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Zürcher (19) bekommt leeres Päckli statt iPhone

Böse Überraschung: Ein 19-jähriger Zürcher hat sich das iPhone 17 Pro Max im Internet bestellt und steht jetzt mit leeren Händen da – wegen eines entscheidenden Fehlers.
Publiziert: 19:54 Uhr
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Aktualisiert: vor 48 Minuten
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Aufgerissen: Der Zürcher Feres Bouallegui fand eine leere Verpackung in seinem Briefkasten.
Foto: Blick-Leserreporter

Darum gehts

  • Nach iPhone-Bestellung: Zürcher hat leere Verpackung im Briefkasten
  • 2000 Franken lösen sich in Luft auf, 19-Jähriger erstattet Anzeige
  • Abstellgenehmigung führte zu Zustellung ohne Unterschrift und Klingeln
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Georg NopperRedaktor News

Die Vorfreude ist gross, doch für Feres Bouallegui (19) aus Dietikon ZH gibts am Ende nichts als eine grosse Enttäuschung. «Ich habe bei Interdiscount ein iPhone 17 Pro Max für rund 2000 Franken bestellt», sagt Bouallegui zu Blick. Bitter: Am Ende bleibt ihm nur die leere Verpackung.

Liefertermin war am Mittwoch vergangener Woche. Der 19-Jährige wartete während des vereinbarten Zeitfensters zu Hause. «Das Päckli war eingeschrieben. Dem Pöstler habe ich jedoch eine Abstellgenehmigung erteilt, weil ich dann ohnehin daheim war.»

Bestätigung per E-Mail

Wider Erwarten habe der Pöstler das Päckli dann einfach in den Milchkasten gelegt und nicht zuerst geklingelt. «Als ich per E-Mail eine Zustellbestätigung erhielt, schaute ich sofort im Briefkasten nach und fand dort die bereits geöffnete Verpackung vor.» Nur vom iPhone fehlte jede Spur.

«Ich meldete den Diebstahl umgehend», sagt Bouallegui. Doch weder der Kurierdienst DPD noch Interdiscount sehen sich in der Verantwortung. Interdiscount meldete sich nach mehreren Tagen schriftlich beim 19-Jährigen: «DPD hat uns mitgeteilt, dass Sie die Deponierung am Hauseingang bewilligt haben.» Deshalb sei es nicht die Verantwortung von DPD, wenn der Inhalt gestohlen werde.

Korrekt zugestellt

Auf Anfrage von Blick heisst es bei DPD: «Wir bedauern den geschilderten Vorfall sehr und haben intern umgehend Abklärungen getroffen.» Diese hätten ergeben, dass das Paket mit dem Service «Comfort» verschickt wurde, so Sprecher Hannes Domröse. «Bei diesem Service erfolgt standardmässig die Zustellung gegen Unterschrift. Hat der Empfänger jedoch eine Abstellgenehmigung erteilt, erlaubt er damit, dass das Paket auch ohne Unterschrift deponiert werden darf.» In diesem Fall werde bei der Zustellung nicht geklingelt.

Beim Erteilen einer Abstellgenehmigung werde der Empfänger darauf hingewiesen, dass das Risiko für Beschädigungen oder Verlust nach der Deponierung auf ihn übergehe, sagt Domröse. «Im Falle besonders sensibler oder wertvoller Produkte empfehlen wir grundsätzlich, keine Abstellgenehmigung zu erteilen.» 

Wie es auf Anfrage auch beim Händler heisst, wurde das Paket korrekt zugestellt. «Im vorliegenden Fall hat der Kunde DPD die Genehmigung erteilt, das Paket an einem von ihm gewünschten Ort zu deponieren», sagt Marina Herren von Interdiscount. 

Anzeige gegen Unbekannt

«Rückblickend ist mir bewusst, dass die Erteilung einer Abstellgenehmigung ein Fehler war», sagt Bouallegui. Doch der Zürcher will den Diebstahl nicht einfach hinnehmen: «Ich habe bei der Kantonspolizei Zürich eine Anzeige gegen Unbekannt eingereicht.»

Laut Roger Bonetti, Sprecher der Kantonspolizei Zürich, kommt es immer wieder vor, dass Waren aus Paketen gestohlen werden. «Auch wenn es in vielen Fällen schwierig ist, die Täter zu identifizieren, empfehlen wir auf jeden Fall, eine Anzeige bei der Polizei zu machen», so Bonetti.

Dieser Güselsack hat es auf ein Päckli abgesehen
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Dreister Dieb in Kalifornien:Dieser Güselsack hat es auf ein Päckli abgesehen
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