Die Reaktionen auf den Freispruch von Alpstaeg
2:42
«Wollen an einen Tisch sitzen»:Die Reaktionen auf den Freispruch von Alpstaeg

Doppelt freigesprochen
Sieg auf ganzer Linie für Alpstaeg vor Gericht

Der Aktionärsstreit beim FC Luzern ist um ein Kapitel reicher. Investor Bernhard Alpstaeg musste sich vor dem Kriminalgericht in Luzern wegen Nötigung und der ungetreuen Geschäftsführung verantworten. Er wurde auf ganzer Linie freigesprochen.
Publiziert: 13.06.2025 um 11:58 Uhr
|
Aktualisiert: 13.06.2025 um 15:10 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
1/4
Feiert vor dem Luzerner Kriminalgericht einen doppelten Freispruch: Bernhard Alpstaeg.
Foto: keystone-sda.ch
RMS_Portrait_AUTOR_939.JPG
Lino DieterleRedaktor Online Sport

Vollerfolg für Bernhard Alpstaeg (78) im Luzerner Aktionärsstreit. Das Luzerner Kriminalgericht hat ihn sowohl vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung beim Erwerb des Luzerner Stadions als auch vom Vorwurf der Nötigung bei der Übertragung eines Aktienpaketes freigesprochen.

Der FC Luzern warf Bernhard Alpstaeg in der Stadionfrage vor, 2019 60 Prozent der Aktien der Stadion Luzern AG hinter dem Rücken anderer Aktionäre erworben und ein Vorkaufsrecht des Klubs umgangen zu haben. Das Gericht äussert in seiner Urteilsbegründung erhebliche Zweifel und nimmt andere Aktionäre in die Pflicht. Beim Blick auf den Baurechtsvertrag werde klar, dass der Klub, respektive die FCL Holding AG «wohl kein Vorkaufsrecht» auf die Aktien besass.

Auch hätte der FCL genügend Zeit gehabt, sich in den Stadionkauf einzubringen, ein Interesse sei aber nie sichtbar geworden. Alpstaeg könne deshalb keine ungetreue Geschäftsführung vorgeworfen werden.

Vorwurf der Nötigung – «im Zweifel für den Angeklagten»

Beim zweiten Vorwurf geht es um die Frage, ob Alpstaeg andere Aktionäre genötigt habe, seine Übernahme des Aktienpaketes von Ex-FCL-Präsident Walter Stierli (77) zu akzeptieren. Nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» wird der FCL-Investor auch von diesem Vorwurf freigesprochen. Das Gericht begründet dies damit, dass es in Geschäftsverhandlungen grundsätzlich legitim sei, mit einem Prozess zu drohen, wie das Alpstaeg in einer E-Mail gemacht habe.

Die Drohung, er würde in der Öffentlichkeit «dreckige Wäsche» waschen, bezeichnet das Gericht ebenfalls als unproblematisch. Der Aktionärstreit beim FC Luzern erinnere an Geschwister, die sich um ein Erbe zanken, erklärte das Gericht rund um den doppelten Freispruch für Alpstaeg.

Wie reagiert der FC Luzern?

Für den FC Luzern und Präsident Josef Bieri (68) ist dies eine bittere Niederlage. Zwar betonte das Gericht zu Beginn der Urteilsverkündung selbst, dass es sich heute um einen «Nebenschauplatz» gehandelt habe. Schliesslich wird er im Zivilprozess – für den noch kein Termin feststeht – entschieden, wer rechtmässiger Besitzer der Stierli-Aktien ist. Wäre Alpstaeg in diesem Zusammenhang vom Kriminalgericht der Nötigung für schuldig befunden worden, hätte sich seine Ausgangslage für den Zivilprozess massiv verschlechtert.

Im August war Alpstaeg noch zu beiden Vorwürfen für schuldig befunden und einer bedingten Geldstrafe von 300'000 Franken und einer Busse von 10'000 Franken verurteilt worden. Er zog das Urteil vors Kriminalgericht weiter und wird mit einem doppelten Freispruch belohnt. Nun liegt der Ball beim FC Luzern, der das Urteil an die nächste Instanz, ans Obergericht, weiterziehen könnte.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?