Im vergangenen Jahr ordnete die Kesb der Stadt Zürich 615 Erwachsenenschutzmassnahmen und 358 Kindesschutzmassnahmen an.
Angesichts des Bevölkerungswachstums könne man in den vergangenen zehn Jahren von einem leichten Rückgang der Kindesschutz-Massnahmen sprechen, sagte Kesb-Präsident Michael Allgäuer am Donnerstag vor den Medien. Beim Erwachsenenschutz hingegen blieb die Zahl stabil.
Eine Erklärung für den leichten Rückgang zu finden, sei schwierig, sagte Allgäuer. Generell könne man aber sagen, dass die Kesb erst dann zum Zug komme, wenn es keinen anderen Weg gebe und wenn eine freiwillige Unterstützung nicht genüge. Zudem bestehe in der Stadt Zürich ein sehr grosses Angebot an Beratungsstellen.
Die Kesb wird nicht von sich aus tätig, sondern erst, wenn jemand eine Meldung über eine Gefährdungssituation einreicht, wie Allgäuer betonte. Jede Person könne bei der Kesb eine solche Meldung einreichen, dafür sei keine besondere Legitimation erforderlich.
Nach Eingang einer Gefährdungsmeldung ist die Kesb aber zur Abklärung verpflichtet. Nach dieser Abklärung, bei der auch die betroffene Person angehört wird, trifft die Kesb eine Entscheidung, die rechtlich angefochten werden kann.
Zwar führt jede Meldung zu einer Abklärung. Allgäuer betonte aber auch, dass nicht in jedem Fall eine Massnahme wie etwa eine Beistandschaft angeordnet werde. So würden Meldungen bei Kindern und Jugendlichen nur in 32 Prozent der Fälle zu einer Massnahme führen, bei Erwachsenen lag dieser Anteil bei 42 Prozent.
In den übrigen Fällen könne auf eine Massnahme verzichtet werden, sagte Allgäuer. Weil freiwillige Unterstützung ausreichte, oder doch kein Unterstützungsbedarf bestand. Pro Jahr werden beim Bezirksrat rund 120 Beschwerden gegen Kesb-Entscheidungen eingereicht. Davon würden jeweils zwischen 15 und 20 Prozent gutgeheissen.
Rund ein Drittel der Meldungen über gefährdete Kinder erhält die Kesb von der Polizei, vor allem im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Weitere rund 20 Prozent reichen Beratungsstellen und Sozialdienste ein. 10 Prozent der Meldungen kommen von Eltern, die mit der Situation ihrer Kinder überfordert sind.
Bei den Erwachsenen stammen die meisten Meldungen von Alters- und Pflegeheimen sowie von Spitälern und Ärzten. In 16 Prozent der Fälle sind es Angehörige, die sich an die Kesb wenden, und in 8 Prozent der Fälle melden sich sogar die Betroffenen selbst, weil sie im Alltag nicht mehr zurechtkommen.
Missbräuchliche Meldungen, die einzig dazu dienen, eine Person anzuschwärzen, würden hingegen fast nie vorkommen.