Darum gehts
Die Zusammenfassung von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast.
«Da ist aber jemand auf dem Amtsschimmel geritten», lacht Katharina Müller (76), als Blick sie im Emmental besucht. Ihr soll der Fahrausweis entzogen werden.
Dabei gibt es aber zwei Probleme: Zum einen hat sie ihren Ausweis vor Jahrzehnten verloren. Zum anderen lebt sie seit 1980 gar nicht mehr in der Schweiz und nutzt nur noch einen australischen Führerausweis. Zur Kasse gebeten wird sie trotzdem.
Seit 1980 lebt die gebürtige Schweizerin in der australischen Stadt Perth. Zurzeit besucht sie ihre Verwandten in der alten Heimat. Der lebenslustigen Rentnerin wurde in der Schweiz aber ein unangenehmer Empfang beschert.
Seniorin wird vorübergehend festgehalten
«Ich kam völlig ahnungslos zur Passkontrolle am Flughafen Kloten», sagt sie. «Als Allererstes fragte mich der Beamte nach meinem Schweizer Fahrausweis. Ich hatte überhaupt keine Ahnung, was er von mir wollte.» Das letzte Mal sei sie vor etwa 40 Jahren in der Schweiz mit dem Auto gefahren. «Eine unbezahlte Busse konnte es darum nicht gewesen sein.»
Während sich die Schlange hinter ihr staute, kam ein weiterer Beamter und führte Müller in einen separaten Bereich. «Selbst dieser Beamte wusste nicht, worum es geht», erzählt sie.
Einige Zeit später sei er zurückgekommen und habe ihr erklärt, dass sie sich 1980, bei ihrer Ausreise, nicht korrekt abgemeldet habe. «Das fand ich seltsam. Alle anderen Behörden, mit denen ich in der Schweiz zu tun hatte, kannten meine aktuelle Adresse.»
Als Müller ihre «neue» Adresse angegeben hatte, überreichte man ihr ein vierseitiges Schreiben des Zürcher Strassenverkehrsamts. Darin wird erklärt, dass ihr der Führerausweis entzogen werde. Die Begründung: Sie habe es verpasst, einen ärztlichen Bericht zu ihrer Fahreignung einzureichen.
Dieser wird in der Schweiz ab dem 75. Lebensjahr verlangt und muss alle zwei Jahre wieder erbracht werden. «Das ist in Australien anders», erklärt Müller. Auch dort gäbe es eine ähnliche Regelung, diese gelte aber erst ab 80.
Schweizer Ausweis vor Jahrzehnten verloren
«Ausserdem hätte ich meinen Fahrausweis sofort zurückschicken müssen. Das Problem ist nur: Ich habe ihn vor Jahrzehnten verloren!», erzählt Müller und kann sich ein breites Grinsen nicht verkneifen.
Um ihre australische Fahrerlaubnis nicht zu verlieren, muss Müller jetzt offiziell auf ihren Schweizer Führerausweis verzichten. Ausserdem werden für die Verfügung des Amts 200 Franken fällig.
Letzteres verweigert Müller aber kategorisch: «Nur weil die im Strassenverkehrsamt ein Chaos angestellt haben und meine Adresse nicht finden, zahle ich ganz bestimmt keinen Rappen.» Es gehe ihr nicht um den Betrag: «Auch wenn es nur 50 Franken wären, würde ich mich weigern. Es geht mir ums Prinzip.» Sie wolle nicht für die Fehler anderer büssen.
«Arbeiten alle nach Schema F»
Vom Strassenverkehrsamt habe sie seit dem Vorfall am Flughafen ohnehin nichts mehr gehört, so Müller. «Ich habe das Gefühl, die machen einfach alles nach Schema F. Alles ist im Computer, man drückt auf einen Knopf und der Brief geht raus. Niemand fragt sich: Was ist hier eigentlich passiert?»
Doch wie kam es zu dieser kuriosen Verfügung? Blick fragt beim Zürcher Strassenverkehrsamt nach. Dieses äussert sich aus Datenschutzgründen nur allgemein: «Wir stellen Korrespondenz an die letzte bekannte Adresse zu. Lässt sich die Post nicht zustellen, können wir die Person polizeilich ausschreiben.»
Das ist offenbar im Fall von Müller geschehen. Sie nimmt das Ganze mit Galgenhumor: «Wegen so etwas muss man sich gar nicht aufregen, sondern das Leben geniessen. Wenn aber der Amtsschimmel wiehert, sollte man sich wehren.»