Entscheid zu AT1-Anleihen
Finma zieht Credit-Suisste-Urteil ans Bundesgericht weiter

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Finma-Verfügung zur Abschreibung von 16 Milliarden Franken an CS-Anleihen aufgehoben. Die Finma betont, dass das Urteil die Folgen dieser Entscheidung noch nicht klärt.
Publiziert: 10:58 Uhr
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Aktualisiert: 12:56 Uhr
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Die Finma zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen (im Bild) weiter ans Bundesgericht.
Foto: GAETAN BALLY

Darum gehts

  • Finma zieht Urteil zur AT1-Abschreibung ans Bundesgericht weiter
  • AT1-Anleihen könnten bei Bestätigung des Urteils wiederhergestellt werden
  • 16,5 Milliarden Franken AT1-Kapitalinstrumente wurden ursprünglich abgeschrieben
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Finma werde den Entscheid innerhalb der 30-tägigen Beschwerdefrist ans Bundesgericht weiterziehen, teilte die Finanzmarktbehörde am Mittwoch mit.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte am Dienstag die von der Finma verfügte Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten über 16,5 Milliarden Franken als rechtswidrig bezeichnet und die Finma-Verfügung in einem von rund 360 hängigen Verfahren aufgehoben.

Sie habe sich bei ihrer Verfügung vom März 2023 unter anderem auf die Notverordnung des Bundesrates gestützt, betont die Finma in einer Medienmitteilung. Die Abschreibung der AT-Instrumente war Teil des Gesamtpakets zur Stabilisierung der Credit Suisse durch eine Fusion mit der UBS, erinnert die Aufsichtsbehörde.

Folgen noch unklar


Bei den sogenannten AT1-Anleihen (Additional Tier 1) handelt es sich um hoch verzinstes Kapital, das bei einer happigen Schieflage der Bank auf null abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden kann.

Das Bundesverwaltungsgericht kam in seinem Urteil allerdings zum Schluss, dass kein sogenannter vertraglicher «Viability Event» eingetreten war – also kein Ereignis, das eine Abschreibung gerechtfertigt hätte. Die Credit Suisse sei zum Zeitpunkt der Abschreibung ausreichend kapitalisiert gewesen und habe die regulatorischen Anforderungen erfüllt.


Noch nicht geäussert hat sich das Verwaltungsgericht in seinem Urteil zu den Folgen der Aufhebung der Finma-Verfügung. Sollte das BVGer-Urteil vom Bundesgericht bestätigt werden, so könnte dies in einem nächsten Schritt die Wiederherstellung der AT1-Anleihen bedeuten. Für die UBS als Käuferin der CS würde das eine zusätzliche Schuldenlast von mehr als 16 Milliarden Franken bedeuten.

Rechtsstreit zwischen UBS und Bund droht


Bis dahin dürften allerdings noch Jahre verstreichen, da auch eine Wiederherstellung der Schulden wohl ans Bundesgericht weitergezogen würde. «Bis definitiv feststeht, ob die AT1-Schulden zurückgezahlt werden müssen, dürfte es noch fünf bis sechs Jahre dauern», sagte etwa der Berner Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz. In einem solchen Falle dürfte die UBS dann wohl versuchen, den Staat in die Verantwortung zu ziehen.

Das juristische Tauziehen belastet die UBS-Aktien am Mittwoch weiter. In einem insgesamt freundlichen Markt notieren sie am späten Vormittag um 0,9 Prozent tiefer bei 31,51 Franken. Am Dienstag hatten sie bereits gut 2 Prozent nachgegeben.

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