Darum gehts
- Anleger verloren 16 Milliarden nach CS-Ende. Bundesverwaltungsgericht hebt Teilentscheid auf
- Pensionskassen und Kantonalbanken haben wegen AT1-Anleihen-Abschreibung Geld verloren
- Migros-Pensionskasse verlor 100 Millionen, SBB-Pensionskasse 1,6 Millionen Franken
16 Milliarden Franken haben Anleger nach dem Ende der Credit Suisse (CS) plötzlich verloren. Grund war die Abschreibung der sogenannten AT1-Anleihen durch die Finanzmarktaufsicht (Finma). Doch es stellt sich nach wie vor die Frage, ob die Entscheidung rechtens war. Nein, hat das Bundesverwaltungsgericht Mitte Oktober entschieden – und hebt so einen Teilentscheid auf.
Damit gibt es für die Anleger wieder Hoffnung, dass sie doch noch an ihr Geld kommen. Unter ihnen sind auch namhafte Investoren, wie neuste Recherchen der «NZZ am Sonntag» zeigen.
Kassen verteidigen Engagement
Am härtesten hat es die Pensionskasse der Migros getroffen: Sie verlor durch den Abschreiber rund 100 Millionen Franken. Auch die Pensionskasse der SBB trifft es mit 1,6 Millionen Franken. Beide Kassen verteidigen ihr Engagement gegenüber der Zeitung.
Auch mehrere Kantonalbanken haben in die AT1-Anleihen der CS investiert. Die grösste von ihnen – die Zürcher Kantonalbank (ZKB) – investierte angeblich einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag. Die Freiburger Kantonalbank verlor 5 Millionen Franken, bei der Thurgauer Kantonalbank waren es 2 Millionen.
Die Nidwaldner Kantonalbank hat zwar mit 1 Million Franken am wenigsten investiert – trotzdem beteiligte sich die NKB an der Sammelklage.
Nun zieht die Finma den Fall weiter vor das Bundesgericht. Sie hat damals über die Abschreibung entschieden – gegen den Willen der CS. Eine gesetzliche Grundlage für den schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsrechte der Anleihensgläubiger hat es gemäss dem Gericht nicht gegeben. Die Bank hatte noch genügend Kapital.
Falls das Bundesgericht den Entscheid rückgängig macht, profitieren davon alle Investoren. Nicht nur die, die sich bei der Sammelklage beteiligt haben.
Rechtsexperte rechnet mit jahrelangen Streitigkeiten
Für die UBS und auch den Schweizer Steuerzahler könnte das teuer werden. «Bestätigt das Bundesgericht das Urteil, muss die UBS voraussichtlich 16 Milliarden Franken nachzahlen», sagte Rechtsprofessor Peter V. Kunz nach dem Entscheid gegenüber Blick. Dass das Bundesgericht den Entscheid kippt, glaubt der Experte kaum. Stattdessen rechnet er mit einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Grossbank und der Eidgenossenschaft.
Falls die UBS bezahlen muss, rechnet Kunz damit, dass sie versuchen wird, den Bund in die Pflicht zu nehmen – und damit auch den Schweizer Steuerzahler. Schliesslich wolle die UBS nicht für die Schulden der gefallenen CS aufkommen müssen.