Testosteron-Obergrenze bleibt
Gericht entscheidet gegen Intersexuelle in Semenya-Fall

Der internationale Sportgerichtshof bestätigt in seinem Urteil die Testosteron-Obergrenze in der Leichtathletik. Intersexuelle Athletinnen wie Caster Semenya müssen sich künftig einer Hormonbehandlung unterziehen, wenn sie weiterhin gegen Frauen antreten wollen.
Publiziert: 01.05.2019 um 12:27 Uhr
|
Aktualisiert: 01.05.2019 um 15:01 Uhr
1/6
Caster Semenya wird künftig nicht mehr derart die Muskeln spielen lassen können.
Foto: AP

Die zweimalige 800-m-Olympiasiegerin Caster Semenya hat eine womöglich weitreichende juristische Niederlage erlitten und steht vor einer ungewissen Zukunft als Leistungssportlerin. Der Internationale Sportgerichtshof CAS lehnte einen Einspruch der Südafrikanerin gegen die sogenannte «Testosteron-Regel» des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF ab.

Die IAAF will über bestimmte Strecken (400 m bis Meile) einen Grenzwert für körpereigenes Testosteron von fünf Nanomol pro Liter einführen. Dies zwingt Athletinnen mit «Differences of Sexual Development» (DSD) wie Hyperandrogenämie dazu, ihren Testosteronwert, der teilweise deutlich über dem Grenzwert liegt, künstlich zu senken.

Der CAS erklärte in seiner Mitteilung, dass die Regularien zwar «diskriminierend» seien, eine Mehrheit des dreiköpfigen Gremiums fand allerdings, dass «diese Benachteiligung notwendig, angemessen und ein verhältnismässiges Mittel sind, um das Ziel der IAAF zu erreichen, die Integrität des Frauensports in den beschränkten Disziplinen aufrechtzuerhalten». Zudem äusserte das Gremium einige «ernsthafte Bedenken» über die praktische Anwendbarkeit der Regelungen.

Für einen «fairen Wettbewerb»

Der Leistungsvorteil von Athletinnen mit einem natürlich erhöhten Testosteronwert soll laut IAAF bei bis zu 4,5 Prozent liegen. Die IAAF hatte immer wieder betont, ihr gehe es um den «fairen Wettbewerb» zwischen Frauen.

Semenya twitterte nach der Entscheidung ein Bild mit dem Satz: «Manchmal ist die beste Reaktion, nicht zu reagieren.» Semenya hatte in ihrer Karriere bereits ihren Testosteronwert zeitweise künstlich senken müssen und daraufhin deutlich langsamere Zeiten erzielt. 

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.

Semenya hatte bei der fünftägigen Anhörung vor dem CAS, die Mitte Februar stattfand, diese Regel als «verletzend» bezeichnet. In einer Erklärung ihres Anwalts hiess es, die Bestimmungen der IAAF würden «niemanden stärken», sie stellten vielmehr «einen weiteren fehlerhaften und verletzenden Versuch» dar, «das weibliche Geschlecht zu überwachen». Semenya kann gegen das Urteil Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einlegen, auch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist denkbar.

Regelungen gelten ab 8. Mai

Die IAAF reagierte «erfreut» auf die CAS-Entscheidung und erklärte, die Regelungen würden am 8. Mai inkrafttreten. Ab diesem Zeitpunkt müssten alle Athletinnen in den genannten Disziplinen die Regeln einhalten. Die Einschränkung, dass Athletinnen sechs Monate lang vor internationalen Starts unter dem Grenzwert liegen müssen, wurde zunächst ausgesetzt. Sportlerinnen die vor oder ab dem 8. Mai die Grenzwerte einhalten, seien in Doha startberechtigt.

Semenya hatte in ihrer Karriere bereits ihren Testosteronwert zeitweise künstlich senken müssen und daraufhin deutlich langsamere Zeiten erzielt. Ob Semenya bei der WM in Doha (27. September bis 6. Oktober) startet, ist ungewiss. Laut IAAF müssen Athletinnen, die unter die Regel fallen, eine Woche nach der Entscheidung anfangen, ihren Testosteronwert zu senken.

2015 hatte die indische Sprinterin Dutee Chand vor dem CAS bereits mit einem Einspruch Erfolg gegen die Regel. Daraufhin bekam der Verband zwei Jahre Zeit, wissenschaftliche Beweise zu liefern.

Die zunächst für bis zum 26. März in Aussicht gestellte Entscheidung des CAS war wegen der Komplexität des Falls verschoben worden. Daher wurde die Einschränkung, dass Athletinnen sechs Monate vor internationalen Starts unter dem Grenzwert liegen müssen, zunächst ausgesetzt. (sid/sme)

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?