Ermittlungen in Deutschland
Vor Nati-Abgang wehrte sich Inka Grings noch vehement

Die Ermittlungen gegen ihren Ex-Arbeitgeber SV Straelen werden Inka Grings zum Verhängnis. Vor ihrem Nati-Abgang betont sie, dass sie juristisch ohne Folgen aus dem Fall herausgekommen sei.
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Inka Grings und die Schweiz im Rücken: Das ist Vergangenheit, die Trainerin tritt per sofort ab.
Foto: TOTO MARTI
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Matthias DubachLeiter Reporter-Pool Blick Sport

Inka Grings (45) fällt fraglichen Vorgängen in der Vergangenheit des deutschen Oberligisten SV Straelen zum Opfer. Sie hat intern bei Arbeitgeber SFV nie offengelegt, dass gegen sie ermittelt wurde.

Auch wenn es ihr den Nati-Job nicht mehr zurückbringt – eineinhalb Stunden vor der Meldung zu ihrem Nati-Aus wehrte sich Grings noch vehement gegen den Vorwurf, beim SV Straelen wissentlich die Hälfte ihres Lohns schwarz erhalten zu haben und dass sie nur zum Schein in einer Firma von Klubpräsident Hermann Tecklenburg (75) angestellt gewesen sei.

«Mir wurde vorgeworfen, zu niedrige Sozialabgaben gezahlt zu haben. Der Vorwurf ist falsch. Alle Zahlungen, die ich erhalten habe, habe ich stets ordnungsgemäss in meinen Steuererklärungen angegeben», schreibt Grings im Statement, das Blick vorliegt.

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«Der gegen mich gerichtete Vorwurf trifft nicht zu.»
Inka Grings, ehemalige Nati-Trainerin
»

Die Nati-Trainerin führt aus: «Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung abgeführt. Als Trainerin war ich lediglich eine gewöhnliche Angestellte des Vereins. Die Entscheidung, welche Abgaben aufgrund meines Arbeitsverhältnisses abzuführen waren, habe nicht ich getroffen, sondern die Geschäftsführung oder der Steuerberater meines Arbeitgebers. Der ursprünglich gegen mich gerichtete Vorwurf der Beihilfe zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt trifft daher nicht zu.»

Das Verfahren gegen Grings gilt denn im Gegensatz zur grossen Tecklenburg-Anklage auch als abgeschlossen. Das, weil sie sich mit der Staatsanwaltschaft auf die Bezahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse geeinigt hat. In diesem Zusammenhang betont Grings, was Blick bereits am Donnerstag schrieb: Die Einstellung des Verfahrens ist keine Verurteilung. Ebenso gilt ihre Geldzahlung juristisch weder als Busse noch als Strafe.

Grings zahlte, um das Verfahren rasch abzuschliessen

Grings schildert: «Die Staatsanwaltschaft hat mir angeboten, das Verfahren gegen mich gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen. Denn selbst wenn ich schuldig gewesen wäre, was nicht zutrifft, wäre die Schuld sehr gering. Aus zeitlichen und finanziellen Gründen sowie wegen weiterer Vorteile, die eine schnelle und endgültige Erledigung des Verfahrens gegen mich mit sich bringt, habe ich zugestimmt und die Geldauflage gezahlt.»

Die ehemalige Weltklassestürmerin schreibt weiter, dass ihre Geldzahlung ausdrücklich nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen sei. «Im Gegenteil: Der Vorwurf gegen mich ist endgültig erledigt. Es gilt vollumfänglich die Unschuldsvermutung.»

Das alles erfuhr der SFV aber erst, nachdem der Fall in den Medien aufgepoppt war.

«Keine Ahnung, was ich da sagen soll»
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Norwegen
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3
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Schweiz
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Finnland
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Island
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Gruppe B
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Spanien
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9
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Italien
Italien
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4
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Belgien
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3
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Schweden
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Deutschland
Deutschland
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Polen
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