Zwangsprostitution in Zürich
Ungarisches Paar steht wegen Menschenhandels vor Zürcher Gericht

Ein ungarisches Paar steht in Zürich wegen Menschenhandels vor Gericht. Sie sollen drei Frauen zur Prostitution im Langstrassenquartier gezwungen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft und Landesverweisung.
Publiziert: 05:07 Uhr
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Aktualisiert: 07:52 Uhr
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Im Bezirksgericht Zürich wird am Montag und Dienstag ein Fall von Menschenhandel durch ein ungarisches Paar behandelt.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Ungarisches Paar wegen Menschenhandels vor Gericht in Zürich angeklagt
  • Frauen wurden zur Prostitution gezwungen und streng überwacht
  • Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Freiheitsstrafe und Landesverweisung für zehn Jahre
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Ein ungarisches Paar steht heute Montag in Zürich wegen Menschenhandels vor Gericht. Die beiden sollen drei Frauen, darunter auch Verwandte, zur Prostitution gezwungen haben.

Das Paar soll die prekären Lebensumstände der Frauen ausgenutzt haben, wie den Anklageschriften zu entnehmen ist. Unter Drohungen brachten sie die Frauen demnach dazu, in die Schweiz mitzugehen.

Im Zürcher Langstrassenquartier mussten diese laut Anklage tun, was das Paar ihnen befahl. Dazu gehörten auch Sex ohne Kondom oder ungewöhnliche und brutale Praktiken. Die Frauen erhielten jeweils nur einen geringen Teil des Geldes, während die Beschuldigten Zehntausende Franken einsackten. Arbeiten mussten die Frauen jeden Tag.

In Zürich soll vor allem die Beschuldigte, die laut Anklage selbst als Sexarbeiterin tätig war, die Frauen streng überwacht und die Kommunikation mit den Freiern geführt haben. Der Beschuldigte soll neben angedrohter Gewalt auch eine der Frauen geschlagen haben.

Acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert

Die vorgeworfenen Ereignisse spielten sich zwischen 2020 und 2022 ab. Der 39-Jährige und die 29-Jährige wurden schliesslich verhaftet und sitzen seit dem 20. November 2022 im Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft verlangt für beide Beschuldigte Freiheitsstrafen von acht Jahren wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution. Letztere wäre aufgrund der Umstände strafbar. Die beiden sollen für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Zudem sollen sie Ersatzforderung bezahlen.

Welche Anträge die Verteidiger stellen, wird an der Verhandlung bekannt. Das Bezirksgericht Zürich hat zwei Verhandlungstage angesetzt.

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