Sexismus-Affäre bei Tamedia
Arbeitsgericht hebt Kündigung von Anuschka Roshani auf

Anuschka Roshani, ehemalige Redaktorin des «Magazin», hat vor dem Zürcher Arbeitsgericht einen Teilsieg errungen. Das Gericht hob ihre Kündigung auf, nachdem sie ihrem Vorgesetzten Finn Canonica sexuelle Belästigung und Mobbing vorgeworfen hatte.
Publiziert: 22.11.2024 um 14:19 Uhr
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Aktualisiert: 22.11.2024 um 14:52 Uhr
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Roshani hat einen Teilsieg vor dem Arbeitsgericht in Zürcher errungen.
Foto: Noë Flum/13PHOTO
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Die ehemalige «Magazin»-Redaktorin Anuschka Roshani hat vor dem Zürcher Arbeitsgericht einen Teilsieg errungen. Das Gericht hob die Kündigung Roshanis auf. Die Redaktorin hatte ihrem Vorgesetzten Finn Canonica sexuelle Belästigung und Mobbing vorgeworfen.

Abgewiesen hat das Gericht hingegen Roshanis Begehren um Feststellung von Rechtsverletzungen sowie ein Genugtuungsbegehren, wie das zuständige Bezirksgericht Zürich am Freitag mitteilte.

Entscheid ist noch nicht rechtskräftig

Die langjährige «Magazin»-Redaktorin erhob in einer innerbetrieblichen Beschwerde schwere Vorwürfe gegen ihren Vorgesetzten. Er soll sie systematisch sexuell belästigt, diskriminiert und gemobbt haben. Das «Magazin» gehört zu dem in Zürich ansässigen Verlag Tamedia. Im September 2022 erhielt Roshani die Kündigung.

Der Entscheid des Arbeitsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.

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