen

Das Hochbaudepartement geht auf konkrete Einzelfälle aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ein. Was es aber herausgibt, sind Zahlen: Seit 1. September habe man 337 Anzeigen erfasst. Dazu kommen Tausende Meldungen. Unter anderem reichte der frühere AL-Gemeinderat Niklaus Scherr (82) ein Dossier mit 2200 Adressen von Businessapartments und kommerziellen Airbnb-Wohnungen ein, die möglicherweise widerrechtlich vermietet werden.

«Noch sind wir am Erfassen, was reinkommt. Wir können es aber noch nicht im grossen Stil abarbeiten», sagt Pfanner. Für den Vollzug der neuen Regelung brauche es zusätzliches Personal, das momentan noch fehle. Soll heissen: Noch wurden keine Airbnbs und Businessapartments von Amts wegen geräumt.

Stadt schafft 5-köpfiges Team

Für die bevorstehenden Kontrollen wurden fünf Vollzeitstellen bewilligt. Sie sind auf drei Jahre befristet. Die Personalkosten für die Zusatzstellen belaufen sich jährlich auf 650'000 Franken. «Wir sollten diese Positionen bis Ende Jahr oder Anfang 2027 besetzt haben», sagt Pfanner. Noch sei man mitten im Bewerbungsprozess. Pfanner: «Die Stellen sind ja erst seit gut drei Wochen bewilligt.»

Ob mit den Visionapartments an der Albertstrasse bald Schluss ist, ist nicht restlos geklärt. Die Eigentümerin der Liegenschaft, Nova Property, will dazu auf Anfrage von Blick keine Stellung nehmen. Fürs Erste läuft der Betrieb an der Albertstrasse weiter.

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