Zwei Männer (15, 20) betroffen
Serbe (50) wegen Vergewaltigung und Belästigung verurteilt

Ein Serbe wurde in Zürich zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt. Der Grund: Er soll einen 20-Jährigen vergewaltigt und einen 15-jährigen Lehrling sexuell belästigt haben. Der Fall markiert eine wichtige Änderung im Schweizer Sexualstrafrecht.
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Auf diesem Parkplatz sollen die sexuellen Handlungen stattgefunden haben.
Foto: Google maps

Darum gehts

  • 50-jähriger Serbe wegen Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit Kind verurteilt
  • Fall markiert Änderung im Schweizer Strafrecht: Männer können nun Vergewaltigungsopfer sein
  • Urteil: 27 Monate Haft und sieben Jahre Landesverweis für den Täter
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Janine EnderliRedaktorin News

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 50-jährigen Serben wegen Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit einem Kind zu 27 Monaten Haft und sieben Jahren Landesverweis verurteilt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. 

Laut Anklageschrift lockte der Beschuldigte im Juli 2024 einen jungen Mann, noch nicht 20-jährig, in sein Auto, fuhr ihn zu einem abgelegenen Ort in Zürich und zwang ihn zu sexuellen Handlungen. Zuvor forderte der Serbe von dem jungen Mann, eine Whisky-Flasche zu trinken. Der Beschuldigte habe dem alkoholisierten Mann anschliessend die Hose ausgezogen und ihn gegen seinen Willen oral befriedigt.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Vor Gericht behauptete er, er habe mit dem jungen Mann und einer Prostituierten in einem Bordell einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt, was den späteren DNA-Fund erkläre. 

Lehrling (15) belästigt

In einem zweiten Fall soll der Mann einen 15-jährigen Lehrling seiner Umzugsfirma sexuell belästigt haben. Auch hier bestreitet der Beschuldigte die Tat. 

Vor Gericht stuften die Richter die Aussagen der Opfer als glaubwürdig ein. Der Richter verhängte gar eine höhere Strafe gegen den Mann als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Begründet hat er diese laut dem «Tages-Anzeiger» mit der hohen Rückfallgefahr und mit dem «planmässigen und perfiden» Vorgehen des Täters.

Die Besonderheit des Falls

Der Fall markiert eine bedeutende Änderung im Schweizer Strafrecht: Erst kürzlich wurde der Vergewaltigungsparagrafen geschlechtsneutral formuliert. Nun können auch Männer als Opfer gelten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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