Verfahren nicht eingestellt
Real-Star muss wegen Verbreitung von Sex-Video vor Gericht

Eine Richterin auf Gran Canaria hat den Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen drei ehemalige und einen aktuellen Real-Madrid-Spieler abgelehnt. Ihnen wird vorgeworfen, ein Sexvideo ohne Zustimmung aufgenommen und verbreitet zu haben.
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Real Madrids Raul Asencio muss vor Gericht.
Foto: Europa Press via Getty Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Richterin lehnt Antrag zur Einstellung des Verfahrens gegen vier Spieler ab
  • Angeklagte sollen Frauen gefilmt, Video verbreitet und Beweise gelöscht haben
  • Staatsanwaltschaft fordert bis zu 4 Jahre 7 Monate Haft
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Blick Sportdesk

Die Richterin auf Gran Canaria hat den Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens gegen vier mit Real Madrid in Verbindung stehende Spieler abgelehnt. Damit bleibt es bei der gerichtlichen Verhandlung im September.

Die ehemaligen Jugendspieler Ferrán Ruiz, Juan Rodríguez und Andrés García werden beschuldigt, im Jahr 2023 ohne Zustimmung zwei junge Frauen, darunter eine Minderjährige, bei sexuellen Handlungen gefilmt und das Video weiterverbreitet zu haben. Sie stehen wegen Kinderpornografie und Verletzung der Privatsphäre vor Gericht. Raúl Asencio, Verteidiger von Real Madrid, wird hingegen vorgeworfen, das Video nach Erhalt auf seinem Handy an eine dritte Person weitergeleitet zu haben. Gegen ihn wird wegen Verletzung der Privatsphäre ermittelt.

In einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung wies die Richterin des Strafgerichts von Las Palmas alle Einwände der Verteidigung zurück. Der wichtigste Einspruch betraf die Beschlagnahmung der Handys der Angeklagten, deren Beweise für ungültig erklärt werden sollten.

Beweise wurden korrekt beschlagnahmt

Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass die Guardia Civil gesetzeskonform gehandelt habe. Es habe «keine Täuschung durch die Beamten» gegeben. Das Handy von Andrés García, der seine Beteiligung an der Aufnahme gestanden hatte, sei sowohl «Beweisquelle als auch Tatwerkzeug» und daher berechtigt beschlagnahmt worden.

In ihrer Stellungnahme erklärte die Richterin weiter: «Unsere Prozessordnung verlangt nicht die Zustimmung des Eigentümers für die Verwendung von Tatwerkzeugen oder Beweismitteln.» Zudem verwies sie auf die Gefahr, dass Beweise hätten verschwinden können. «Alle Angeklagten haben Backups ihrer iCloud-Konten erstellt, um deren Inhalte vor ihrer Verhaftung zu löschen – ein klarer Versuch, die Ermittlungen zu behindern», so die Richterin.

Zudem zweifelten die Verteidiger von Ruiz und García die Zulässigkeit einer Tonaufnahme eines Telefongesprächs zwischen einem der Opfer und Raúl Asencio an. Doch die Richterin stellte klar, dass der Oberste Gerichtshof Spaniens es erlaubt, dass eine Person eine Unterhaltung, an der sie selbst teilnimmt, als Beweis in einem Strafverfahren einreicht. 

Asencio-Freispruch in Aussicht gestellt

Im Fall Asencio versuchte die Verteidigung, das ausdrückliche Verzeihen der beiden Opfer geltend zu machen, die bereits entschädigt wurden. Die Richterin stellte jedoch klar, dass dieses Verzeihen nur die Anklage wegen Verletzung der Privatsphäre gegen Asencio betreffe, nicht aber die Anklagen wegen Kinderpornografie gegen die anderen drei Spieler.

Das Gericht wird während der Verhandlung, die für den 3., 4. und 7. September angesetzt ist, prüfen, ob das Verzeihen gegenüber Asencio freiwillig und frei erfolgt ist und welche rechtlichen Auswirkungen dies nach dem spanischen Strafgesetzbuch haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft fordert für Ferrán Ruiz, Juan Rodríguez und Andrés García jeweils vier Jahre und sieben Monate Haft. Für Raúl Asencio fordert sie zwei Jahre und sechs Monate Haft. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft bereits signalisiert, die Vorwürfe gegen Asencio fallen zu lassen, sollte das Verzeihen der Opfer vor Gericht bestätigt werden.

Dieser Artikel erschien zuerst auf «abola.pt». Das portugiesische Medium gehört wie Blick zum Ringier-Verlag.

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