Zürcher Simon M. wittert Inkasso-Betrug
«Seit Jahren erhalte ich Maut-Rechnungen aus Italien»

Mehrere Personen berichten von fragwürdigen Inkasso-Forderungen für angeblich unbezahlte Verkehrsgebühren. Der TCS weiss, wie man mit den lästigen Briefen umgeht.
Publiziert: 14:14 Uhr
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Aktualisiert: 14:34 Uhr
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Eine Schweizer Inkassofirma treibt für italienische Firmen angebliche Autobahngebühren ein. Ein Leserreporter vermutet dahinter Abzocke.
Foto: Shutterstock

Darum gehts

  • Schweizer erhält falsche Rechnungen für italienische Autobahngebühren von 2016
  • Inkassobüro verschickt fragwürdige Zahlungsaufforderungen
  • TCS empfiehlt Einspruch bei unberechtigten Forderungen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Marian NadlerRedaktor News

Es ist ein kurioser Fall, den Simon M.* gegenüber Blick schildert. «Seit 2023 erhalte ich regelmässig, etwa drei- bis viermal im Jahr, Rechnungen aus Italien. Es geht um angeblich nicht bezahlte Autobahngebühren aus dem Jahr 2016.» Bloss: «Damals fuhr ich ein Geschäftsauto, das nicht einmal auf mich registriert war. Meine Frau und ich sind erst 2023 nach Zürich gezogen. Trotzdem taucht in den Forderungen immer wieder mein heutiges Nummernschild aus Zürich auf – als ob ich schon 2016 damit unterwegs gewesen wäre.»

Der Blick-Leser berichtet weiter, dass die Italiener mittlerweile eine Schweizer Inkassofirma mit Sitz im Waadtland beauftragt hätten. «Ich habe aktuell eine Zahlungsaufforderung über 150 Franken erhalten.» Die Zahlungsaufforderung liegt Blick vor.

Schlechte Online-Bewertungen für Inkassobüro

Der Leserreporter, der anonym bleiben möchte, wittert einen Betrugsversuch. Werden systematisch falsche Rechnungen verschickt?

Ein Blick auf Online-Bewertungen zeigt, dass der Zürcher damit vermutlich nicht ganz falsch liegt. Es gibt Berichte von Leuten, die angeblich Parkbussen bezahlen sollten, obwohl sie gar kein Auto besitzen. Ein Rezensent berichtet ebenfalls von einer Rechnung für Autobahngebühren. «Die vermerkte Autonummer auf der Forderung entspricht aber NICHT der Autonummer von uns», schreibt er.

Auch für Autobahngebühren aus anderen Ländern, etwa Portugal, wurden Rechnungen verschickt. Damit nicht genug: Personen werden aufgefordert, nicht bezahlte Bustickets zu bezahlen, obwohl sie nach eigenen Angaben gar nicht Bus fahren. Blick hat das Waadtländer Inkassobüro um eine Stellungnahme gebeten, eine Antwort blieb bislang aus.

Was der TCS rät

Was also tun, wenn eine solche Rechnung in den Briefkasten flattert? Der Touring Club Schweiz (TCS) weiss auf Anfrage Rat. Denn: Dem Verkehrsclub wurden in der Vergangenheit bereits fehlerhafte Fälle gemeldet, wo Autofahrer manchmal Jahre nach dem Ereignis Mautrechnungen erhielten.

Das rät der TCS bei dubiosen Autobahnrechnungen
  • Brief nicht ignorieren, vor allem, wenn er legitim erscheint
  • Details überprüfen: Kennzeichen, Datum, Ort, Fahrzeugtyp
  • Beweise anfordern: Foto der Passage, Mautticket usw.
  • Schriftlich Widerspruch einlegen, wenn die Rechnung fehlerhaft wirkt (beispielsweise nicht genutztes Fahrzeug, falsches Kennzeichen).
  • Kopie des Fahrzeugscheins mitsenden
  • Alle Dokumente und den Schriftverkehr für den Fall eines Rechtsstreits aufbewahren
  • Rechnung nicht ignorieren, auch wenn sie ungerechtfertigt erscheint.
  • Dem Druck nicht nachgeben und sich keine allzu grossen Sorgen zu machen, wenn eine Antwort nicht sofort eintrifft.
  • Brief nicht ignorieren, vor allem, wenn er legitim erscheint
  • Details überprüfen: Kennzeichen, Datum, Ort, Fahrzeugtyp
  • Beweise anfordern: Foto der Passage, Mautticket usw.
  • Schriftlich Widerspruch einlegen, wenn die Rechnung fehlerhaft wirkt (beispielsweise nicht genutztes Fahrzeug, falsches Kennzeichen).
  • Kopie des Fahrzeugscheins mitsenden
  • Alle Dokumente und den Schriftverkehr für den Fall eines Rechtsstreits aufbewahren
  • Rechnung nicht ignorieren, auch wenn sie ungerechtfertigt erscheint.
  • Dem Druck nicht nachgeben und sich keine allzu grossen Sorgen zu machen, wenn eine Antwort nicht sofort eintrifft.

Fleck nennt zwei Beispiele. «Es wurden Beschwerden gegen Inkassounternehmen eingereicht, die Rechnungen für Fahrzeuge verschickt haben, die die Empfänger nicht besassen oder nie gefahren sind.» Und: «Es wurden offensichtlich fehlerhafte Fälle gemeldet: Mautgebühren, die für ein Auto statt für ein Motorrad verlangt wurden, oder falsche Zulassungsnummern.»

Diese Angaben muss eine rechtmässige Rechnung enthalten
  • den Namen des Autobahnbetreibers (z. B. Autostrade für Italien)
  • das Datum und die Uhrzeit der Durchfahrt
  • das Kennzeichen
  • den Mautbetrag
  • ein Foto des Fahrzeugs (oft auf Anfrage erhältlich)
  • einen Link zu einer offiziellen Website für die Zahlung
  • oder die Anfechtung
  • den Namen des Autobahnbetreibers (z. B. Autostrade für Italien)
  • das Datum und die Uhrzeit der Durchfahrt
  • das Kennzeichen
  • den Mautbetrag
  • ein Foto des Fahrzeugs (oft auf Anfrage erhältlich)
  • einen Link zu einer offiziellen Website für die Zahlung
  • oder die Anfechtung

«Falls die Rechnung nicht nachvollziehbar ist, weil man zum Zeitpunkt gar nicht dort auf der Autobahn war, legt man am besten schriftlich Widerspruch ein», empfiehlt Mediensprecherin Vanessa Flack. Ignorieren sollte man die Briefe nicht. Es kann sich lohnen, gegebenenfalls Beweise anzufordern. Ebenfalls wichtig: «Bewahren Sie alle Dokumente und den Schriftverkehr für den Fall eines Rechtsstreits auf.» So wie Simon M. Er hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet.

* Name geändert

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