Darum gehts
- Marketa Vondrousova legt Einspruch gegen ihre vierjährige Dopingsperre ein
- Ein Test drei Tage nach dem Vorfall im Dezember 2025 war negativ
- Falls die Sperre bleibt, ist sie erst ab Juni 2030 wieder spielberechtigt
Die ehemalige Wimbledon-Siegerin Marketa Vondrousova wehrt sich gegen ihre vierjährige Sperre. Die tschechische Tennisspielerin legte am Dienstag Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS ein. Auslöser der Sperre war das Versäumnis eines Dopingtests, den eine Kontrolle ausserhalb des Wettbewerbs im Dezember 2025 in ihrem Zuhause verlangte.
Die Internationale Tennis-Integritätsagentur ITIA entschied im Juni 2026 über die Strafe, nachdem Vondrousova keinen Test abgegeben hatte. Die 27-Jährige erklärte im April, sie habe «den Punkt des Zusammenbruchs erreicht, nach Monaten physischer und psychischer Belastungen». Der unerwartete Besuch des Kontrollbeamten um 20.15 Uhr habe ihre Privatsphäre schwer verletzt.
Negativer Test drei Tage danach
Vondrousova beteuert weiterhin ihre Unschuld: «Ich habe nie gedopt», betonte sie. Ein Test, der drei Tage nach dem Vorfall durchgeführt wurde, sei negativ ausgefallen. Wenn die Sperre bestehen bleibt, darf sie erst ab dem 21. Juni 2030 wieder antreten – mit 30 Jahren.
Die ehemalige Nummer sechs der Welt hat seit Januar kein Turnier mehr gespielt. Verletzungen, darunter eine Schulterproblematik, führten zu ihrem Absturz auf Platz 153 der Weltrangliste. Vondrousova hatte 2023 Wimbledon gewonnen, den French-Open-Final 2019 erreicht und bei Olympia 2021 Silber geholt.
Der CAS bestätigte den Eingang der Berufung, doch ein Verhandlungstermin steht noch aus.
Dieser Artikel ist zuerst auf sportal.blic.rs erschienen. Die serbische Newsplattform gehört wie Blick zum Ringier-Verlag.