Sie akzeptiert Urteil nicht
Südafrika geht für Semenya vors Schweizer Bundesgericht

Keine Ruhe um Caster Semenya. Die südafrikanische Regierung will das vom CAS gefällt Urteil ans Schweizer Bundesgericht weiterziehen.
Publiziert: 13.05.2019 um 14:54 Uhr
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Und weiter gehts. Caster Semenya denkt nicht daran, sich einer Hormonbehandlung zu unterziehen – trotz CAS-Urteil.
Foto: AP

Der Fall Caster Semenya geht in die nächste Runde. Die südafrikanische Regierung werde «so schnell wie möglich» vor dem Schweizerischen Bundesgericht Berufung gegen das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS einlegen.

Dieser hat am 1. Mai entschieden, dass intersexuelle Läuferinnen wie 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya ihren Testosteronspiegel mit Medikamenten regulieren müssen, um an internationalen Rennen teilnehmen zu dürfen.

«Wir sind der Meinung, dass die vorgelegten wissenschaftlichen Informationen völlig ignoriert wurden», sagt Vuyo Mhaga, Sprecher des Sportministeriums der Nachrichtenagentur AFP: «Wir glauben, dass ein anderes Gericht zu einer anderen Entscheidung gelangen wird.»

Behandlung? Semenya: «Hell no!»

Auch Semenya selbst hat schon klargestellt, dass sie nicht daran denke, sich eine Hormonbehandlung zu unterziehen. Nach dem Sieg zum Diamond-League-Auftakt in Doha wurde die 28-Jährige gefragt, ob sie ihren Testosteronspiegel medikamentös senken werde, um weiter starten zu können. «Hell, no!», war ihre Antwort.

Sie sei keinesfalls bereit, ihre Testosteronwerte künstlich zu senken, um ihre Karriere fortzusetzen. Die Laufschuhe an den Nagel hängen will sie aber auch nicht. «Warum soll ich jetzt aufhören? Mit 28? Ich habe noch zehn oder mehr Jahre vor mir», sagt Semenya, «Gott wird mein Leben und meine Karriere beenden. Kein Mensch wird mich vom Laufen abhalten.»

Zuvor hatte Semenya vergeblich gegen die neue Testosteron-Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF geklagt, die betreffende Vorgabe ist seit dem 8. Mai wirksam. Demnach müssen Athletinnen über bestimmte Strecken (400 m bis eine Meile) einen Grenzwert von fünf Nanomol pro Liter für körpereigenes Testosteron einhalten. Dies zwingt Athletinnen mit «Differences of Sexual Development» (DSD) wie Hyperandrogenämie zur teils deutlichen künstlichen Senkung. (sme/sid)

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