Berliner Gericht entscheidet
FIFA-Werbung für «klimaneutrale» WM 2022 irreführend

Das Berliner Landgericht hat geurteilt, dass FIFA irreführende Aussagen zur Klimaneutralität der WM 2022 in Katar unterlassen muss. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, da die Nachhaltigkeitsversprechen nicht ausreichend belegt wurden.
Publiziert: 07:09 Uhr
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Aktualisiert: vor 15 Minuten
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Bei der Fussball-WM in Katar 2022 betont der Weltfussballverband auch hohe Nachhaltigkeitsstandards. (Archivbild)
Foto: Hussein Sayed

Darum gehts

  • FIFA-Aussagen zu klimaneutraler WM 2022 in Katar irreführend
  • FIFA darf keine Aussagen zu kompensierten Emissionen mehr machen
  • Urteil des Berliner Landgerichts nach vzbv-Klage noch nicht rechtskräftig
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Aussagen des Fussball-Weltverbands FIFA über ein vermeintlich «vollständig klimaneutrales» Weltmeisterschaftsturnier in Katar im Jahr 2022 waren aus Sicht des Berliner Landgerichts irreführend. Der Verband solle diese und weitere Behauptungen künftig unterlassen.

Dazu gehören auch Aussagen wie, dass die FIFA-Nachhaltigkeitsstrategie zur WM 2022 energieeffiziente Stadien oder emissionsarme Transportmittel beinhaltet habe. Auch, dass unvermeidbare Emissionen kompensiert worden seien, darf die FIFA nicht mehr behaupten. Damit gab das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.

Die Verbraucherzentrale hatte sich gegen entsprechende Aussagen auf der FIFA-Internetseite im Rahmen des Online-Ticketverkaufs für das Turnier vor drei Jahren im Wüstenstaat Katar gewendet. Das Landgericht urteilte, dass die Behauptungen von der FIFA nicht ausreichend erläutert worden seien. Aus Sicht des vzbv blieb völlig offen, in welchem Verhältnis Emissionen tatsächlich reduziert oder lediglich ausgeglichen werden sollten.

Es wäre Aufklärung nötig gewesen, ob und wie die Klimaneutralität durch Reduktion oder Kompensation erreicht werde, heisst es im Urteil. So bestehe die Gefahr, dass die angesprochenen Kundinnen und Kunden von einer viel grösseren Emissionsreduktion ausgingen, als tatsächlich geschehen.

Die FIFA darf diese Aussagen dem Urteil zufolge künftig auch nicht mehr rückwirkend über das Turnier in Katar treffen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

«Das Urteil zeigt: Die FIFA hat Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht», teilte vzbv-Vorständin Ramona Pop mit. «Wer Nachhaltigkeitsversprechen abgibt, muss sie auch nachvollziehbar belegen.»

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