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Ungetreue Geschäftsführung
Liga-Boss Schifferle zu bedingter Geldstrafe verurteilt

Liga-Boss Heini Schifferle ist vom Bezirksgericht wegen ungetreuer Geschäftsführung teilweise verurteilt worden. Zu einer bedingten Geldstrafe. Das akzeptiert Schifferle nicht und macht Rekurs vor dem Obergericht.
Publiziert: 25.10.2019 um 18:07 Uhr
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Heinrich Schifferle ist vom Bezirksgericht Winterthur zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
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Natürlich ist Heini Schifferle in diesem langwierigen und hässlichen Rechtsstreit mit seinem früheren Arbeitgeber in den meisten Punkten freigesprochen worden. Aber in einigen eingeklagten Punkten hat er damals als Geschäftsführer der Siska Immobilien AG offenbar doch über die Stränge geschlagen. Und sich Dinge erlaubt, die das Bezirksgericht Winterthur nun als ungetreue Geschäftsführung qualifiziert. 

Dass der Liga-Boss aber nur für einen kleinen Teil der Vorwürfe verurteilt ist und ihm die Anwaltskosten vergütet werden zeigt auch auf, dass die Klage weit über das Ziel hinausgeschossen hat. Trotzdem: Es bleibt eine Verurteilung, es bleibt ein schaler Nachgeschmack, es bleibt für den Ligaboss ein Reputationsschaden.

Schifferle darf keine Stellung beziehen

Ist der so gross, dass er bis zur endgültigen Klärung in den Ausstand treten soll, wie das einige Kommentatoren fordern? Zumindest Schifferle selber sieht für einen solch einschneidenden Schritt keine Veranlassung. Und es gibt auch keinerlei Anzeichen dafür, dass die Präsidenten der Super League und der Challenge League aufgrund dieser Winterthurer Schlammschlacht an der Integrität von Schifferle zweifeln.

Und Schifferle, der derzeit in Asien weilt, will dieses Urteil nun auch an das Obergericht weiterziehen. Zum Urteil selber darf er keine Stellung beziehen. Dass er aber in Berufung geht und die Sache so nicht stehen lassen will, ist für ihn klar. (fbi)

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