Mutmassliche Spielmanipulation
Uefa sperrt Klub für zehn Jahre

Die Uefa verhängt harte Strafen gegen den montenegrinischen Klub Arsenal Tivat wegen mutmasslicher Spielmanipulation. Der Verein wird für zehn Jahre aus europäischen Wettbewerben ausgeschlossen und muss eine hohe Strafe zahlen.
Publiziert: 13:55 Uhr
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Die Uefa schliesst den montenegrinischen Klub Arsenal Tivat für zehn Jahre aus dem Europacup aus.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Montenegrinischer Verein Arsenal Tivat wegen Spielmanipulation für zehn Jahre gesperrt
  • Verdacht auf Manipulation bei Conference-League-Qualifikationsspiel gegen armenischen Klub
  • Fünf Personen mit Strafen belegt, zwei davon lebenslang gesperrt
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Pascal KeuschRedaktor Sport

Die Uefa greift hart durch: Der montenegrinische Erstligist Arsenal Tivat wird wegen mutmasslicher Spielmanipulation für zehn Jahre aus allen europäischen Wettbewerben ausgeschlossen. Zudem wurde dem Verein eine Geldstrafe von 500'000 Euro auferlegt.

Dazu werden die Spieler Cetko Manoilovic, Dusan Puletic und Radule Zivkovic ebenfalls für 10 Jahre gesperrt. Noch härter hat es Spieler Nikola Celebic und den Funktionär Ranko Krgovic getroffen: Beide dürfen lebenslang keine fussballbezogenen Tätigkeiten mehr ausüben.

Manipulationsverdacht

Dem Verfahren liegt ein Spiel Tivats aus der Conference-League-Qualifikation im Juli 2023 zugrunde. Laut der Uefa wurden im Rückspiel der Partie gegen den armenischen Klub Alaschkert Martuni Anzeichen für eine Spielmanipulation festgestellt.

In der 35. Minute stand es noch 0:0 – dennoch sollen gegen Ende der ersten Halbzeit bei mehreren Buchmachern auffällig hohe Summen auf mindestens zwei weitere Tore bis zur Pause gesetzt worden sein, wie mehrere Medien berichten. Das erste Tor fiel dann in der 40. Minute, das zweite in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit. Nach dem 1:1 im Hinspiel verlor Tivat das Rückspiel zu Hause schliesslich mit 1:6.

Laut Uefa hat das Team, das in der vergangenen Saison gerade noch so dem Abstieg aus der höchsten Spielklasse des Landes entkam, gegen die Artikel 11 («allgemeine Verhaltensgrundsätze») und 12 («Integrität von Spielen und Wettbewerben sowie Spielmanipulationen») des Disziplinarreglements verstossen.

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