Über 200’000 Franken Schaden
Wie eine Zigarette fast das Leben eines Familienvaters zerstörte

Ein Mann raucht auf dem Balkon. Eine Stunde später brennt es. Der Schaden: riesig. Es folgt ein dreijähriger Rechtsstreit, der im finanziellen Ruin zu enden droht.
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Fabian Koller (Name geändert) wollte nur eine Zigarette auf dem Balkon rauchen.
Foto: Shutterstock

Darum gehts

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Nicole Müller
Beobachter

Ein goldener Morgen im Oktober. Die Herbstsonne scheint warm auf den Balkon im ersten Stock. Fabian Koller tritt hinaus und zündet sich eine Zigarette an. Der Mann Anfang 40 zieht den Rauch ein und blickt über das ländliche Wohnquartier im Kanton Zürich. Erst vor zwei Wochen ist er mit seiner Frau und der einjährigen Tochter eingezogen. Schön ist es hier. Viel Grün, kaum Verkehr. Er ahnt nicht, dass ihn diese Rauchpause in ein Strafverfahren ziehen wird, das fast drei Jahre dauert. 

Eine Stunde später lodern Flammen auf seinem Balkon. Die Hitze beschädigt die Fassade, die Isolation schmilzt regelrecht unter dem Verputz weg. Alles brennt lichterloh. Der Sitzplatz im Erdgeschoss fängt Feuer. Die Flammen klettern immer weiter hoch. Sie greifen nach den oberen Stockwerken des Mehrfamilienhauses. Zum Glück rufen zwei Frauen aus dem Nachbarhaus die Feuerwehr.

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Bewohnende müssen mehrere Wochen ausziehen

Diese rückt mit einem Grossaufgebot aus. Es gelingt ihr, alle Bewohner unverletzt zu bergen – und schafft es, den Brand zu löschen. Doch das Haus ist schwer beschädigt. Die Hitze hat sich tief in die Bausubstanz gefressen, sie muss saniert werden. Dies zwingt die Kollers und ihre Nachbarn, ihr Leben in Koffer zu packen und auszuziehen – für mehrere Wochen. 

Die Frage, die während der nächsten drei Jahre Ermittlungsbehörden und Gericht beschäftigt: Hat Fabian Koller, der eigentlich anders heisst, seine Zigarette nicht richtig ausgedrückt? Ist er schuld an der Feuersbrunst? 

Es kommt zur Anklage – trotz Zweifeln

Selbst der Staatsanwalt zweifelt. Doch er ist an ein Prinzip gebunden: In dubio pro duriore. Wenn ein Verdacht nicht komplett ausgeräumt ist, muss er Anklage erheben. Er muss ein Gericht über den Fall entscheiden lassen, auch wenn die Beweislage dünn ist.

Also formuliert er den Vorwurf: «Noch glimmende Rauchwaren […] haben Kartonschachteln und Stühle und Kissen in Brand gesetzt.» Wie genau, steht nicht. Trotzdem: Koller, so die Anklageschrift, hätte dies voraussehen müssen. Der Tatbestand: «Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst.»

Was den Strafantrag angeht, so beschränkt sich der Staatsanwalt auf das absolute Minimum: Zehn Tagessätze à 100 Franken. Er hätte bis auf 180 Tagessätze gehen können. Das heisst: Der Staatsanwalt geht von einem sehr geringen Verschulden aus. Trotzdem steht Kollers Existenz auf dem Spiel, als fast drei Jahre nach dem Brand der Prozess beginnt. 

Insgesamt eine Viertelmillion Franken – wer zahlt?

Denn das wahre Problem ist nicht die geringe Strafe. Es ist die Rechnung. Durch den Brand ist an Mobiliar und Gebäude ein Schaden von mehr als 200’000 Franken entstanden. Und dafür soll Koller aufkommen, wenn er das Feuer verursacht hat.

Der Mann ist Sozialpädagoge, verdient nicht viel, hat kein Vermögen. Und er ist in der Zwischenzeit nochmals Vater geworden. Wenn er schuldig gesprochen wird, wäre dies sein finanzieller Ruin. 

«Die Chancen sind 50 Prozent, dass mein Mandant freigesprochen wird», sagt der Anwalt vor der Verhandlung. Als sie beginnt, sitzt Koller wie erstarrt im Gerichtssaal. «Ich rauche sehr sorgfältig und drücke Zigaretten immer richtig aus», sagt er. Der Mann spricht leise und langsam, er muss nach den richtigen Worten suchen. Er habe eine «On-off-Beziehung» mit dem Rauchen, sei oft Nichtraucher. Wie er sich dann die Feuersbrunst erklären könne, fragt der Richter. Jedenfalls nicht mit seiner Zigarette, antwortet Koller. 

Der Anwalt zählt alle Möglichkeiten auf, wie der Brand entstanden sein könnte. Vielleicht lag ein Gegenstand in den Zügelkartons, der sich selbst entzündet hat. Oder es gab wegen der Sonne einen sogenannten Brennglaseffekt. Oder jemand hat das Feuer extra verursacht. Oder der Lotusgrill ist explodiert. 

Das Gericht zieht sich zurück, um sich zu beraten. Dann eröffnet der Richter das Urteil: «Ich gehe davon aus, dass beim Rauchen etwas Zigarettenglut zu Boden gefallen ist – aber nicht sichtbar für Herrn Koller», sagt er. Der Beschuldigte scheint den Atem anzuhalten. Vermutlich habe ein Windhauch diese Asche zu den Kartons verschoben. Alle anderen möglichen Ursachen seien noch weniger wahrscheinlich. 

«Ob es wirklich so passiert ist, wissen wir aber nicht», sagt der Richter dann. Und selbst wenn: Davon habe Koller nichts bemerken können. Damit seien für ihn die Folgen seines Verhaltens nicht voraussehbar gewesen – doch das ist die zentrale Voraussetzung des Straftatbestandes. Es ist die Erlösung. Der Richter spricht Koller frei.

Koller ist erleichtert. Er muss nicht bezahlen. Offen bleibt: Wer sitzt nun auf der Viertelmillion Franken? 

Der Poker der Versicherungen

Die Kosten der Strafuntersuchung und des Gerichts samt Gutachter von über 10’000 Franken gehen auf die Staatskasse. Sowie fast 30’000 Franken für den Anwalt – die Strafuntersuchung hat mehrere Jahre gedauert.

Die Sanierung hat die Zürcher Gebäudeversicherung vorab bezahlt, damit die Räume rasch wieder bewohnbar sind. Und die Hausratversicherung sprach Geld für das beschädigte Mobiliar. Auf diesen Kosten bleiben die Versicherungen bis auf weiteres sitzen, weil Koller freigesprochen wurde. 

Ganz ausgestanden ist die Sache für Koller aber nicht: Die Versicherungen haben noch die Möglichkeit, ihre Forderung auf dem Zivilweg einzuklagen. 

Anders als im Strafrecht, wo «im Zweifel für den Angeklagten» gilt, muss im Zivilrecht der Mieter seine Unschuld beweisen. Darum lohnt sich eine Haftpflichtversicherung auf jeden Fall. Sie springt in einem solchen Fall ein.

Verurteilte: Haftpflichtversicherung zahlt, aber nicht alles

Bei einem Schuldspruch hätte Kollers Leben eine ganz andere Wende genommen. Den Sachschaden von 200’000 Franken hätte die Haftpflichtversicherung übernommen, wenn er eine solche vorher abgeschlossen hat. 

Die 40’000 Franken Verfahrenskosten hätte Koller so oder so alleine zahlen müssen. Denn in Strafverfahren zahlt die Haftpflichtversicherung keine Gerichts- und Anwaltskosten.

Koller und sein Anwalt stehen nach der Verhandlung vor dem Haupteingang des Gerichts. Zufrieden ziehen sie an ihren Zigaretten. «Ich habe alle offenen Aschenbecher entsorgt – und verwende zu Hause nur noch solche mit Schleuderdeckel», sagt Koller. Ein paar Wochen später ist es definitiv: Er ist aus dem Schneider. Denn niemand hat ein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, es ist rechtskräftig geworden.

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