Prozess um tödlichen Unfall bei Elgg ZH startet
Alkoholisiert, zu schnell, nicht angegurtet – war es vorsätzliche Tötung?

War es Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Tötung? In Winterthur steht am Mittwoch ein 30-Jähriger vor Gericht. Bei einem von ihm verursachten Autounfall im Jahr 2023 kam seine Beifahrerin (†27) bei Elgg ZH ums Leben.
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Anna A.* (†27) ist bei einem Unfall in Elgg ZH im Sommer 2023 verstorben.
Foto: BRK News

Darum gehts

  • Der Beschuldigte Dorian D.* fuhr alkoholisiert und zu schnell in Elgg ZH, das Auto wurde über eine Leitplanke katapultiert
  • Seine nicht angegurtete Beifahrerin Anna A.* starb noch am Unfallort an schweren Kopfverletzungen
  • Die Anklage lautet auf eventualvorsätzliche Tötung, D. drohen mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe

Dorian D.* (30) macht am Abend des 22. Juli 2023 fast alles falsch, was ein Autofahrer falsch machen kann. Er war alkoholisiert. Er fuhr zu schnell in eine Kurve. Er war nicht angegurtet – seine Beifahrerin ebenfalls nicht.

Es kommt, wie es kommen muss: Laut Anklageschrift verliert der im Kosovo geborene serbische Staatsbürger in einer Rechtskurve bei Elgg ZH die Kontrolle über seinen Seat. Er gerät auf die Gegenfahrbahn und schiesst über eine Leitplanke 20 Meter durch die Luft, bevor das Auto auf dem Dach zum Stillstand kommt.

D. wird nur leicht verletzt – doch für seine Beifahrerin Anna A.* (†27) kommt jede Hilfe zu spät. Sie erliegt noch an der Unfallstelle ihren schweren und multiplen Kopfverletzungen.

Am Mittwoch steht D.*, dreieinhalb Jahre nach dem tödlichen Unfall, vor dem Winterthurer Bezirksgericht. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung.

Alkohol und zu hohes Tempo

Dorian D. genehmigte sich bereits am Nachmittag des Unfalltages zwei grosse Biere. Im weiteren Verlauf des Abends kommen weitere hinzu. Sein Blutalkoholwert liegt bei mehr als 0,83 Promille, als er seine Beifahrerin, Anna A., in Winterthur abholt. Zusammen wollen sie an seinen Wohnort im Kanton Thurgau fahren. Beide ohne Sicherheitsgurt. In welcher Beziehung die beiden zueinander standen, wird in der Anklageschrift nicht präzisiert.

Rund 20 Minuten später kommt es auf dem Gemeindegebiet von Elgg ZH ausserorts zur Katastrophe. Laut Anklageschrift fährt D. «waghalsig und hochriskant». Statt mit 80 fährt er mit mindestens 88 Kilometern pro Stunde in eine Rechtskurve vor einer Bahnüberführung. Somit überschreitet er die «physikalische Kurvengrenzgeschwindigkeit von 80 bis 85 km/h, sodass es unmöglich war, die Rechtskurve sicher zu befahren.»

D. kommt in dieser Nacht kurz vor der Bahnüberführung ins Schleudern und fährt über die Gegenfahrbahn auf eine Leitplanke auf. Das Auto wird in die Luft katapultiert. Kurz vor den Bahngleisen endet der tödliche Flug nach rund 20 Metern.

Todesfahrer nur leicht verletzt

Angesichts der Unfallbilder gleicht es einem Wunder, dass sich Dorian D. beim Unfall nur leichte Verletzungen zuzieht. Seine Beifahrerin hingegen wird tödlich verletzt. Unter anderem erleidet A. «eine zentrale Atemlähmung bei schwerem Schädel-Hirn-Trauma», «einen Trümmerbruch des Gehirnschädels, einen Unterkieferbruch und Hirngewebedefekte an beiden Grosshirnhälften». Noch bevor die Einsatzkräfte eintreffen, ist die 27-Jährige tot.

Der rote Seat flog 20 Meter, bevor er auf dem Dach landete.
Foto: BRK News

Anders als bei vielen anderen tödlichen Verkehrsunfällen wird D. wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt, statt «nur» wegen fahrlässiger Tötung. Auf Blick-Nachfrage präzisiert die Staatsanwaltschaft: «Er wird einer vorsätzlichen Tötung angeklagt, die eventualvorsätzlich begangen wurde.»

Bei einem Eventualvorsatz nimmt jemand eine mögliche Folge seines Handelns in Kauf – wie in diesem Fall den Tod der Beifahrerin.

Da D. wissentlich Alkohol konsumiert hat, seine Beifahrerin nicht auf das Tragen des Sicherheitsgurts aufmerksam gemacht hat und zu schnell unterwegs war, «nahm er sowohl das Ereignis als auch die Folgen zumindest billigend in Kauf», so die Anklageschrift.

Dorian D. drohen mindestens fünf Jahre Haft

Das Strafgesetzbuch verlangt bei einer Verurteilung zu vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren.

Die Verteidigung des Angeklagten äusserte sich bis Redaktionsschluss nicht zum Prozess. Blick ist am Mittwoch vor Ort und berichtet live aus dem Gerichtssaal.

*Namen geändert

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